montags bis freitags
von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Behindertenrat
Der Behindertenrat ist zuständig für die Belange aller Menschen mit Behinderung im Main-Kinzig-Kreis.
Nach den offiziellen Daten (hess. stat. Landesamt, Ende 2020) sind derzeit 10 % der Gesamtbevölkerung des Main-Kinzig-Kreises, d.h. 41964 Menschen betroffen. Menschen mit Behinderung wünschen sich weiterhin mehr Unterstützung und eine Lobby, vor allem in den Bereichen Barrierefreiheit in Gebäuden, im Straßenverkehr und in der Umsetzung der Inklusion in Kitas und Schulen bis hin zum Thema Arbeit.
Ziel der Unterstützung ist die Teilhabe am täglichen Leben. Die Voraussetzungen dafür hat der Behindertenrat in vielen Bereichen bereits geschaffen. Ein Grundstein der Arbeit des Behindertenrates ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Ämtern des Main-Kinzig-Kreises, dem Kreisausschuss, dem Kreistag und den Kommunen vor Ort.
Haben Sie Fragen und möchten beraten werden?
Telefonische Beratungen
Besucheranschrift
Main-Kinzig Forum
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Amt für soziale Förderung und Teilhabe - Amt 50 -
Büro: A.01.153 Forum West
Persönliche Beratung
nach vorheriger Terminvereinbarung:
behindertenrat@mkk.de
Telefon: 06051 85-48260
Fax: 06051 85-948260
Postanschrift
Behindertenrat MKK
Postfach 1465
63369 Gelnhausen
Unser Beratungsangebot
Der Behindertenrat ist eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, sowie deren Angehöriger.
- Beratung der politisch regionalen Gremien in Fragen zur Stadt- und Gemeindeentwicklung
- Beratung bei sozialpolitischen Entscheidungen der kommunalen politischen Gremien und Verwaltung
- Beratung bei Verkehrsplanung, wie zum Beispiel dem öffentlichen Personen-Nahverkehr
- Beratung bei der Gestaltung von öffentlichen Straßen, Parkflächen und Grünanlagen
- Regelmäßige Stellungnahmen zu allen öffentlich zugänglichen Bauprojekten im Main-Kinzig-Kreis, wie zum Beispiel. kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen, Hallen- und Freibädern, Pflegeeinrichtungen und vieles mehr
- Beratung rund um alle Themen von Menschen mit Behinderungen
- Sozialberatung für Menschen mit Behinderungen
- Teilnahme und Organisation von Veranstaltungen, Seminaren und Messen
- Barrierefreiheit
- Kooperation mit den Behindertenbeauftragten der Kommunen
Gerne verweisen wie Sie an die zuständigen Behörden. Beispielsweise an das Amt für soziale Förderung und Teilhabe, Versorgungsamt, Integrationsamt, die Agentur für Arbeit und an Kranken- und Pflegekassen.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne in der Kommunikation mit Behörden und anderer öffentlicher Einrichtungen.
Wir beraten Sie umfassend und kümmern uns um Ihre Anliegen und deren Aufklärung.
Des Weiteren vermitteln wir zwischen Ihnen und den zuständigen Ämtern.
Unterstützung und Beratung für pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung sowie Menschen, die von Behinderung und Pflege bedroht sind erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis in Gelnhausen, Schlüchtern und Hanau.
Der Behindertenrat
Vorsitzende
Assistentin
Stellvertretende Vorsitzende
- Becker, Michael
- Brand, Silvia
Weitere Ratsmitglieder
- Kempf, Lothar
- Unte, Marianne
- Behle, Torsten
- Koch, Harald
- Weber, Ursula
Weitere Informationen
Der Behindertenrat ist zuständig für die Belange aller Menschen mit Behinderung im Main-Kinzig-Kreis.
Nach den offiziellen Daten (hess. stat. Landesamt, Ende 2020) sind derzeit 10 % der Gesamtbevölkerung des Main-Kinzig-Kreises, d.h. 41964 Menschen betroffen. Menschen mit Behinderung wünschen sich weiterhin mehr Unterstützung und eine Lobby, vor allem in den Bereichen Barrierefreiheit in Gebäuden, im Straßenverkehr und in der Umsetzung der Inklusion in Kitas und Schulen bis hin zum Thema Arbeit. Ziel der Unterstützung ist die Teilhabe am täglichen Leben. Die Voraussetzungen dafür hat der Behindertenrat in vielen Bereichen bereits geschaffen. Ein Grundstein der Arbeit des Behindertenrates ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Ämtern des Main-Kinzig-Kreises, dem Kreisausschuss, dem Kreistag und den Kommunen vor Ort.
Unser Beratungsangebot
Der Behindertenrat ist eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, sowie deren Angehöriger.
• Beratung der politisch regionalen Gremien in Fragen zur Stadt- und Gemeindeentwicklung
• Beratung bei sozialpolitischen Entscheidungen der kommunalen politischen Gremien und Verwaltung
• Beratung bei Verkehrsplanung, wie zum Beispiel dem öffentlichen Personen-Nahverkehr
• Beratung bei der Gestaltung von öffentlichen Straßen, Parkflächen und Grünanlagen
• Regelmäßige Stellungnahmen zu allen öffentlich zugänglichen Bauprojekten im Main-Kinzig-Kreis, wie zum Beispiel. kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen, Hallen- und Freibädern, Pflegeeinrichtungen und vieles mehr
• Beratung rund um alle Themen von Menschen mit Behinderungen
• Sozialberatung für Menschen mit Behinderungen
• Teilnahme und Organisation von Veranstaltungen, Seminaren und Messen
• Barrierefreiheit
• Kooperation mit den Behindertenbeauftragten der Kommunen
Gerne verweisen wie Sie an die zuständigen Behörden. Beispielsweise an das Amt für soziale Förderung und Teilhabe, Versorgungsamt, Integrationsamt, die Agentur für Arbeit und an Kranken- und Pflegekassen.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne in der Kommunikation mit Behörden und anderer öffentlicher Einrichtungen.
Wir beraten Sie umfassend und kümmern uns um Ihre Anliegen und deren Aufklärung.
Des Weiteren vermitteln wir zwischen Ihnen und den zuständigen Ämtern.
Als erster Verkehrsverbund in Deutschland bietet der RMV seit kurzem auf seiner Internet-Seite einen erheblich verbesserten Service für Blinde und Sehbehinderte an:
Eine fest installierte „Nur-Text“ - Version der Fahrplanauskunft
RMV.DE - Fahrplanauskunft für Barrierefreie Fahrten
Diese Seite ist geeignet für Menschen mit Sehbehinderung, die mit einer Lupe arbeiten. Für Blinde mit Screenreader empfehlen wir die ÖPNV Navigator App.
Die Sprachgesteuerte Fahrplanauskunft im Dialogsystem ist gebührenfrei.
Die Telefonnummer 08 00 - 1 50 70 90 ist täglich 24 Stunden erreichbar.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gewährt Kostenzuschüsse zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Umfeld. Zum Beispiel gewährt es Zuschüsse für ein barrierefreies Bad oder einen barrierefreien Zugang zum Haus.
Anträge sind zu richten an:
Wohnungsbauförderung des Main-Kinzig-Kreises
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Telefonnummer 06051 85-14443 oder -14441
Trotz der geltenden Gesetze, die das Leben von Menschen mit Behinderung in Hessen und dem übrigen Deutschland erleichtern sollen, werden die Vorschriften zum Thema „Behindertengerechtes Bauen“ nicht immer umgesetzt.
Nach der Hessischen Bauordnung (HBO) müssen laut § 54, Abs. 2 "Barrierefreies Bauen" öffentliche Gebäude, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Diese Anforderungen gelten insbesondere für:
- Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens
- Sport- und Freizeitstätten
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
- Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten
- Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen
Die Hessische Bauordnung (HBO) § 54 (1) verweist auf die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen.
Ein Hinweis dazu: Unterschieden wird innerhalb von Wohnungen zwischen - barrierefrei nutzbaren Wohnungen und - barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.
Falls in einer Gemeinde des Main-Kinzig-Kreises Gebäude dieser Art errichtet werden und Fragen dazu bestehen, bittet der Behindertenrat des Main-Kinzig-Kreises um entsprechende Information.
Bitte melden Sie sich bei uns unter der Telefonnummer 06051 85-48260, wir werden dann prüfen, ob das Gebäude im Einklang mit der Hessischen Bauordnung ( HBO ) geplant wurde.
Möglichkeiten zur Förderung der Barrierefreiheit im Wohnbereich.
Die angemessene Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderung gehört zu den vordringlichen Aufgaben im Wohnungsbau. Sie wird von öffentlichen Stellen gefördert.
Diese Stellen können sein:
• Land Hessen
Die Beratung erfolgt durch die Wohnungsbauförderungsstelle des Main-Kinzig-Kreises
• Pflegekasse
Die Beratung erfolgt durch Ihre Pflege- oder Krankenkasse
• Deutsche Rentenversicherung
Die Beratung erfolgt hier über die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung
• Bundesagentur für Arbeit
Die Beratung erfolgt durch die jeweilige Dienststelle vor Ort
• Landeswohlfahrtsverband - Regionalverwaltung in Darmstadt
• Hessische Fachstelle für Wohnraumberatung
Die Beratung erfolgt durch den Pflegestützpunkt des Main-Kinzig-Kreises
Entsprechend Ihrer individuellen Situation bestehen evtl. weitere Fördermöglichkeiten. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Main-Kinzig-Kreis:
• den Behindertenrat des Main-Kinzig-Kreises
• die EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung)
• den Pflegestützpunkt im Main-Kinzig-Kreis (anerkannte Wohnberatungsstelle der Hessischen Fachstelle für Wohnraumberatung) in Hanau, Gelnhausen oder Schlüchtern
MKK - Amt für soziale Förderung und Teilhabe - Behinderung - Pflege - Alter - Pflegestützpunkt
Hinweis:
Wichtig: jährlich stehen nur Fördermittel in sehr beschränktem Umfang zur Verfügung. Grundsätzlich können nur solche Maßnahmen gefördert werden, die erst nach Vorliegen einer Förderzusage begonnen werden.
Soziale Wohnraumförderung
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Dieses Gesetz regelt die Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum, einschließlich genossenschaftlich genutztem Wohnraum und bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum (soziale Wohnraumförderung).
Die Zielgruppe sind Haushalte, die auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt keinen geeigneten Wohnraum finden, wie Familien, Haushalte mit Kindern, Schwangere, ältere, behinderte und hilfebedürftige Menschen sowie Wohnungslose.
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon 069 7431-0 oder bundesweite Servicenummer 01801-335577
Telefax 069 7431-2944
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)
Vorrangig handelt es sich hier um zinsvergünstigte Darlehen, die über alle Banken und Sparkassen vor Ort beantragt werden können. Eine Energieberaterdatenbank kann im Internet unter
www.energiesparaktion.de
aufgerufen werden.Solarförderung
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet.
Seit dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundes-förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen.
Sie gilt
• für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums¬wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
• für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen können Sie ab dem 01.01.2021 beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn im Taunus
Infotelefon: 06196 908-0
beantragen.
Barrierefreier Straßenverkehrsraum
Bei Problemen mit Bodenindikatoren an Straßenkreuzungen, Bushaltestellen und Kreisverkehren empfiehlt der Behindertenrat des Main-Kinzig-Kreises, dass Fußgängerüberwege und Bushaltestellen entsprechend der aktuellen Fassung der „DIN 32984-2020-12 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ mit einem intelligenten Zwei-Platten-System barrierefrei für alle Menschen gestaltet werden sollen.
In dieser DIN-Norm sind aktuell Leitliniensysteme mit Bodenindikatoren vorgegeben, die sowohl blinden und sehbehinderten Menschen, wie auch Rollstuhl- und Rollatorfahrern mehr Sicherheit im Straßenverkehr bieten. Diese Bodenindikatoren bestehen aus Noppen und Rippenplatten in vorwiegend weißer Farbe oder auch örtlich bedingter anderer kontrastreicher Farbe.
Rollstuhl- und Rollatornutzer profitieren zusammen mit Blinden und Sehbehinderten durch verschiedene Lösungen bei Querungen mit differenziertem oder einheitlichem Niveau bei Bordhöhen. Blinde und sehbehinderte Menschen müssen sich an Noppen- und Rippenplatten orientieren können und sicher an ihr Ziel geführt werden, z.B. an Kreuzungen oder Bushaltestellen. Bodenindikatoren dienen auch als Warnhinweis vor Treppenauf- und -abgängen. An niveaugleichen Übergängen ist die Rippenplatte parallel zum Straßenverlauf anzubringen, sie hat somit eine Stoppfunktion.
Dieses Leitsystem im öffentlichen Straßenraum hat den größtmöglichen Nutzen für alle Menschen mit Behinderung – Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte mit Rollatoren, Blinde- und Sehbehinderte – aber auch Radfahrer und Personen mit Kinderwagen.
Der Behindertenrat hatte bereits im Jahr 2010 mit Zeichnungen und Bildern unter Bezug auf den damals geltenden Leitfaden „Unbehinderte Mobilität“ der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung dokumentiert, wie diese Rippen- und Noppenplatten im Straßenverkehr vorkommen und wie die Umsetzung des intelligenten Systems gelang.
Im Reise-ABC gibt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. Reisetipps für Reisende im Rollstuhl. Diese Broschüre für selbstbestimmtes Reisen körperbehinderter Menschen können Sie hier anfordern.
reiseservice@bsk-ev.org
Der digitale Wegweiser, der öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen beinhaltet, die barrierefrei gestaltet sind, gibt Informationen für ortsansässige Menschen mit Behinderung, um deren Planung im Alltag und die damit verbundenen Wege zu erleichtern. Auch auswärtigen, mobilitätseingeschränkten Besucher(n)*innen ist dieser Wegweiser eine Orientierungshilfe für die Region Main-Kinzig-Kreis.
Wegweiser für Menschen mit Behinderung
Mit dem Euro-Schlüssel können Behindertentoiletten an Autobahnen in Deutschland und weiteren angrenzenden europäischen Ländern genutzt werden. Dies gilt genauso für Aufzüge, Treppen-Lifte, Rufanlagen oder Schranken vor Behindertenparkplätzen. Mittlerweile funktioniert der Euro-Schlüssel in über 1.100 Städten.
www.euroschlüssel.de
Der Euro-Schlüssel kostet zur Zeit ca. 23,- € und kann bezogen werden bei:
CBF Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstraße 123A
64293 Darmstadt
Telefon 06151 81220
Faxnummer 06151 812281
E-Mail info@cbf-darmstadt.de
Beim CBF ist der sogenannte LOCUS für 8 €uro erhältlich, ein Büchlein im Taschenformat, das über 12.000 Toilettenstandorte in Deutschland und Europa beschreibt. Momentan noch nicht als App erhältlich. Um eine Schließanlage (in Städten, Gemeinden etc.) mit einem Schloss auszurüsten (auch nachträglich), das nur mit dem EC-Euro-Schlüssel geöffnet werden kann, bitte an folgende Firma wenden:
Der Euroschlüssel e.K.
Anita Dederichs
Hagenstraße 12
53332 Bornheim
Telefonnummer 02227 1721
Faxnummer 02227 6819
E-Mail info@dereuroschluessel.com
RMV-Homepage
Fahrplanauskunft barrierefreie Fahrten
RMV-Projekt "Barrierefreie ÖV-Informationen für mobilitätseingeschränkte Personen (BAIM)"
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hat seit Februar 2008 sein Projekt BAIM (barrierefreie Informationen für Mobilitätseingeschränkte) zur Verfügung gestellt. Insbesondere für RMV-Nutzer*innen im Rhein-Main-Gebiet bietet das System die Möglichkeit vor Reiseantritt zu klären, ob die gewünschte Fahrt unter den individuellen, behindertenspezifischen Bedürfnissen des Fahrgastes möglich ist. ÖPNV-Nutzer*innen mit Sehbehinderung können hier Daten abrufen. Für sieben zentrale Umsteigebahnhöfe (HBF) wie Darmstadt HBF, Frankfurt Main HBF, Frankfurt Main Hauptwache, Frankfurt Main Konstabler Wache, Hofheim am Taunus , Mainz HBF, Wiesbaden HBF gibt es Textbeschreibungen. In Hofheim am Taunus befindet sich die RMV-Mobilitäts-Zentrale.
Cirka 400 Anbieter von behindertenfreundlichen Unterkünften können hier eingesehen werden www.rollstuhl-urlaub.de
Einfach teilhaben: Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen
www.einfach-teilhaben.de
Interessante Links vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
www.behindertenbeauftragter.de
Eine Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte in Düsseldorf. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. (BAGH) ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland
www.bag-selbsthilfe.de
www.hsm.hessen.de
Führt auf die Seite der Fördergemeinschaft für Taubblinde e.V. die Bundeselternvertretung Deutschland.
www.taubblinde.de
Barrierefrei Informieren und Kommunizieren BIK ist ein Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (DBSV), des Deutschen Vereins für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und der DIAS GmbH. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung gefördert.
www.bik-fuer-alle.info
Eine elektronische Zeitung von und für Behinderte. Interessante Neuigkeiten und aktuelle Berichte über die Veranstaltungen im Europäischen Jahr der Behinderten.
www.kobinet-nachrichten.org
Lebenslagen
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Hausanschrift
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: buergerportal@mkk.de