
Vogelgrippe im Raum Hanau nachgewiesen

11. März 2025 - Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist aktuell bei einem einzelnen am 25. Februar am Bärensee in Hanau gefundenen Höckerschwan nachgewiesen worden. Wie das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises informiert, wurde bei dem toten Tier die hochpathogene Variante H5N1 des Geflügelpestvirus nachgewiesen.
Die durch (aviäre) Influenza-Viren verursachte Erkrankung kommt bei Wildvögeln, vor allem bei Wassergeflügel vor. Besonders empfänglich gegenüber dem Erreger sind Hühner und Puten. Die Übertragung und Ausbreitung der Viren findet durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie durch indirekten Kontakt über infektiösen Kot statt. Sollte die Geflügelpest in einem Geflügelbestand nachgewiesen werden, müssen in der Regel alle Tiere des Bestandes getötet werden.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Tiere durch die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen, sogenannten „Biosicherheitsmaßnahmen“ vor dem Eintrag des Virus schützen. Das heißt konkret: der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Geflügel- oder Vogelausstellungen sollten nur unter Einhaltung von hohen Sicherheitsregeln und ggf. vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen Risikobewertung durchgeführt werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkunft und eine Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort sollte unbedingt vermieden werden. Im eigenen Interesse sollte auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen möglichst verzichtet werden. Zwischen den Besuchen von mehreren Ausstellungen hintereinander wird die Einhaltung einer 21-tägigen Karenzzeit empfohlen. In dieser Zeit sollte im Bestand besonders sorgfältig auf das Vorhandensein von Krankheitsanzeichen geachtet werden.
Seit Mitte Oktober werden wieder vermehrt Ausbrüche bei Geflügel, aber auch Fälle bei Wildvögeln in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten gemeldet. Während im Frühjahr und Sommer überwiegend Möwen betroffen waren, treten die aktuellen Fälle nun stärker bei Wasservögeln auf. Mit den Vogelzügen steigt die Gefahr, dass sich das Virus in der heimischen Wildvogelpopulation weiterverbreitet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, stuft das Risiko eines Viruseintrages in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen weiterhin als hoch ein.
Kranke oder tote Wildvögel melden:
Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel, an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Soll nach Rücksprache mit der Veterinärbehörde das Einsammeln der Vögel erfolgen, sollten die Tiere grundsätzlich nur mit Handschuhen angefasst und auslaufsicher verpackt werden. Unter Angabe des genauen Fundortes können diese bei der zuständigen Veterinärbehörde oder im Landeslabor zur Untersuchung und unschädlichen Beseitigung abgegeben werden. Nach Kontakt mit erkrankten oder toten Vögeln ist in jedem Fall eine gründliche Handreinigung mit Seife durchzuführen. Personen, die Kontakt zu verendeten Wildvögeln hatten, sollten Geflügelställe zum Schutz vor einer möglichen Virusübertragung für einen Zeitraum von 48 Stunden nicht betreten.
Hintergrund:
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Als natürliches Reservoir gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel. Die Geflügelpest-Viren sind sehr stark an Vögel angepasst, daher kommen Infektionen anderer Tierarten und von Menschen selten vor. Bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich in seltenen Fällen Menschen und andere Säugetiere anstecken und erkranken. Daher sollte der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermieden werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Weitere Informationen finden sich unter https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/gefluegelpest.
Lebenslagen
- Wirtschaft
- Arbeit und Soziales
- Auto, Verkehr und ÖPNV
- Bauen und Wohnen
- Bildung, Schule und Medien
- Frauenfragen und Chancengleichheit
- Kultur, Sport und Ehrenamt
- Gesundheit
- Familie, Kinder und Jugendliche
- Zuwanderung und Integration
- Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz
- Sicherheit und Ordnung
- Behinderung, Pflege und Alter
Hausanschrift
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: buergerportal@mkk.de