Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass oder ein sonstiges Ausweisdokument
- ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
(Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,- €) - ausländischer Führerschein im Original
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher, einen deutschen Automobilclub oder die ausländische Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
- Angabe einer Fahrschule
- Kursbescheinigung „Erste Hilfe"
zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T
- Sehtest (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
oder
zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
- Allgemeinmedizinisches Gutachten nach Anlage 5.1 zur Fahrerlaubnisverordnung (FEV) durch einen Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
- Leistungsbegutachtung nach Anlage 5 FEV durch einen Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (nur erforderlich bei Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE, sofern Führerscheininhaber das 50. Lebensjahr vollendet haben)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6.2.1 FEV oder Anlage 6.2.2 FEV (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 43,90 € bis 101,30 €. Bei zusätzlicher Eignungsbegutachtung erhöht sich die Verwaltungsgebühr.