Sportler- und Kleintierzüchterehrung im Main-Kinzig-Kreis

Sportlerehrung

Sie möchten erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler oder Personen, die sich in besonderer Weise um die Förderung des Sports verdient gemacht haben, für eine Ehrung vorschlagen? Einmal jährlich zeichnet der Main-Kinzig-Kreis herausragende sportliche Leistungen und besonderes Engagement im Rahmen einer zentralen Ehrungsveranstaltung aus. Vorschläge für die Sportlerehrung können bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres von Sportfachverbänden, dem Sportkreisvorstand und den Sportvereinen beim Fachbereich Sport eingereicht werden.

Kleintierzüchterehrung

Auch erfolgreiche Kleintierzüchterinnen und Kleintierzüchter sowie besonders verdienstvolle Vereins- und Verbandsmitglieder werden jährlich für ihre Leistungen und ihr Engagement geehrt. Vorschläge können von Kleintierzuchtverbänden und -vereinen beim Fachbereich Sport des Main-Kinzig-Kreises eingereicht werden.


Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren finden Sie in den Ehrungsrichtlinien.

Ehrungsrichtlinien im Sport

1.1)

Der Main-Kinzig-Kreis verleiht auf Antrag alljährlich an Sportlerinnen und Sportler sowie Personen aus dem Kreisgebiet, die sich besonders verdient gemacht haben, Auszeichnungen und zwar:

  • a) für besondere sportliche Leistungen.
  • b) für besondere Verdienste um die Förderung des Sports.

Ein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung durch den Main-Kinzig-Kreis besteht nicht.

1.2)

Die Auszeichnungen können nur an Sportler/-innen und Mannschaften sowie ehrenamtlich tätige Sportfunktionäre verliehen werden, die einem Sportverein im Main-Kinzig-Kreis angehören. Um den Wert der Auszeichnung zu wahren, werden strenge Maßstäbe zu Grunde gelegt.

1.3)

Antragsberechtigt sind, neben den Sportfachverbänden und dem Sportkreisvorstand auch alle Sportvereine im Main-Kinzig-Kreis. Die Anträge zu Ziffer 2. und 3. sind bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres beim Main-Kinzig-Kreis, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kultur, Sport und Ehrenamt, Barbarossastraße 24 in 63571 Gelnhausen einzureichen. Über die Verleihung entscheidet die Kreissportkommission des Main-Kinzig-Kreises.

2.1)

In Anerkennung hervorragender Leistungen können Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften ausgezeichnet werden, die eine von den Fachverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes ausgeschriebene Meisterschaft gewonnen haben. Sieger und Platzierte in Bestenkämpfen und anderen Wettbewerben sind davon ausgeschlossen.

2.2)

Ehrungen werden nur Sportler/-innen in den offiziellen Meisterklassen der olympischen Sportarten zuteil. Voraussetzung für eine Auszeichnung von Sportler/-innen bei nichtolympischen Disziplinen ist der Nachweis eines bundesweiten Wettkampfsystems auf mindestens drei Ebenen durch den Fachverband zu erbringen, z. B.

  • Gau-, Kreis- oder Bezirksmeisterschaften
  • Landes- oder Regionalmeisterschaften
  • Deutsche Meisterschaften

Es wird in jedem Fall vorausgesetzt, dass bei Einzelwettbewerben mindestens zwölf Teilnehmer, bei Mannschaftswettbewerben mindestens sechs Mannschaften in der jeweiligen Wettkampfklasse beteiligt waren. In Zweifelsfällen ist ein entsprechender Nachweis durch amtliche Wettkampfprotokolle zu erbringen. Bei Erringen mehrerer Meisterschaften in einem Sportjahr wird nur eine Auszeichnung für die beste Leistung verliehen.

2.3)

Die Auszeichnung von Einzelsportlerinnen und -sportlern erfolgt durch Überreichung von Ehrennadeln. Urkunden werden als Besitzstandszeugnis ausgehändigt.

1. Die goldene Ehrennadel des Main-Kinzig-Kreises erhalten:

  • Platzierte bei Olympischen Spielen (Plätze 1–6)
  • Platzierte bei Weltmeisterschaften (Plätze 1–6)
  • Platzierte bei Europameisterschaften (Plätze 1–3)

2. Die silberne Ehrennadel des Main-Kinzig-Kreises erhalten:

  • Deutsche Meister/Innen der Senioren, Junioren, Jugend und Schüler
  • Platzierte bei Olympischen Spielen (Plätze 7–15)
  • Platzierte bei Weltmeisterschaften (Plätze 7–15)
  • Platzierte bei Europameisterschaften (Plätze 4–15)

3. Die bronzene Ehrennadel des Main-Kinzig-Kreises erhalten:

  • Teilnahme an Olympischen Spielen (ab Platz 16–25)
  • Teilnahme an Weltmeisterschaften (ab Platz 16–25)
  • Teilnahme an Europameisterschaften (ab Platz 16–25)

2.4)

Die Ehrung von Mannschaften erfolgt durch Überreichung von Ehrengaben.

1. Die große Ehrengabe des Main-Kinzig-Kreises erhalten:

  • Deutsche Meister/innen
  • Platzierte bei Olympischen Spielen
  • Platzierte bei Weltmeisterschaften
  • Platzierte bei Europameisterschaften

2. Die kleine Ehrengabe des Main-Kinzig-Kreises erhalten:

  • 2. und 3. Platzierte bei Deutschen Meisterschaften


Die Ehrengaben werden den Vereinen verliehen. Die Mitglieder der Mannschaften erhalten eine Urkunde.

2.5)

Die Sportlerehrung findet im Rahmen einer Feierstunde des Folgejahres statt. Die Ehrungen werden durch den Landrat oder die Kreisabgeordneten des Main-Kinzig-Kreises vorgenommen.

3.1)

In Anerkennung ihrer besonderen Verdienste um die Förderung des Sports im Sportkreis Main-Kinzig kann Personen die Goldene Ehrennadel des Main-Kinzig-Kreises verliehen werden.

3.2)

Die Auszeichnung mit der Goldenen Ehrennadel ist einmalig und erfolgt durch den Landrat oder die Kreisbeigeordneten des Main-Kinzig-Kreises.

3.3)

Vorschlagsberechtigt ist der Vorstand des Sportkreises Main-Kinzig. Für den Sportkreis Main-Kinzig können insgesamt vier Personen vorgeschlagen werden.

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