Beratung und Hilfe für lebendige Dörfer

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„Wir wollen unsere Dörfer lebendig halten“: Erster Kreisbeigeordneter Andreas Hofmann bei der Übergabe des Förderbescheids an Brachttals Bürgermeister Wolfram Zimmer, im Beisein von Johannes Michel (Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum, von links).

16. Juli 2026 - Wer in den Ortskernen von Brachttal ein Haus neu baut, umbaut oder ein Bestandsgebäude sanieren will, kann sich professionelle Beratung holen, die zu einem großen Teil bezuschusst wird. Das Geld stammt aus dem Dorfentwicklungsprogramm. Der Erste Kreisbeigeordnete Andreas Hofmann hat Bürgermeister Wolfram Zimmer einen Förderbescheid übergeben, der dieses Angebot bis Ende 2028 verlängert. „Wir wollen unsere Dörfer lebendig halten und Leerstände vermeiden. Dafür müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern helfen, die sich dort niederlassen und ihre Immobilie im Ortskern zukunftsfest machen wollen“, sagte Hofmann. „Das sind kleine aber wichtige Puzzleteile, um auch den Ortsteil selbst zukunftsfest zu machen.“

Die städtebauliche Beratung steht insbesondere privaten Grundstücks- und Gebäudeeigentümern innerhalb der ausgewiesenen Fördergebiete kostenlos zur Verfügung. Ein erfahrenes Planerteam berät und unterstützt Privatpersonen auf Anfrage bei Sanierungs- oder Neubauvorhaben. Es kann baufachlich weiterhelfen und Orientierung geben, welche Fördermittel für ihr Bauprojekt verfügbar sind. Darüber hinaus kann die städtebauliche Beratung auch für Konzeptionen und die Vorplanung städtischer Projekte in Anspruch genommen werden.

„Gerade bei sanierungsbedürftigen Immobilien empfiehlt sich diese Beratung, die wir seitens der Gemeinde immer gerne vermitteln“, sagte Bürgermeister Zimmer. „In Anbetracht der Tatsache, dass es nach wie vor attraktive Fördermöglichkeiten gibt, ohne die so manches Projekt am Ende nicht in Angriff genommen würde, ist das ein wirksames Element der Dorfentwicklung.“

Der Ablauf für die Förderung von einer privaten Baumaßnahme ist einfach: Bauwillige, deren Vorhaben sich im Fördergebiet der Kommune befindet, können die Beratung durch die beauftragten Architekten kostenfrei in Anspruch nehmen. Die Fördergebiete befinden sich in den alten Ortskernen. Vor Ort besprechen Architekt und Bauherr die vorgesehenen Maßnahmen und die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Dorfentwicklung. Erst dann entscheidet der Bauherr, ob er die Förderung beantragen will. Die wiederum ist attraktiv: Der Zuschuss beträgt aktuell 35 Prozent der Nettokosten, bis zu einer Obergrenze von 45.000 Euro pro Objekt. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, erhöht sich die Obergrenze sogar auf 60.000 Euro. Förderfähig sind unter anderem Sanierungen, Neubauten und gegebenenfalls sogar Rückbauten. Erster Ansprechpartner ist die Gemeinde, die die Anfrage an die Architekten weiterleitet.

Einen weiteren Förderbescheid hatte Erster Kreisbeigeordneter Andreas Hofmann dabei, der ebenfalls die Dorfentwicklung betraf. Denn auch die fachliche Verfahrensbegleitung wurde bis Ende 2028 verlängert. Sie dient der Unterstützung ländlicher Kommunen im Verlauf des Dorfentwicklungsprogramms und bei der Beantragung und Abwicklung entsprechender Förderprojekte. Brachttal nimmt dies unter anderem in der örtlichen Bauverwaltung in Anspruch, um Dorfentwicklungsmaßnahmen mit externer Hilfe vorzubereiten und umzusetzen. Ein externes Büro liefert Projektbeschreibungen und Kostenansätze und stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen Gemeinde, Förderstellen, Projektplanern und Öffentlichkeit dar. Beide Maßnahmen werden mit insgesamt 32.600 Euro unterstützt.