Online-Dienst Aufenthaltstitel

Die Ausländerbehörde bietet Ihnen die Möglichkeit an Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel vollständig online abzugeben.

Sie erhalten in der Folge nur noch einen Termin bei hiesiger Behörde zur Abgabe der erforderlichen biometrischen Daten und Zahlung der entstehenden Antragsgebühr.

Und so geht’s:

  • 1. Antrag vollständig ausfüllen
  • 2. Erforderliche Dokumente / Nachweise hochladen
  • 3. Erhalt der Terminmitteilung durch die Ausländerbehörde
  • 4. Abgabe der biometrischen Daten und Zahlung der Antragsgebühr

Folgende Anträge können Sie derzeit auf diesem Wege beantragen:

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie:
Die Antragsgebühr für den Aufenthaltstitel entsteht in jedem Fall - auch dann, wenn über Ihren Antrag ablehnend entschieden werden sollte.

Prüfen Sie daher im Vorfeld, ob es sich um eine sinnvolle Antragstellung handelt.

Je vollständiger die von Ihnen gemachten Angaben und hochgeladenen Unterlagen/Nachweise sind, desto zügiger kann über Ihren Antrag entschieden werden. Sofern Angaben und/oder Unterlagen fehlen sollten, werden Sie von uns kontaktiert – achten Sie daher darauf, dass die mitgeteilten Kontaktdaten stimmen!

Wir bitten Sie aufgrund der aktuellen Situation nach Stellung Ihres Antrags von weiteren Nachfragen – auch durch Dritte – ab.

Voraussetzung: gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
  • Je Person einen entsprechenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein aktuelles digitales biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. letzten drei Lohnabrechnungen, Sozialhilfe- oder KCA Bescheid)
  • Arbeitsvertrag
  • Stellenbeschreibung: Diese kann hier herunterladen
    >> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF zum Download)

Die Stellenbeschreibung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen. Gegebenenfalls sind Qualifikationsnachweise (Diplom, Masterzeugnis, etc.) vorzulegen.

Selbstständige:

  • Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim Finanzamt)
  • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater (die letzten sechs Monate)
  • Steuerbescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr
  • Gewerbeanmeldung
  • Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder Grundbuchauszug)

Hinweis:

Gesetzlich krankenversicherte Personen sind ausreichend versichert. Privat krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Art und Umfang müssen dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

  • Aktuelle Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder
  • Zertifikat über einen Deutschkurs (bei bestehender Verpflichtung)

Berufsausübungserlaubnis:

  • Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.

Für Arbeitgeber mit Firmensitz oder Betriebsstätte im Main-Kinzig-Kreis bietet

das beschleunigte Fachkräfteverfahren die Möglichkeit, das gesamte Verfahren bis zur Einreise zu verkürzen.
Es ermöglicht Ihnen somit, die mit der Einreise einer ausländischen Fachkraft verbundenen Prozesse besser planbar zu machen.
Voraussetzung ist, dass Sie als Arbeitgeber mit der Fachkraft aus einem sog. Drittstaat (Herkunftsland außerhalb der EU, EWR und der Schweiz) bereits einen Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag vereinbart haben.

Die Ausländerbehörde übernimmt dabei die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft (inkl. Familiennachzug), soweit erforderlich das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der BA sowie die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen und die Vorabzustimmung zum Visum.

Unser Ziel ist, Sie während des gesamten Verfahrens zu unterstützen.

Voraussetzung: gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
  • Je Person einen entsprechenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein aktuelles digitales biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. letzten drei Lohnabrechnungen, Sozialhilfe- oder KCA Bescheid)

Unterlagen zum Familiennachzug für

  • Ehegatten / gleichgeschlechtliche Lebenspartner von Deutschen oder Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel
  • Kinder von Deutschen oder Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel
  • Ausländische Elternteile von deutschen Kindern

Weitere benötigte Unterlagen:

  • Familiäre Lebensgemeinschaft im Main-Kinzig-Kreis
  • Persönliche Vorsprache der Familie
  • Wahlweise Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde / Scheidungsurkunde

Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist die gemeinsame Vorsprache der Familie (beide Ehegatten / Lebenspartner, Eltern, minderjährige ausländische Kinder) erforderlich.
Minderjährige ausländische Kinder müssen erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr vorsprechen.

Voraussetzung: gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
  • Je Person einen entsprechenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein aktuelles digitales biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. letzten drei Lohnabrechnungen, Sozialhilfe- oder KCA Bescheid)

Unterlagen Ausbildung

Die Stellenbeschreibung wird vom Ausbildungsbetrieb ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen. Gegebenenfalls sind Qualifikationsnachweise (Diplom, Masterzeugnis, etc.) vorzulegen.

Berufsausübungserlaubnis:
Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.

Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel.

Voraussetzung

  • gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen für ALLE

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
  • ein aktuelles digitales biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis

Hinweis:
Der Bezug von öffentlichen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe, Wohngeld) und/ oder Straftaten, hindern die Erteilung.

Zeitliche Voraussetzungen für die Erteilung sind z.B.:

  • mindestens drei Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Deutschen
  • mindestens fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Ausländers/in
  • mindestens fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalten aus humanitären Gründen

Sprachkenntnisse:
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse = B1 Sprachzertifikat
(Aufenthaltstitel VOR dem 01.01.2005: einfache deutsche Sprachkenntnisse = A1 Sprachzertifikat).

  • Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungskurses
  • Zertifikat Integrationskurs/ Deutschkurs

Altersvorsorge:

  • 60 Monatsbeiträge Rentenversicherung

oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen
eines Versicherungsunternehmens.
(Familienangehörige von Deutschen sind von dieser Voraussetzung befreit.)

Minderjährig eingereist oder hier geboren:

  • Alle Schulzeugnisse
  • Aktuelle Schulbescheinigung, Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
  • Nachweise über Sicherung des Lebensunterhaltes (gegebenenfalls der Eltern)

Voraussetzung: gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied) – Kopie aller Seiten, auch von den ungestempelten Seiten
  • Je Person einen entsprechenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein aktuelles digitales biometrisches Foto mit QR-Code
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. letzten drei Lohnabrechnungen, Sozialhilfe- oder KCA-Bescheid)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Weitere benötigte Unterlagen:

  • Familiäre Lebensgemeinschaft im Main-Kinzig-Kreis
  • Persönliche Vorsprache der Familie
  • Wahlweise Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde / Scheidungsurkunde

Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist die gemeinsame Vorsprache der Familie (beide Ehegatten / Lebenspartner, Eltern, minderjährige ausländische Kinder) erforderlich.

Minderjährige ausländische Kinder müssen erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr vorsprechen.