Leben im Alter

„Was heißt schon alt?“

Der Frage haben wir – die Abteilung Leben im Alter im Amt für soziale Förderung und Teilhabe – uns bereits 2019 im Rahmen einer Ausstellung versucht anzunähern. Trotz eines regen Austauschs mit Sachverständigen sowie Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis und dem Studium einschlägiger Fachliteratur, können wir Ihnen dennoch hierzu kein abschließendes Ergebnis präsentieren. Der Lebensabschnitt Alter hat so viele Facetten und wie alle Phasen unseres Lebens positive und weniger positive Seiten. Letztendlich bewerten Sie individuell für sich die Frage, was für sie „Alter“ und „Leben im Alter“ bedeutet. Das Spektrum reicht von aktiver Lebensgestaltung mit bürgerschaftlichem Engagement, Bildung, Sport und Begegnung bis hin zu einem Unterstützungs und Pflegebedarf. So vielfältig das Älterwerden ist, so vielfältig und zahlreich sind die Angebote für ältere Menschen im Main-Kinzig-Kreis. Wir können nur empfehlen, sich frühzeitig mit dem Lebensabschnitt zu befassen und zu überlegen, wie Sie diesen gestalten, wie Sie ihn leben möchten. [zur PDF-Datei...]

Nützliche Informationen

Pflegebedürftige Menschen (Pflegegrade 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Der Betrag von bis zu 125 Euro monatlich kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Seit Mitte 2021 ist es in Hessen per Verordnung möglich, auch ehrenamtliche Personen, die hauswirtschaftliche Dienstleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anbieten, über den Entlastungsbetrag abrechnen zu können. Ab Oktober 2022 sollte bisher ein abgeleisteter Pflegekurs die Voraussetzung für eine Anerkennung und Abrechnung bei den Pflegekassen sein. Diese Bedingungen wurden nun erleichtert. Die Anforderung für Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer in § 4a Nr. 4 PfluV wird von einem Pflegekurs nach § 45 SGB XI in einen Erste-Hilfe-Kurs umgewandelt. Das Zertifikat des Erste-Hilfe-Kurses darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bei der Anerkennungsstelle (siehe unten) eingereicht werden.

Neben den allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 PfluV i.V.m. § 1 Abs. 3 PfluV ist nach § 4a PfluV ist Folgendes zu beachten:

Leistungen von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern können nur anerkannt werden, wenn

  • die Unterstützung auf der Basis eines freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements mit besonderem Bezug ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erfolgt,
  • eine Unterstützung von höchstens drei pflegebedürftigen Personen je Kalendermonat erfolgt,
  • für Leistungen nur eine zeitlich pauschalisierte Aufwandsentschädigung verlangt wird,
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes nicht länger als drei Jahre zurückliegt, nachgewiesen wird.

Zudem dürfen nach § 4 Abs. 3 PfluV leistungserbringende Personen mit der leistungsempfangenden Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.

Für Fragen zum Anerkennungsverfahren und zur Beantragung wenden Sie sich an die zuständige Anerkennungsstelle des Landkreises:

Main-Kinzig-Kreis
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
50.5 Leben im Alter
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Tel. 06051 85-48070
E-Mail: leben-im-alter@mkk.de

Weitere wichtige Informationen sowie die Antragsunterlagen finden sie hier:

Die Mehrheit der pflegebedürftigen Personen im Landkreis möchte in Ihrem gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben, ihren Alltag möglichst selbstständig bewältigen und soziale Kontakte pflegen. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen zum Gelingen bei und bieten zudem Entlastung für die pflegenden An- und Zugehörigen.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und für qualitätsgesicherte Leistungen einzusetzen. Um eine Kostenerstattung über den Entlastungsbetrag durch die Pflegekassen zu gewährleisten, benötigen die Angebote eine Anerkennung durch die zuständige Kreisbehörde nach Maßgabe der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV).

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  • Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
  • Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
  • Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

Anträge auf Anerkennung sind mit den entsprechenden Antragsformularen, siehe unten, beim Main-Kinzig-Kreis zu stellen.

Liegen die entsprechenden Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 45 a SGB XI vor, ist auch eine Förderung nach § 45c SGB XI möglich. Förderwürdig sind Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich Tätiger, sowie entsprechende ehrenamtliche Strukturen und Modellvorhaben. Die Eignung auf Förderung ist durch den Landkreis zu prüfen.

Die Förderung erfolgt zu 50% aus Mitteln der Pflegeversicherung, zu 50% aus kommunalen Mitteln.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie detaillierte Informationen wünschen.

 Kontakt

Main-Kinzig-Kreis
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
50.5 Leben im Alter
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen

Tel.: 06051 85-48114
Mail: leben-im-alter@mkk.de



www.pflege-in-hessen.de
Informations- und Beratungsportal des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zum Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit

www.lpfa-nrw.de
Informationen zur häuslichen Pflege (auch in türkischer, russischer, polnischer, serbischer, bosnischer und kroatischer Sprache)

www.mds-ev.de
Informationen des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. zu Themen der Pflege- und Krankenversicherung etc.

www.mdk.de
Informationen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zur Pflegebegutachtung

www.familien-pflege-zeit.de
Informationen und Formulare zum Familienpflegezeitgesetz

www.wege-zur-pflege.de
Informationsseite des Bundesfamilienministeriums zum Thema Pflegebedürftigkeit

www.curendo.de
Informationen, Pflegekurssuche, Austausch mit anderen Angehörigen

www.pflegen-und-leben.de
Pflegede Angehörige, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse verichert sind, finden hier kostenfreie und anonyme psychologische Unterstützung bei belastenden Pflegesituationen, finanziert durch die Krankenkassen

www.beim-pflegen-gesund-bleiben.de
Portal zum Gesundheitsschutz für pflegende Angehörige der Unfallkasse NRW

Info für pflegende Angehörige
Forum zum Austausch von pflegenden Angehörigen - HIlfe zur Selbsthilfe

Stiftung ZQP - Beratung zur Pflege
Informations- und Suchportal des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP)

Stiftung ZQP - Pflege - Gewalt
Informationen zum Thema "Gewalt in der Pflege" für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende

www.stufenhoch.de
Informationen der Ratgeber Treppenlift GmbH zu Treppenliften (Anbieter, Kosten, Einbau, Service etc.)

www.bagso.de - Entlastung fuer die Seele
Der Ratgeber beschriebt typische Herausforderungen, die sich aus dem Pflegealltag ergeben können und zeigt Wege auf, wie ein gesunder Umgang mit den eigenen Kräften gelingen kann.



familie.hessen.de
Die Wichtig-Mappe enthält Formulare/Vorlagen, auf denen man Informationen übersichtlich eintragen kann, die in einem Notfall wichtig sein können.

www.serviceportal-zuhause-im-alter.de
Informationen zu Wohnen im Alter

www.kda.de
Informationen zur Arbeit und den Publikationen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe

www.sekos-gelnhausen.de
Informationen zu Selbsthilfegruppen und Veranstaltungen

www.gesundheit-aktiv-aelter-werden.de
Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema "Gesundes Alter"

www.aelter-werden-in-balance.de
Informationen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum entwickelten Programm, das Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Stärkung von körperlicher und psychischer Gesundheit, Wohlbefinden und sozialer Teilhabe kombiniert.

betreuungsverein-mk.de
Regionales Kompetenzzentrum mit langjähriger praktischer Erfahrung rund um die Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge

Pflegestützpunkt

Unterstützung und Beratung für pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung sowie Menschen, die von Behinderung und Pflege bedroht sind erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis in Gelnhausen, Schlüchtern und Hanau.

Besucheranschrift

Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Abteilung - Leben im Alter

Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen

Postanschrift

Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Abteilung - Leben im Alter

Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Freitag
10 - 12 Uhr
Mittwoch - kein Sprechtag
Donnerstag
10 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Tel.: 06051 85-48114
Fax: 06051 85-48154

E-Mail: Leben-im-Alter@mkk.de

Abteilungsleitung

Assistenz

Demenz-Beauftragte

 Information freie Heimplätze

Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis

Tel.: 06051 85-48170

E-Mail: pflegestuetzpunkt@mkk.de

 Projektstelle

Telefon: 06051 85-48147

Versicherungsamt