
Wichtiger Schritt für mehr Qualität und Verlässlichkeit

02. Oktober 2025 - Für den Schulträger Main-Kinzig-Kreis und die 65 Grundschulen im Kreisgebiet ist das laufende Unterrichtsjahr ein besonderes. Nach den Sommerferien 2026 haben alle Eltern ein Recht darauf, für ihr Grundschulkind eine Betreuung in Anspruch zu nehmen, für Hausaufgaben und Nachmittagsprogramm inklusive Mittagessen. Dafür schafft der Main-Kinzig-Kreis seit Jahren die räumlichen Voraussetzungen, unter anderem durch den An-, Um- und Neubau von Mensen und Klassentrakten. Eine organisatorische Vorkehrung traf der Kreistag im Dezember vergangenen Jahres mit der Verabschiedung einer einheitlichen Richtlinie, die transparent und verlässlich den Rahmen für Schulen, Träger und Eltern festhält. Diese Richtlinie ist mit dem neuen Schuljahr in Kraft getreten.
Ziel dieser Neuregelung ist es, allen Grundschulkindern – kreisweit sind das rund 14.000 – eine verlässliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Betreuung zu bieten. Erste Rückmeldungen aus den Schulen, von Trägern und aus der Verwaltung zeigen, dass die Richtlinie eine praktikable Arbeitsgrundlage bildet. Mit ihr gingen an den Schulstandorten mitunter größere organisatorische Veränderungen einher, die bei den Eltern Nachfragen hervorgerufen haben. Neben den Trägern der Betreuung standen unter anderem Schuldezernent Jannik Marquart und die für Schulwesen zuständigen Fachleute des Main-Kinzig-Kreises für einen klärenden Austausch zur Verfügung.
„Der Umfang der Nachmittagsbetreuung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Immer mehr Grundschulkinder werden nach dem Unterricht an ihrer Grundschule betreut, versorgt und gefördert. Dieser Trend wird sich fortsetzen, sobald der Rechtsanspruch in Kraft ist“, erklärt Schuldezernent Jannik Marquart. „Dabei müssen wir angesichts der Gesamtzahl der heute schon betreuten Kinder wie auch vor dem nahenden Rechtsanspruch für einheitliche Standards bei Betreuungszeiten, Betreuungsqualität und Stabilität der Betreuungsstrukturen sorgen.“
Einheitliche und vergleichbare Standards
Ein zentrales Element der Richtlinie ist die Einführung einheitlicher Standards für die Betreuungszeit. In den Angeboten der Betreuungsträger sollen mindestens diese zwei Module enthalten sein: eine Betreuung von 7.30 bis 15 Uhr und von 7.30 bis 17.00 Uhr. Kleinere Träger der Nachmittagsbetreuung – die insbesondere an kleineren Grundschulen ein Angebot vorhalten – können leichter ein individuelles Betreuungspaket schnüren und tun dies weiterhin. Für die großen Träger mit mehr als 150 Betreuungskindern an einem Standort ist das organisatorisch und personalplanungstechnisch nicht so einfach möglich. Das soll aber die Qualität der Betreuung weder in dem einen noch dem anderen System schmälern. Dafür trägt die Richtlinie Sorge.
Weitere und durchaus individuellere Zeiten können die Träger je nach Bedarf einrichten. Individuelle Lösungen, wenn ein Kind früher gehen muss, kann ebenfalls jeder Träger gemeinsam mit den Eltern vereinbaren. Die Uhrzeit des vorgegebenen Betreuungsmodells bis 15 Uhr ergibt sich aus den Rückmeldungen von Schulgemeinden und Eltern, die eine Betreuung bis 14.30 Uhr als zu kurz angesehen hatten. Gerade für Grundschulkinder, die bis zur sechsten Stunde Unterricht haben, dann in Ruhe etwas essen und ihre Hausaufgaben erledigen sollen, stellte sich das bisherige Modul bis 14.30 Uhr als zu knapp bemessen heraus.
Ein weiterer Standard betrifft die Finanzierung, die der Main-Kinzig-Kreis auf stabilere Füße gestellt hat. Der Pakt für den Ganztag wird weder alleine vom Land Hessen getragen – wie das die kommunale Ebene einst von der Landesregierung verlangt hatte – noch stellt es ein für Eltern kostenloses Angebot dar. An einzelnen Schulstandorten konnte bisher eine teils kostenlose Betreuung durch Quersubventionen angeboten werden, etwa durch umso höhere Gebühren für die Ferienbetreuung, was für einen großen Teil der Eltern dann zu überhöhten und sozial unverträglichen Kosten geführt hat. Die Gesamtfinanzierung lastet nun auf allen Schultern, Land, Landkreis und Familien. Der Anteil des Main-Kinzig-Kreises steigt, je mehr Kinder betreut werden. Im laufenden Schuljahr beläuft sich der Zuschuss auf 3,7 Millionen Euro. „Schulkindbetreuung kostet die kommunale Ebene Geld. Bei der Hortbetreuung fallen die Kosten in der Kommune an, beim Pakt für den Ganztag entstehen dem Landkreis Kosten“, sagte Marquart.
Diese Kosten steigen und ohne einen Elternbeitrag sind sie für einen Landkreis schwerlich zu stemmen. Für Eltern mit geringerem Haushaltseinkommen bestehen Möglichkeiten, Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket, die wirtschaftliche Jugendhilfe sowie das Amt für soziale Förderung und Teilhabe zu erhalten. Die Betreuungsträger und Schulträger sind gemäß der geltenden Richtlinie dazu verpflichtet, die Familien bei den Antragstellungen zu unterstützen. Unterm Strich sind Betreuungsplätze im Pakt für den Ganztag günstiger als Betreuungsplätze in einem städtischen oder gemeindlichen Hort.
Für Geschwisterkinder können Kommunen eine entsprechende Hilferegelung einführen. Das sehen die Richtlinien ausdrücklich vor: „Sofern die Gewährung von Geschwister- oder anderen Rabatten von den politischen Gremien der Standortkommune gewollt ist, sind dadurch entstehende Mindereinnahmen durch die Standortkommune auszugleichen.“
Millionenschwere Ausbauprojekte an den Schulen
Der Main-Kinzig-Kreis investiert in den kommenden gut fünf Jahren rund 240 Millionen Euro in die Schulen des Kreises. So laufen im Main-Kinzig-Kreis alleine in diesem Schuljahr an 15 Schulstandorten große Neu- und Umbauprojekte mit siebenstelligen Auftragsvolumina, beispielsweise an der Paul-Maar-Schule in Nidderau, wo die Nutzfläche praktisch verdoppelt wird, der Martinusschule in Bad Orb und der Wilhelm-Busch-Schule in Maintal. „Für die Kinder bedeutet der Ganztagsausbau in Verbindung mit den geltenden Richtlinien mehr als nur einen sicheren Platz am Nachmittag. Die Eltern erhalten mehr Planungssicherheit und rechtssichere Lösungen“, so Marquart. „Gleichzeitig entstehen durch die vielen Baumaßnahmen zwischen Maintal und Sinntal Räume, die ein besseres Lern- und Lehrumfeld ermöglichen. Das stärkt den Schulalltag insgesamt.“
Dass die verlängerten Öffnungszeiten mit dem Sozialleben der Kinder kollidieren – ein Vorbehalt, der insbesondere bei neuen „Pakt-Schule“ vor der Teilnahme am Ganztagsprogramm zu hören war – stellt sich im Betreuungsalltag anders dar. Die Träger handhaben es in aller Regel flexibel, wenn Kinder die Betreuungseinrichtung früher verlassen müssen, etwa wegen Musikunterrichts oder Sporttrainings. Ausnahmen sind auch darüber hinaus zulässig. Darauf hatte der Main-Kinzig-Kreis die Betreuungsträger vor Inkrafttreten der Richtlinie bewusst hingewiesen.
„Das Ganztagsprogramm bietet einen verlässlichen und guten Rahmen zur Betreuung und Förderung der Kinder. Das heißt auch, dass die Kinder in den Nachmittagsstunden ihre Hausaufgaben an der Schule erledigen können und neben den Mittagessen Pausen und Zeit zum Spielen bekommen. Die Richtlinien tragen viel zur Stärkung dieses Rahmens bei, inhaltlich, organisatorisch und finanziell“, sagt der Kreisbeigeordnete Jannik Marquart.
Vor dem Start des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab Sommer 2026 gibt es im aktuellen Schuljahr an 63 von 65 Grundschulen direkt ein Betreuungsangebot, das diesem Anspruch genügt. Insgesamt befinden sich 45 Schulen im Pakt für den Ganztag, weitere 18 haben das Ganztagsprofil 1 oder höher. Die zwei verbleibenden Schulen bewegen sich ebenfalls auf ein rechtssicheres Angebot zum Beginn des neuen Schuljahres zu.
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