Jugendhilfeplanung

In der Jugendhilfeplanung des Main-Kinzig-Kreises werden systematisch und fortlaufend für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe die Bedarfslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien ermittelt und diese mit dem vorhandenen Bestand an Angeboten abgeglichen. Leitziel dabei ist, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen.

Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.

Für die Planung und Schaffung von Angeboten im Bereich der Kindertagesbetreuung sind lt. Landesgesetz die Städte und Gemeinden zuständig. Die Jugendhilfeplanung des Kreisjugendamtes unterstützt und berät diese bei der Erarbeitung ihrer Kindertagesstättenbedarfsplanung, z.B. durch die Bereitstellung relevanter Daten und Informationen sowie durch die Unterstützung bei Eltern- und Familienbefragungen.

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag nach Vereinbarung

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