Zuständigkeit geht auf Zulassungsstellen über
06. Februar 2026 - Das Land Hessen hat in dieser Woche kurzfristig Zuständigkeiten der örtlichen Zulassungsbehörden geändert. Die sogenannte Bündelungsbehörde in Fulda wurde aufgelöst und die Aufgaben an die einzelnen Zulassungsstellen rückübertragen. Wer beispielsweise für ein Fahrzeug, das keinem gängigen und genehmigten Typ entspricht, ein Gutachten vorlegt, braucht vor der regulären Zulassung weiterhin eine Betriebserlaubnis – die wird nun nicht mehr in Fulda, sondern von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde erteilt. Das Gleiche gilt für Fahrzeughalter, die eine Einzelgenehmigung für ihr modifiziertes Fahrzeug vorlegen: Sie benötigen weiterhin eine Betriebserlaubnis, die nun von den Zulassungsstellen vor Ort ausgestellt werden. Entsprechende Unterlagen können im Main-Kinzig-Kreis ab sofort bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden. Das dafür erforderliche Antragsformular steht auf der Website (www.mkk.de, unter „Zulassungsstelle“) zum Download zur Verfügung. Postalische Anträge sind zu richten an Main-Kinzig-Kreis, Zulassungsbehörde, Postfach 1465, 63569 Gelnhausen. Per Mail werden Anträge an betriebserlaubnis@mkk.de entgegengenommen. Der Main-Kinzig-Kreis weist darauf hin, dass aufgrund der kurzfristigen Zuständigkeitsänderung den örtlichen Zulassungsstellen keine ausreichende Vorbereitungszeit gelassen wurde, so dass sich die Bearbeitung der Anträge zunächst spürbar verzögern wird.
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