Jagdbehörde

Angelegenheiten rund um die Ausübung der Jagd

Antragsstellung

Wir bitten die Anträge schriftlich einzureichen.

Die Anträge können auch per Email eingereicht werden. (unterzeichnet + eingescannt)

Vorsprachen sind nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich.

Für die Abholung von bereits fertig gestellten Dokumenten/ Eintragungen ist eine Abholung ohne Termin donnerstags in der Zeit von 14 – 17 Uhr möglich. (Voraussetzung: der zuständige Sachbearbeiter hat die Fertigstellung tel. oder schriftlich bereits mitgeteilt)

Der Versand von fertig gestellten Dokumenten/ Eintragungen ist auch weiterhin möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür eine zusätzliche Gebühr fällig wird.

Im Interesse der zügigen Sachbearbeitung bitten wir von Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen.

Die Untere Jagdbehörde des Main-Kinzig-Kreises ist für alle Angelegenheiten rund um die Ausübung der Jagd im Kreisgebiet zuständig. Zu ihren Hauptaufgaben zählt die Überwachung der Vorschriften, die durch das Bundesjagdgesetz sowie das Hessische Jagdgesetz festgelegt wurden. Auch für die Festlegung der aktuellen Abschusspläne und deren Umsetzung ist die Behörde verantwortlich.

Für die Ausübung der Jagd ist eine jagdrechtliche Erlaubnis erforderlich, die Personen über 16 Jahren nach erfolgreicher Ablegung der Jägerprüfung erhalten können. Der entsprechende Antrag hierzu ist bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen. Weitere Aufgaben der Behörde sind die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften, die Ausweisung von Jagdbezirken sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Der erste Schritt ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang bei einer durch den Landesjagdverband Hessen e.V. anerkannten Vereinigung. Die Anmeldung hierzu kann u.a. bei den Kreisjagdvereinen des Main-Kinzig-Kreises erfolgen.

Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung

Bei der Ersterteilung eines Jagdscheines ist Folgendes notwendig:

• ein Antrag (erhältlich bei der Unteren Jagdbehörde) auf Erteilung eines Jagdscheines,

• das Originalprüfungszeugnis über eine bestandene Jägerprüfung im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes,

• eine Versicherungsbestätigung über ein bzw. drei Jahre einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden),

• ein Passbild sowie

• Bundespersonalausweis/Reisepass.

Bei der Verlängerung eines Jagdscheines ist Folgendes notwendig:

• ein Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (erhältlich bei der Unteren Jagdbehörde),

• eine Versicherungsbestätigung über ein bzw. drei Jahre einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000€ für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden),

• Den letzten Jagdschein

• Passbild (falls die Verlängerung des alten Jagdscheines nicht möglich ist).

Antrag auf Erteilung einer jagdrechtlichen Erlaubnis (siehe Anlage 1. Jagdbehörde)

Gebührentabelle

Besucheranschrift

Main-Kinzig-Kreis

- Jagdwesen -

Im Niederfeld (Gebäude Zulassungsstelle)

63589 Linsengericht

Postanschrift

Main-Kinzig-Kreis
Kreisordnungsamt
Jagdbehörde
Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
12:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Teamleitung

Sachbearbeitung Jagdscheine

 

Frau Weinel

06051 85-14964

jagd-fischerei@mkk.de

 

Frau Aust

06051 85-14952

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Frau Zellmann

06051 85-14958

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Herr Gläser

06051 85-11861

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Jagdliche Sachbearbeitung und Jagdscheine