Führerschein ab 17
Antrag auf „Begleitendes Fahren ab 17 Jahren“:
Beantragung der Teilnahme am „Begleitenden Fahren ab 17 Jahren“. Der BF17 Antrag kann ab einem Mindestalter von 16,5 Jahren gestellt werden.
Für alle Online-Anträge, mit Ausnahme des Umtauschs, ist der Besitz eines elektronischen Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte (bei EU-Bürgern) Voraussetzung für die Antragsstellung. Weitere Voraussetzungen und Details können Sie aus dem jeweiligen Antragsprozess entnehmen.
Antrag auf „Begleitendes Fahren ab 17 Jahren“:
Beantragung der Teilnahme am „Begleitenden Fahren ab 17 Jahren“. Der BF17 Antrag kann ab einem Mindestalter von 16,5 Jahren gestellt werden.
Erstantrag:
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis ohne Teilnahme am „Begleitenden Fahren ab 17 Jahren“.
Erweiterung der bestehenden Fahrerlaubnis:
Nutzen Sie diesen Antrag, falls Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen und eine oder mehrere weitere Fahrzeugklasse(n) (incl. Schlüssel 96 oder 196) beantragen möchten.
Antrag auf Verlängerung / Erweiterung mit befristeter Geltungsdauer / Fahrerqualifizierungsnachweis:
Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse C, C1, CE, C1E, D, DE, D1, D1E oder Kombinationen dieser Klassen, Verlängerung der C- und D-Klassen und Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises.
Führerschein Ersatzausfertigung:
Sollte ein Führerschein verloren gegangen, gestohlen worden, beschädigt oder unbrauchbar sein oder Änderungen von Personendaten nötig werden, können Sie hier Ersatz bestellen.
Führerschein-Umtausch:
Umtausch eines alten deutschen Führerscheins (bspw. DDR-Führerschein, grauer Papierführerschein, rosa Papierführerschein, unbefristeter Kartenführerschein) in den neuen befristeten EU-Scheckkarten-führerschein.
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