Mehr Entscheidungsbefugnisse bei Denkmalschutzfragen

pm-img
Daniel Landskron (Zweiter von rechts, Landesamt für Denkmalpflege Hessen) dankte dem Main-Kinzig-Kreis und dem Team der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Kreis um Tatjana Buchinger, Claus Bergmann, Amtsleiter Steffen Schomburg und Roland Buchhold für die gute Zusammenarbeit (von links).

08. November 2024 - Der Main-Kinzig-Kreis und das Land Hessen haben eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die eine Reihe von Bauprojekten beschleunigen wird, gerade in Ortskernen. „Wer einen Beitrag leisten will, unsere Stadt- und Ortsmitten zu beleben und mit reichlich Rücksicht auf das Ortsbild leerstehende Häuser sanieren und wieder bewohnen will, der sollte nicht zusätzliche bürokratische Hürden beim Thema Denkmalschutz haben“, erklärte Landrat Thorsten Stolz. Das hessische Denkmalschutzgesetz sieht grundsätzlich vor, dass jede denkmalschutzrechtliche Genehmigung dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen zur Zustimmung vorgelegt werden muss. Mit Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch den Präsidenten des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, Prof. Dr. Markus Harzenetter, und Landrat Thorsten Stolz gilt diese Zustimmung beziehungsweise das Einvernehmen des Landesamts für denkmalrechtliche Genehmigungen als erteilt.

Konkret heißt das zum Beispiel, dass im Rahmen von Neubaumaßnahmen in Gesamtanlangen oder zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Baudenkmälern, bis auf wenige Ausnahmen, die Denkmalschutzbehörde des Kreises der Einfachheit halber alleine entscheiden kann. Der Main-Kinzig-Kreis kann formal vom Einvernehmen der Fachbehörde ausgehen. Ein oft zeitlich aufwändiger Verfahrensschritt entfällt somit.

Für die Praxis im Main-Kinzig-Kreis bedeutet die in Kraft getretene Vereinbarung eine spürbare Verfahrensbeschleunigung und stellt einen wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau dar. „Für solche Bauprojekte wollen wir weitgehend die eine zentrale Ansprechstelle sein und Abläufe schneller machen“, erklärte Landrat Thorsten Stolz.

Prof. Dr. Markus Harzenetter hob hervor, dass der Abschluss dieser Verwaltungsvereinbarung einen wichtigen und konstruktiven Beitrag für ein bürgerfreundliches Miteinander im Denkmalschutz leiste. In diesem Zusammenhang ist auch das digitale Auskunfts- und Recherchesystem des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen „DenkXweb“ zu nennen. Es beinhaltet alle derzeit bekannten Kulturdenkmäler und Gesamtanlagen in Hessen und ist Teil des digitalen Denkmalverzeichnisses, das vom Landesamt für Denkmalpflege geführt wird.

Daniel Landskron vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen besuchte kürzlich die Untere Denkmalschutzbehörde und verwies auf die ohnehin enge Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Main-Kinzig-Kreis. Er dankte im Namen des Landesamts für das Engagement des Kreises, der sich bei der Vereinfachung von Verfahren aktiv einbringe.

Neben dem Main-Kinzig-Kreis haben auch andere Landkreise und Kommunen die Möglichkeit, solche Vereinbarungen zu schließen. Diese Möglichkeit hat ihnen das Land Hessen zur „Vereinfachung von Verwaltungsverfahren“ eingeräumt. Damit soll eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten zugunsten der Unteren Denkmalschutzbehörden einhergehen. Die kürzlich in Hessen gegründete „ARGE Denkmalschutz“ unter der Federführung des Landkreises Gießen befasst sich unter anderem mit diesen Themen. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises ist aktives Mitglied dieser Arbeitsgruppe.