Untere Fischereibehörde

Angelegenheiten rund um das Fischereiwesen im Main-Kinzig-Kreis

Die Untere Fischereibehörde befasst sich mit allen Angelegenheiten rund um das Fischereiwesen im Main-Kinzig-Kreis. Ihre Aufgaben orientieren sich an den Verordnungen des Hessischen Fischereigesetzes (HfischG) zum Schutz der Fische sowie zur fachlichen Praxis der Angel- und Berufsfischerei. Dazu gehören Fangverbote, Schonzeiten und Mindestmaße, Mindestanforderungen an Fischereivorrichtungen und Fanggeräte sowie Richtlinien für die Elektrobefischung oder Besatzmaßnahmen.

Weiterhin unterstützt die Untere Fischereibehörde Interessierte bei der Bildung von Hegegemeinschaften, hilft bei der Beanstandung von Fischereiverträgen, bestätigt Fischereiaufseher und ahndet Ordnungswidrigkeiten.

Dreimal im Jahr wird die Fischereiprüfung durch den Prüfungsausschuss bei der Unteren Fischereibehörde des Main-Kinzig-Kreises abgenommen.

 Fischereipachtvertrag

Verpächterinnen/Verpächter oder Pächterinnen/Pächter können hier den Fischereipachtvertrag anzeigen. Weitere Hinweise und eine genaue Beschreibung des Ablaufs gibt es während des Uploadprozesses im folgenden Schritt:

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Besucheranschrift

Main-Kinzig-Kreis
– Untere Fischereibehörde –
Im Niederfeld
63589 Linsengericht-Altenhaßlau

Termine Fischereiprüfung

  • Mittwoch, 26.02.2025
  • Samstag, 12.07.2025
  • Mittwoch, 08.10.2025

Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer rechtzeitig (spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn) den Antrag Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung (PDF-Datei) bei der Unteren Fischereibehörde des Main-Kinzig-Kreises, Postfach 1465, 63569 Gelnhausen, stellt.

Weitere Informationen zu den Vorbereitungslehrgängen finden sich hier: https://hessenfischer.net/fischerpruefungstermine/

Postanschrift

Main-Kinzig-Kreis

– Untere Fischereibehörde –

Postfach 1465

63569 Gelnhausen

Sprechzeiten

Montag – Freitag: 8 – 13 Uhr

Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich

Gebühren

Teamleiter

Sachbearbeiterin

Sachbearbeiter