Hanauer Darstellung zu „5000 unbearbeiteten Vorgängen“ ist unzutreffend

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Das Sozialgesetzbuch mit seinen Ausführungsbestimmungen und Kommentaren füll mehrere Aktenordner.

28. Januar 2026 - Die wiederholte Darstellung aus dem Hanauer Rathaus, der Main-Kinzig-Kreis habe im Zuge der Auskreisung rund „5000 unbearbeitete Vorgänge“ übergeben, entspricht nicht den Tatsachen und beschreibt nicht annähernd die konstruktive Zusammenarbeit sowie die Herausforderungen der vergangenen Jahre. „Die Kreisverwaltung hat in den betroffenen Bereichen einen hohen Aufwand betrieben, um die Stadt Hanau auf ihrem Weg bestmöglich zu unterstützen“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Andreas Hofmann. Das gilt insbesondere für den geordneten Übergang der rund 5050 Fälle im Bereich Sozialhilfe und Existenzsicherung sowie der rund 5300 Bedarfsgemeinschaften aus dem Kommunalen Center für Arbeit (KCA).

„Wenn die Stadt Hanau nun wiederholt von erheblichen Rückständen berichtet, dann ist das schlichtweg falsch und lässt die hohe Einsatzbereitschaft der Kreisverwaltung völlig außer Acht“, so der Erste Kreisbeigeordnete. Für die Übertragung der Vorgänge an die gemeinsame Einrichtung (gE) der Stadt Hanau und der Bundesagentur für Arbeit gab es klare Absprachen und Regelungen. Um eine sukzessive Überführung der elektronischen Akten zu ermöglichen sowie eine doppelte Bearbeitung der Fälle auszuschließen, wurde der 8. Dezember gemeinsam als Beginn der Übergangsphase definiert. In der Zeit bis zum Jahresende kam es dann erwartungsgemäß zu den genannten rund „5000 Poststücken“, die zum großen Teil zu bereits erfassten Vorgängen gehören (siehe Erläuterung „Poststücke“).

Enger fachlicher Austausch auf der Arbeitsebene

„Auch die Zahl der unbearbeiteten Fälle ist angesichts der Gesamtmenge keine auffällige Größe“, so die Einordnung des Ersten Kreisbeigeordneten Andreas Hofmann. Im Bereich der Sozialhilfe und Existenzsicherung sind es etwa 340 Fälle und aus dem Kommunalen Center für Arbeit etwa 160. Vor dem Hintergrund des Übergangs von einem Träger auf den anderen ein weitgehend normales Phänomen. Hinzu kommt, dass viele Leistungsempfänger zum Jahreswechsel noch schnell ihre Unterlagen und Anträge bei den ihnen vertrauten Sachbearbeitungen eingereicht haben.

Aufgrund der hohen Komplexität der Sozialgesetzgebung gibt es zudem eine überschaubare Zahl von „Sonderfällen“, die einen besonderen Aufwand benötigen. Als Beispiel nennt Andreas Hofmann die 25 Hanauer Fälle, die besondere Eingliederungszuschüsse erhalten. Zudem gibt es aus dem Bereich des KCA noch rund 40 weitere Vorgänge, die einen höheren Arbeitsaufwand erfordern. „Selbstverständlich stehen unsere Kolleginnen und Kollegen auch hier im engen Austausch mit dem Hanauer Fachbereich, um gemeinsam die Angelegenheiten auf den Weg zu bringen, bestätigt der Erste Kreisbeigeordnete.

„Viel aussagekräftiger als die bloßen Zahlen sind die zahlreichen Maßnahmen, die wir als Main-Kinzig-Kreis geplant und umgesetzt haben, um den Betroffenen und den künftigen Beschäftigten in Hanau den Neuanfang zu erleichtern“, sagt Hofmann. So hat das KCA jede Hanauer Bedarfsgemeinschaft angeschrieben und detailliert auf den Trägerwechsel hingewiesen. Separate Schreiben gingen zusätzlich an alle Personen im Leistungsbezug, der Gewährungszeiträume im November und Dezember 2025 ausgelaufen sind. Ferner hat das KCA unter anderem alle Kommunen im Altkreis Hanau, alle von fortlaufenden Förderungen betroffenen Arbeitgeber sowie alle Schuldner kontaktiert und über die jeweilig erforderlichen Schritte informiert. Dies geschah nicht aus Eigeninteresse des KCA, sondern um einen reibungslosen Start für die gE Hanau zu erleichtern und war mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Die Aufbereitung und Übergabe der Daten erfolgte über Monate in intensiver Wochenendarbeit, um den laufenden Betrieb nicht zu belasten. Um die Vorbereitungszeit der Einrichtung der IT-Infrastruktur zu beschleunigen, wurden der Stadt Hanau insgesamt 650 eigens erstellte Formulare und Vordrucke zur Verfügung gestellt. Zudem wurden zahlreiche Mitarbeitende der Stadt Hanau intensiv eingearbeitet. Es haben zahlreiche Arbeitstreffen auf der Führungsebene stattgefunden, um den komplexen Übergang sorgfältig vorzubereiten und Wissen zu transferieren.

Übermittlung der digitalen Daten nicht einwandfrei möglich

Bereits im Juni 2025 wurden auf Initiative des Main-Kinzig-Kreises erstmals Testdaten an die Bundesagentur für Arbeit (BA) übermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass die Informationen nicht problemlos in das künftige System integriert werden konnten. Für die Gesamtdatenübermittlung wurden von Hanauer Seite die relevanten Anforderungen formuliert, die in vollem Umfang vom IT-Dienstleister umgesetzt wurden.

Im Nachhinein stellt sich nun heraus, dass man bei den Anforderungen hätte mehr ins Detail gehen müssen. Mit den übermittelten Daten ist eine unverzügliche Weiterarbeit für die Hanauer nicht, oder nur unter sehr schweren Bedingungen möglich. Insbesondere erwies sich die technische Infrastruktur auf Seiten der BA als unzureichend, um die erheblichen Datenmengen in der von Hanau gewünschten Form zu übertragen. Das KCA hat angeboten, eine Alternativ-Lösung zu suchen und zu finden, um dennoch zu gewährleisten, dass alle Datensätze pünktlich bei der neuen gE vorlagen.

Wie der Sozialdezernent darüber hinaus betont, wurde in hohem Maße darauf geachtet, dass im Zuge der kritischen Übergangsphase keine Klienten ohne laufenden Leistungen an die gemeinsame Einrichtung in Hanau übergeben wurden. Nachdem bereits im Oktober deutlich wurde, dass im November und Dezember in über 800 Fällen der Gewährungszeitraum auslaufen wird, wurden alle Fälle vorläufig für weitere zwei Monate bewilligt, um Mittellosigkeit zu verhindern. Dies erfolgte ebenfalls in enger Abstimmung mit der Stadt Hanau.

Auch die hohe Zahl der übertragenen Poststücke ist keine Überraschung, sondern basiert auf einer bestehenden Vereinbarung: So war eine abschließende Bearbeitung kurz vor Jahresende aufgrund bestehender Fristen für Auszahlungen durch das Kommunale Center für Arbeit des Main-Kinzig-Kreises nicht mehr sicherzustellen, so dass zu einem Stichtag die Bearbeitung eingestellt und noch eingehende Post, E-Mails und Eingänge aus dem Online-Service gesondert gesammelt und zum Jahresende übergeben wurden.

„Das KCA hat neben der insgesamt hohen Belastung im zurückliegenden Jahr alle personellen Ressourcen für die Vorbereitung der Auskreisung heranziehen müssen, um eine bestmögliche Übergabe sicherstellen zu können“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete. Angesichts der enormen Herausforderung seien die geschilderten Schwierigkeiten beim Start der gemeinsamen Einrichtung in Hanau sehr gut nachvollziehbar, insbesondere vor dem Hintergrund von noch unbesetzten Stellen. Scheinbar hat man das Volumen in diesem Aufgabenbereich in der Vorbereitung unterschätzt.

„Wie der differenzierte Blick zeigt, handelt es sich bei der Übertragung der Aufgaben um eine große Herausforderung und einen ständigen Lernprozess“, fasst Erster Kreisbeigeordneter Andreas Hofmann die Erfahrungen zusammen. Angesichts der guten Zusammenarbeit auf fachlicher Ebene wäre es angemessen, wenn die „kreisbefreiten Hanauer“ diese Tatsachen berücksichtigen würden und künftig wieder mehr die fachliche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in den Fokus rückt.

Erläuterung „Poststücke“: Der von Hanauer Seite verwendete Begriff „Poststücke“ ist keinesfalls gleichzusetzen mit Fallakten. Vielmehr handelt es sich hierbei vorrangig um E-Mails mit Anhängen sowie Schriftverkehr zu laufenden Vorgängen oder Anträgen. Nicht selten gehören zu einem Antrag bis zu zehn Nachweise, wie z.B. Kontoauszüge, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Einkommensnachweise, Versicherungspolicen und andere wichtige Dokumente.