Ausnahme von Verkehrsverboten und –beschränkungen

Für Ausnahmen von Verkehrsverboten und –beschränkungen ist ein sehr strenger Maßstab zu setzen. Genehmigungen sind grundsätzlich für Bedienstete im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeiten möglich oder z. B. für staatlich bestellte Fischereiaufseher. Damit wird sichergestellt, dass die Verbote z. B: Fahren auf Waldwegen o. ä. eingehalten werden, da dort nicht mit motorisierten Verkehrsteilnehmern gerechnet oder der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Zu beachten ist, dass nur gemeindeübergreifende Genehmigungen geprüft werden können. Für die einzelnen Gemeinden ist direkt beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde die Genehmigung zu beantragen.

Für die Bearbeitung des Antrages werden folgende Unterlagen und Informationen benötigt:

  • Nachweis über hoheitliche Aufgabe oder
  • Ausweis zum bestellten Fischereiaufseher

Die Kosten dieser Verwaltungsdienstleistung beginnen ab 21 € und können je nach Verwaltungsaufwand höher ausfallen.

Formulare

Sachbearbeiterin

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