Aufgrund technischer Probleme ist derzeit keine Terminanfrage über das Anmeldeformular möglich.
Für die Terminvergabe wenden Sie sich bitte an auslaenderbehoerde@mkk.de.
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Seit dem 01.12.2017 arbeitet das Sachgebiet Migration und Aufenthalt (Ausländerbehörde) des Main-Kinzig-Kreises ausschließlich mit zuvor vereinbarten Terminen.
Dies hat den Vorteil, dass Ihnen der für Sie zuständige Sachbearbeiter einen Termin übermittelt.
In der Terminanfrage werden die erforderlichen Daten an die Ausländerbehörde übermittelt. Der zuständige Sachbearbeiter übersendet dem Kunden daraufhin einen für den Kunden abgestimmten Termin samt Auflistung der antragsrelevanten Unterlagen.
Die eingehenden Anfragen werden chronologisch nach Eingang abgearbeitet.
Aufgrund des hohen Aufkommens kann die Bearbeitung Ihrer E-Mail derzeit einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald Ihr Anliegen abschließend bearbeitet wurde, melden wir uns umgehend bei Ihnen.
In der Zwischenzeit bitten wir Sie, von Eingangs- und Sachstandsanfragen abzusehen, um den Bearbeitungsprozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Auch behalten wir uns vor auf Mehrfachanfragen zum gleichen Sachverhalt nicht zu antworten.
Für Kunden, die keinen Internetzugang besitzen, besteht weiterhin die Möglichkeit ihren zuständigen Sachbearbeiter schriftlich über die Anschrift der Ausländerbehörde zu kontaktieren.
Es gibt mehrere Möglichkeiten einen Termin zu vereinbaren:
Der zuständige Sachbearbeiter hat dem Kunden einen Termin sowie die Auflistung der antragsrelevanten Unterlagen übersendet:
Sollte die gewünschte Dienstleistung nicht in der Terminanfrage aufgeführt werden, ist die Buchungsmöglichkeit „Sonstiges“ sowie das Bemerkungsfeld zu nutzen. Der zuständige Sachbearbeiter übersendet dann einen individuellen Termin.
Nein. Die Ausländerbehörde verschickt in der Regel keine Einladungen zur Verlängerung eines Aufenthaltstitels. Wir bitten daher darum, selbst darauf zu achten, wann dieser abläuft und rechtzeitig einen Termin anzufragen.
Wir bitten um Beachtung, dass wir zurzeit einen Vorlauf von mehreren Wochen haben. Deshalb ist es notwendig rechtzeitig einen Termin zu anzufragen. Grundsätzlich gilt: Ein Termin sollte rechtzeitig vereinbart werden, bevor der Aufenthaltstitel ungültig wird.
Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um schnellstmögliche Stornierung des Termins. Wir bitten umgehende Kontaktierung des zuständigen Sachbearbeiters per E-Mail .
Nein. Die Art der Vereinbarung des Termins hat keine Auswirkungen auf die Vorlaufzeit des Termins. Egal, ob ein Termin online oder persönlich angefragt wird, wird der nächstmögliche freie Termin angeboten.
Was ändert sich beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ab dem 01.08.2018?
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