Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel.
Voraussetzung
- gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis
Allgemeine Unterlagen für ALLE
- Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
- ein aktuelles digitales biometrisches Foto
- Krankenversicherungsnachweis
Hinweis:
Der Bezug von öffentlichen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe, Wohngeld) und/ oder Straftaten, hindern die Erteilung.
Zeitliche Voraussetzungen für die Erteilung sind z.B.:
- mindestens drei Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Deutschen
- mindestens fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Ausländers/in
- mindestens fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalten aus humanitären Gründen
Sprachkenntnisse:
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse = B1 Sprachzertifikat
(Aufenthaltstitel VOR dem 01.01.2005: einfache deutsche Sprachkenntnisse = A1 Sprachzertifikat).
- Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungskurses
- Zertifikat Integrationskurs/ Deutschkurs
Altersvorsorge:
- 60 Monatsbeiträge Rentenversicherung
oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen
eines Versicherungsunternehmens.
(Familienangehörige von Deutschen sind von dieser Voraussetzung befreit.)
Minderjährig eingereist oder hier geboren:
- Alle Schulzeugnisse
- Aktuelle Schulbescheinigung, Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
- Nachweise über Sicherung des Lebensunterhaltes (gegebenenfalls der Eltern)