Führerschein ab 17
Antrag auf „Begleitendes Fahren ab 17 Jahren“:
Beantragung der Teilnahme am „Begleitenden Fahren ab 17 Jahren“. Der BF17 Antrag kann ab einem Mindestalter von 16,5 Jahren gestellt werden.
Für alle Online-Anträge mit Ausnahme des Umtauschs ist der Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels ist Voraussetzung für die Antragsstellung. Weitere Voraussetzungen und Details können Sie aus dem jeweiligen Antragsprozess entnehmen.
Antrag auf „Begleitendes Fahren ab 17 Jahren“:
Beantragung der Teilnahme am „Begleitenden Fahren ab 17 Jahren“. Der BF17 Antrag kann ab einem Mindestalter von 16,5 Jahren gestellt werden.
Erstantrag:
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis ohne Teilnahme am „Begleitenden Fahren ab 17 Jahren“.
Erweiterung der bestehenden Fahrerlaubnis:
Nutzen Sie diesen Antrag, falls Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen und eine oder mehrere weitere Fahrzeugklasse(n) (incl. Schlüssel 96 oder 196) beantragen möchten.
Antrag auf Verlängerung / Erweiterung mit befristeter Geltungsdauer / Fahrerqualifizierungsnachweis:
Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse C, C1, CE, C1E, D, DE, D1, D1E oder Kombinationen dieser Klassen, Verlängerung der C- und D-Klassen und Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises.
Führerschein Ersatzausfertigung:
Sollte ein Führerschein verloren gegangen, gestohlen worden, beschädigt oder unbrauchbar sein oder Änderungen von Personendaten nötig werden, können Sie hier Ersatz bestellen.
Führerschein-Umtausch:
Umtausch eines alten deutschen Führerscheins (bspw. DDR-Führerschein, grauer Papierführerschein, rosa Papierführerschein, unbefristeter Kartenführerschein) in den neuen befristeten EU-Scheckkarten-führerschein.
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