Wunschkennzeichen und weitere Kfz-Zulassungsvorgänge online erledigen

„HU“-Kennzeichen aktuell nicht reservierbar

Aufgrund technischer Schwierigkeiten können „HU“-Kennzeichen bis voraussichtlich Montag, den 25.11.2024, nicht über das Wunschkennzeichenportal reserviert oder vor Ort ausgewählt werden.

Es stehen lediglich die Ortskürzel „MKK, SLÜ und GN“ zur Verfügung.

Der Verfahrensanbieter arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung der Störung.

Einige Kfz-Zulassungsvorgänge können bequem und ohne Wartezeiten online erledigt werden. Diese Serviceleistungen helfen lästige Amtsgänge und lange Wartezeiten zu vermeiden.

So können Fahrzeuge online abgemeldet und wieder zugelassen werden. Der Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann überprüft werden und Wunschkennzeichen können reserviert werden.

Die Wunschkennzeichenreservierung muss bei einer Zulassung nicht zwingend schriftlich vorgelegt werden. Auch der PIN-Code aus der Wunschkennzeichenreservierung ist nicht erforderlich.

Eine mündliche Auskunft über das reservierte Kennzeichen bei der Zulassung ist ausreichend.

Bei der Reservierung der Wunschkennzeichen können das H für Oldtimer, das E für Elektrofahrzeuge und ein Saisonzeitraum nicht mit reserviert werden.

Innerhalb der Online-Zulassung (Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung) besteht die Möglichkeit H, E und Saisonzeitraum auszuwählen und dementsprechend ein Wunschkennzeichen auszusuchen.

H, E und ein Saisonzeitraum sind Zusatzangaben auf den Kennzeichenschildern. Es ist darauf zu achten, dass ein Kennzeichen inkl. H, E oder Saisonzeitraum max. 8-stellig sein kann. (Bsp.: MKK XX 00 H, GN XX 000 E, SLÜ X 000 H, HU X 0000 E)

Dreistellige Kennzeichen (MKK / GN / SLÜ / HU X 00 o. XX 0) können nicht reserviert werden. Dreistellige Kennzeichen stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Wird ein dreistelliges Kennzeichen gewünscht, ist dies im Rahmen des Zulassungsantrages vor Ort den Mitarbeitern der Zulassungsstelle mitzuteilen.

Ist die Frist für die Wunschkennzeichenreservierung abgelaufen, erfolgt keine weitere Verlängerung der Reservierung durch die Zulassungsbehörde. Die Kennzeichen sind mit Ablauf der Reservierungsfrist 14 Tage gesperrt. Innerhalb der Sperrfrist ist das reservierte Kennzeichen weiterhin auf den Kunden hinterlegt und kann direkt bei der Zulassung vor Ort und auf Anfrage für diesen verwendet werden. Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Wunschkennzeichenreservierung erneut durchgeführt werden.

Kennzeichenreservierung bei Online-Abmeldung

Wird bei einer Online-Abmeldung das Kennzeichen reserviert, ist dieses Kennzeichen nur für die Wiederzulassung des selben Fahrzeugs mit dem selben Fahrzeughalter reserviert.

Das Kennzeichen kann nicht für eine andere Zulassung verwendet werden.

Eine nachträgliche Bearbeitung oder Änderung einer Reservierung egal ob Wunschkennzeichenreservierung oder Reservierung bei einer Online-Abmeldung erfolgt durch die Zulassungsbehörde nicht.

Bitte beachten!

Die Online-Verfahren im Online-Portal des Main-Kinzig-Kreises können von den Bürger*Innen mit Wohnsitz in der Stadt Hanau inkl. Stadtteile und den Unternehmen mit dem Betriebssitz in der Stadt Hanau inkl. Stadtteile seit 01.01.2021 nicht mehr genutzt werden.