- Wir bitten die Anträge schriftlich einzureichen.
Die Anträge können auch per Email eingereicht werden. (unterzeichnet + eingescannt) - Vorsprachen sowie Waffen- und Munitionsabgaben sind nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich.
- Für die Abholung von bereits fertig gestellten Dokumenten/ Eintragungen ist eine Abholung ohne Termin donnerstags in der Zeit von 14 – 17 Uhr möglich.
(Voraussetzung: der zuständige Sachbearbeiter hat die Fertigstellung tel. oder schriftlich bereits mitgeteilt) - Der Versand von fertig gestellten Dokumenten/ Eintragungen ist auch weiterhin möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür eine zusätzliche Gebühr fällig wird.
- Im Interesse der zügigen Sachbearbeitung bitten wir von Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen.

Waffen- und Sprengstoffwesen
Antragstellung
Waffenrechtliche Erlaubnis
Für den Erwerb, Besitz und das Führen einer Schusswaffe ist in Deutschland eine sogenannte waffenrechtliche Erlaubnis vorgeschrieben – dies gilt z.B. für Sportschützen ebenso wie für Jäger oder Waffensammler.
Sprengstoffrechtliche Erlaubnis
Hierunter zählen beispielsweise die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Teilnahme an einem sprengstoffrechtlichen Fachkundelehrgang (z.B. mit dem Zweck Vorderladerschießen, Böllern oder Laden- und/ oder Widerladen von Munition
Die Zuständigkeit für eine waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf alle Personen, welche im Main-Kinzig-Kreis Ihren Hauptwohnsitz haben.
Eine detaillierte Auflistung der waffen- und sprengstoffrechtlichen Anliegen finden Sie in den folgenden Hinweisen.
Die Sachbearbeiter*innen im Servicebereich sind primär für folgende Anliegen zuständig:
- Erteilung von Waffenbesitzkarten (z.B. für Jäger, Sportschützen, Vereine, Erben)
- Einträge in die Waffenbesitzkarte (Erwerbsanzeige)
- Austräge aus der Waffenbesitzkarte (Überlassungsanzeige)
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Verbringungserlaubnisse
- Schießerlaubnis (Fallenjagd)
- Kleiner Waffenschein
- (Großer) Waffenschein für Privatpersonen
- Munitionserwerbsschein
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Ausstellung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG
Der Bereich Fallrevision bearbeitet folgende Anliegen:
- Widerrufe waffenrechtlicher und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse
- Waffenbesitzverbote
- Waffenhandelserlaubnis
- Waffenherstellungserlaubnis
- Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz
- Betriebserlaubnis für Schießstätten
- Schießstandkontrollen
- Staatliche Anerkennung von Waffensachkundelehrgängen
- Schießerlaubnis (z.B. Gehege, Salut)
- Abnahme der Sprengstofffachkundeprüfung
Der Bereich Aufbewahrung ist für die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen, Munition und Sprengstoff von Erlaubnisinhabern zuständig.
Waffen- und sprengstoffrechtliche Anträge / Formulare
Informationen für Betroffene nach Art. 12-14 DSGVO können in diesem Dokument eingesehen werden.
Betroffeneninformation zur Datenschutzgrundverordnung im Waffenwesen
Gebühren
Informationen und Anzeigen nach dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
Besucheranschrift
Main-Kinzig-Kreis
- Waffenwesen -
Im Niederfeld (Gebäude Zulassungsstelle)
63589 Linsengericht
Teamleiter
- Herr Rützel
Postanschrift
Main-Kinzig-Kreis
Kreisordnungsamt
Waffenwesen
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 12.30 bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Sachbearbeiter Servicebereich
(Buchstaben: A-F)
(Buchstaben: L-R)
(Buchstaben G-K)
(Buchstaben: T-Z)
(Buchstabe S, Schützenvereine)
Bewachungsgewerbe
Bewachungsgewerbe
Sachbearbeiter Fallrevision
Sachbearbeiter Aufbewahrung
Lebenslagen
- Wirtschaft
- Arbeit und Soziales
- Auto, Verkehr und ÖPNV
- Bauen und Wohnen
- Bildung, Schule und Medien
- Frauenfragen und Chancengleichheit
- Kultur, Sport und Ehrenamt
- Gesundheit
- Familie, Kinder und Jugendliche
- Zuwanderung und Integration
- Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz
- Sicherheit und Ordnung
- Behinderung, Pflege und Alter
Hausanschrift
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: buergerportal@mkk.de