„Verbot der ‚Grauen Wölfe‘ und ihrer Symbolik“

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08. Juli 2024 - Das bewusst provozierende Verhalten türkischer Fans im Vorfeld und während des Fußballspiels zwischen der Türkei und den Niederlanden durch das Zeigen des sogenannten Wolfsgrußes ist aus Sicht von Landrat Thorsten Stolz nicht zu tolerieren. „Es ist deshalb notwendig, dass in Deutschland im Nachgang eine intensive aber schnelle politische Diskussion über den Umgang mit türkischen Rechtsextremisten und deren Symbolen geführt wird“, erklärte der Landrat. „Aus meiner persönlichen Überzeugung heraus kann das nur ein Verbot der ‚Grauen Wölfe‘ und deren Symbole wie den Wolfsgruß bedeuten. Ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland, das auf den Werten des Grundgesetzes aufgebaut ist, kann und darf das Gedankengut türkischer Rechtsextremisten und deren Symbolik nicht dulden. Hier muss es die klare Kante des Rechtsstaates geben und ein Verbotsverfahren in Gang gesetzt werden.“

Nach Meinung von Landrat Thorsten Stolz sollte die Bundesrepublik dem Beispiel des Nachbarlandes Frankreich folgen, in dem die „Grauen Wölfe“ bereits seit Jahren verboten seien. Die „Grauen Wölfe“ sind ein Synonym für die türkische rechtsextreme „Ülkücü-Bewegung“, deren Anhängerschaft der Verfassungsschutz in Deutschland auf aktuell 12.500 schätzt.

„Wir leben in einer wehrhaften und starken Demokratie, aber in Deutschland sind Menschen aus dem rechts- und linksextremistischen Spektrum, aus religiösem Fanatismus und mit ausländischen Ideologien unterwegs, die die Werte unseres Grundgesetzes mit Füßen treten und ein ganz anderes Deutschland wollen“, so Thorsten Stolz.

Diese Entwicklung bestätigte auch ein Blick auf den jüngsten Bericht zur politisch motivierten Kriminalität in Deutschland. Die Zahl der politisch motivierten Straftaten ist im Jahr 2023 erneut angestiegen auf über 60.000 Fälle. Sie erreicht damit einen neuen Höchststand. Innerhalb von zehn Jahren hat sich die Zahl der Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität insgesamt fast verdoppelt. Das zeigen die bundesweiten Fallzahlen, die das Bundeskriminalamt gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat vor wenigen Wochen veröffentlicht hat. Daraus ist zu entnehmen, dass rechts motivierte Straftaten um 23 Prozent auf 28.945 Fälle deutlich zugenommen haben. Damit machen diese Taten weiterhin knapp die Hälfte aller von der Polizei registrierten Fälle aus. Gestiegen sind insbesondere die Anzahl der Straftaten in den Phänomenbereichen „ausländische Ideologie“, nämlich um 33 Prozent auf 5.170 Fälle, sowie „religiöse Ideologie“. Hier vervierfachten sich die Zahlen auf 1.458 Fälle.

Gerade vor diesem Hintergrund und den jüngsten Ereignissen rund um die Fußball-Europameisterschaft müsse es eine politische Diskussion über den Umgang mit türkischen Rechtsextremisten und deren Symbolen geben. Für das Bundesland Hessen werden laut Auskunft der Hessischen Landesregierung rund 2.500 Anhänger der Bewegung gezählt, vermutlich auch im Main-Kinzig-Kreis, so der Landrat weiter. Er werde dies aus dem aktuellen Anlass heraus auch in einer der nächsten Sitzungen des Kreispräventionsrates zum Thema machen, an dem das Landesamt für Verfassungsschutz regelmäßig teilnehme.

Der Verfassungsschutz seinerseits hat die „Grauen Wölfe“ im Blick und hält dazu fest: „Rechtsextremismus stellt in Deutschland eine der größten Bedrohungen für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Kernelemente rechtsextremistischer Agitation – wie ein übersteigerter Nationalismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Rassismus und Antisemitismus – prägen auch die Ideologie der türkischen ‚Ülkücü‘-Bewegung.“

Ein Verbot dieser Bewegung und deren Symbole sei auch deshalb notwendig, damit klar werde, dass es sich bei der rechtsextremistischen türkischen Bewegung um eine absolute Minderheit innerhalb der türkischen und türkischstämmigen Bevölkerung in der Bundesrepublik handele. „Ich bin fest davon überzeugt, dass die überwältigende Mehrheit der türkischen und türkischstämmigen Bevölkerung fest zu unserer Demokratie, unserer freiheitlich demokratische Grundordnung und den Werten unseres Grundgesetzes steht. Und genau damit ist das menschenverachtende, rassistische und eben auch antisemitische Gedankengut der ‚Grauen Wölfe‘ unvereinbar“, sagte Thorsten Stolz.