Für Arbeitgeber mit Firmensitz oder Betriebsstätte im Main-Kinzig-Kreis bietet
das beschleunigte Fachkräfteverfahren die Möglichkeit, das gesamte Verfahren bis zur Einreise zu verkürzen.
Es ermöglicht Ihnen somit, die mit der Einreise einer ausländischen Fachkraft verbundenen Prozesse besser planbar zu machen.
Voraussetzung ist, dass Sie als Arbeitgeber mit der Fachkraft aus einem sog. Drittstaat (Herkunftsland außerhalb der EU, EWR und der Schweiz) bereits einen Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag vereinbart haben.
Die Ausländerbehörde übernimmt dabei die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft (inkl. Familiennachzug), soweit erforderlich das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der BA sowie die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen und die Vorabzustimmung zum Visum.
Unser Ziel ist, Sie während des gesamten Verfahrens zu unterstützen.
