Montag bis Freitag nach Vereinbarung
Einrichtungsaufsicht
Im Rahmen der Jugendhilfe nehmen junge Schutzbedürftige Hilfen zur Erziehung in Anspruch. Um hierbei eine optimale Unterstützung sowie Schutz zu gewährleisten, müssen die Einrichtungen im Prozess des Betriebserlaubnisverfahrens bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierbei berät sie die Einrichtungsaufsicht des Jugendamts und überwacht die konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen.
Die Einrichtungsaufsicht berät Heime und betreute Wohnformen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die nicht nur vorübergehend außerhalb des Elternhauses in Einrichtungen leben, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Bürger können sich im Bedarfsfall mit einer Beschwerde direkt an die Einrichtungsaufsicht des Jugendamts wenden.
§§ 45 - 48a SGB VIII in Verbindung mit §§ 15 - 18 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB)
Erreichbarkeit
Ansprechpartnerin
- Frau Ullinger
- 06051 85-11316
- 06051 85-11354
- Jugendamt-Heimaufsicht@mkk.de
Lebenslagen
- Wirtschaft
- Arbeit und Soziales
- Auto, Verkehr und ÖPNV
- Bauen und Wohnen
- Bildung, Schule und Medien
- Frauenfragen und Chancengleichheit
- Kultur, Sport und Ehrenamt
- Gesundheit
- Familie, Kinder und Jugendliche
- Zuwanderung und Integration
- Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz
- Sicherheit und Ordnung
- Behinderung, Pflege und Alter
Hausanschrift
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: buergerportal@mkk.de