
Normenkontrollantrag abgewiesen, aber Korrekturbedarf bestätigt

25. April 2025 - Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel hat am Freitag, 25. April, nach fast zweijähriger Erörterung den Normenkontrollantrag des Main-Kinzig-Kreises gegen die hessische „Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung“ aus formalen Gründen abgewiesen. Da die Verordnung zwar im Dezember 2022 verlängert wurde, inhaltlich aber unverändert blieb, ist nach Auffassung des Gerichts die gesetzliche Antragsfrist nicht neu ausgelöst worden. Der Kreis konnte sich daher nicht gegen die Verlängerung der Verordnung wehren, weil nach dieser Betrachtung die Möglichkeit bereits vor Jahren abgelaufen war.
Eine Bewertung, die der Main-Kinzig-Kreis nicht teilt, wie in der Verhandlung in Kassel noch einmal ausführlich dargelegt wurde. Denn eigentlich hatte die „Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung“ zum Jahresende 2024 ihre Gültigkeit verloren. „Das Land Hessen hat es schlichtweg versäumt, das aus unserer Sicht belastende Regelwerk zu überarbeiten und stattdessen kurzfristig zum wiederholten Mal eine Verlängerung verfügt“, erläutert Landrat Thorsten Stolz. Dies sei besonders kritikwürdig, weil sich die Sachlage – insbesondere durch die infolge des Ukraine-Krieges ausgelöste Fluchtbewegung – gravierend verändert habe. Mit dieser Entscheidung sei für den Main-Kinzig-Kreis „als letztes Mittel“ nur noch der Klageweg übriggeblieben.
Denn bereits seit rund zwei Jahren kritisiert der Main-Kinzig-Kreis die Praxis der Hessischen Landesregierung bei der Verteilung der Flüchtlinge sowie bei der Zuweisung der entsprechenden Finanzmittel als ungerecht. Dieser ausdauernde und gut begründete Versuch, auf politischer Ebene eine tragfähige und faire Lösung zu erzielen, wurde in Wiesbaden jedoch rigoros abgelehnt. „Erst mit der Einreichung der Normenkontrollklage konnten wir eine gewisse Gesprächsbereitschaft erwirken“, blickt der Landrat zurück.
Aus diesem Grund bewerten Landrat Thorsten Stolz und Erster Kreisbeigeordneter Hofmann den juristischen Weg als einen wichtigen Erfolg. „Wir haben uns Gehör verschafft, konnten inhaltlich überzeugen und endlich Bewegung in die Sache bringen. So hat der juristische Vertreter der Landesregierung im Gericht zu Protokoll gegeben, dass es im Sommer konkrete Gespräche zu einer sachgerechten und politisch angemessenen Lösung geben soll “, lautet die kurzfristige Bilanz. Nun sei es die Aufgabe der Hessischen Landesregierung, den erneuten Ankündigungen auch Taten und Ergebnisse folgen zu lassen und eine Verordnung zu formulieren, die am Ende alle Landkreise sowie die Städte und Gemeinden bei der Verteilung der Flüchtlinge sowie bei der Zuweisung der entsprechenden Finanzmittel gleichstellt.
Möglich wurde diese Entwicklung, weil auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in der Erörterung den sachlichen Argumenten des Main-Kinzig-Kreises gefolgt war und mehrfach auf eine „gütliche Einigung“ hingewirkt hatte. Doch rund ein Dutzend Gesprächstermine und Briefwechsel brachten bisher nur die unverbindliche Ankündigung, dass die Verordnung grundlegend überarbeitet werden soll. „Dazu haben wir ebenfalls schon seit Monaten keine wirklichen Fortschritte erkennen können“, sagt Landrat Thorsten Stolz und kündigt an, der Kreis werde „an dem Thema konstruktiv dranbleiben“.
Einer der Hauptkritikpunkte des Landkreises ist, dass der Main-Kinzig-Kreis mit 430.000 Einwohnern bei der Verteilung von Geflüchteten und Asylsuchenden mit der Großstadt Frankfurt mit 770.000 Einwohnern gleichgesetzt wird, wie Erster Kreisbeigeordneter Andreas Hofmann an einem Beispiel erläutert. Gleichzeitig erfolgten die Finanzzuweisungen von Bundesmitteln aber nach Einwohnerzahlen, was zu einer weiteren massiven Ungerechtigkeit führte. „Wir ziehen die nüchterne Bilanz, dass das Land Hessen, nach fast zwei Jahren seit der Einreichung des Rechtsmittels keinen belastbaren finanziellen Ausgleich für die nicht gedeckten Kosten im Bereich Flucht und Asyl angeboten hat und auch das kritisierte Verfahren nicht korrigiert. Aus diesem Grund werden wir im Sinne der Städte und Gemeinden hier am Ball bleiben“, machen Thorsten Stolz und Andreas Hofmann deutlich.
Wie der Main-Kinzig-Kreis in seiner Antragsschrift dargelegt hatte, erfolgt die Quotenfestsetzung des Landes in ungleichen Stufen in Gruppen und sorgt damit für eine massive Ungleichbehandlung bei der Zuweisung von geflüchteten Menschen. So muss ein Landkreis mit mehr als 400.000 Einwohnern (Main-Kinzig-Kreis) demnach 8,5 Prozent der Geflüchteten aufnehmen, Landkreise mit bis zu 100.000 Einwohnern aber nur 1 Prozent der zu verteilenden Personen. Der an Einwohnern vierfach größere Landkreis erhält also die achtfache Zahl unterzubringender Personen, oder anders formuliert: Je Einwohner werden doppelt so viele Personen zugewiesen.
Erster Kreisbeigeordneter Andreas Hofmann verweist darauf, dass dieses zweifelhafte Verfahren nur in Hessen angewandt wird, andere Bundesländer orientieren sich vorrangig an der Einwohnerzahl. Eine Regelung, die auch der Main-Kinzig-Kreis vorgeschlagen hatte. „Die Betreuung und Integration der Geflüchteten kann nur durch die Kooperation aller staatlichen Ebenen auf Augenhöhe erfolgreich funktionieren. Die Überforderung der kommunalen Finanzhaushalte muss korrigiert werden“, fordern Landrat Thorsten Stolz und Erster Kreisbeigeordneter Andreas Hofmann abschließend.
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