»Main-Kinzig-Forum«
Main-Kinzig-Kreis
Jugendamt
Jugendhilfe in Strafverfahren
Barbarossastr. 24
63571 Gelnhausen
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist sowohl Unterstützung als auch Beratungs- und Hilfsangebot für Jugendliche und Heranwachsende sowie für deren Familien.
Im Main-Kinzig-Kreis wird diese Aufgabe ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des spezialisierten Sachgebietes »Jugendhilfe in Strafverfahren« wahrgenommen.
In Strafsachen gegen Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) ist das zuständige Jugendamt gesetzlich dazu angehalten, der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht über die Persönlichkeit des Beschuldigten und dessen Lebenssituation zu berichten.
Im Besonderen trifft die Jugendhilfe im Strafverfahren eine Einschätzung bezüglich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Jugendlichen. Im Falle eines Heranwachsenden gibt sie zusätzlich eine Empfehlung hinsichtlich des anzuwendenden Strafrechts. (Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht)
Auch nach einer Verurteilung stehen die Vertreter der Jugendgerichtshilfe den Jugendlichen zur Seite und stellen Kontakte zu sozialen Diensten wie z. B. der Drogenberatung her. Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist eine der wichtigsten Aufgaben der Jugendgerichtshilfe.
Aufgabe der Jugendhilfe in Strafverfahren ist es, im Verfahren und besonders in der Hauptverhandlung alle pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen und das Jugendgericht dahingehend zu beraten, eine geeignete und dem jungen Menschen individuell angepasste Maßnahme zu finden.
Im Anschluss an die Hauptverhandlung wird dem Jugendamt die Überwachung der Auflagen und Weisungen übertragen. Aufgabe der Jugendhilfe in Strafverfahren ist es nun, die Jugendlichen und Heranwachsenden bei der Erfüllung ihrer Auflagen/Weisungen zu beaufsichtigen und zu unterstützen. Sie ist sowohl Ansprechpartner bei Schwierigkeiten und Hindernissen als auch Vermittler zwischen den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und dem Jugendrichter.
Die Leitidee der Jugendhilfe im Strafverfahren ist dabei stets, den Menschen und nicht – wie früher – die Straftat in den Vordergrund zu stellen. Daher wird die Jugendhilfe in Strafverfahren heute auch meist als Jugendhilfe bezeichnet.
Frau Kaiser, Tel. 06051 85-11396
Herr Schröder, Tel. 0051 85-11379
Frau Henning, Tel. 06051 85-11429
N.N. (über Geschäftsstelle, Tel. 06181 292-22458), Tel. 06051 85-11378
Frau Frank, Tel. 06181 292-22456
Frau Rothkirch, Tel. 06181 292-22480
Frau Pförtner, Tel. 06181 292-22483
Frau Laubach, Tel. 06181 292-22459
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Erreichbarkeit: Montag bis Freitag nach Vereinbarung
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E-Mail, Gelnhausen: JuHiS-GN@mkk.de
Fax, Hanau: 06181 292-22420
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