Weitere Aufgaben
ergeben sich daraus, dass zur Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann auf gesellschaftliche Entwicklungen sowohl reagiert als auch durch präventive Maßnahmen Einfluss genommen werden muss z.B. hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege und Beruf, der Veränderung von Rollenverständnissen von Frauen und Männern oder durch fachliche Stellungnahmen z.B. zur Regionalentwicklung und dem Nahverkehr.
Die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte nimmt durch ihre Aktivitäten auch Einfluss auf gesellschaftliche Missstände wie z.B. häusliche Gewalt, Altersarmut, Lohnungleichheit, indem sie diese durch Pressearbeit und Veranstaltungen öffentlich macht, geeignete Maßnahmen anstößt und an der Umsetzung mitwirkt.
Das Referat für Frauenfragen und Chancengleichheit wirkt innerhalb der Verwaltung des Main-Kinzig-Kreises mit. Die Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte berät die Dienststellenleitung besonders bei der Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG), indem sie den Prozess der Aufstellung, Änderung und Überprüfung der Ziele des Frauenförderplanes fachlich begleitet. Sie unterstützt und initiiert geeignete Maßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung und der demografischen Entwicklung in der Kreisverwaltung und arbeitet in betrieblichen und außerbetrieblichen Gruppen mit.
Im Rahmen des Arbeitsschutzes und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements unterstützt sie die Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung der Beschäftigten.
Die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte im Referat für Frauenfragen und Chancengleichheit ist somit Netzwerkerin, Beraterin, Initiatorin und trägt im Main-Kinzig-Kreis dazu bei, dass die Gesellschaft dem Ziel Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Männern und Frauen näherkommt.