Main-Kinzig-Kreis
Amt für Planen, Bauen und Wohnen
Gebäude C
Barbarossastr. 20
63571 Gelnhausen
Zu den Aufgaben der Abteilung Bau- und Verwaltungsrecht gehört die Bearbeitung der verwaltungsrechtlichen Verfahren im Rahmen bauaufsichtlicher Tätigkeiten.
Zentrale Aufgaben sind dabei die Durchführung von Widerspruchsverfahren, die Ablehnung von Bauvorhaben sowie Ordnungsverfügungen jeglicher Art. Auch der Themenbereich illegales Bauen im Außenbereich gehört zu den Schwerpunkten der Arbeit.
Hinzu kommt die Zuständigkeit für das Führen des Baulastenverzeichnisses einschließlich der zugehörigen Sachbearbeitung.
Frau Fahn
Telefon: 06051 85-13911
E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de
Frau Dudene
Telefon: 06051 85-13916
E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de
Frau Meyer
Telefon: 06051 85-13910
E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de
Frau Heil
Telefon: 06051 85-13914
E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de
Herr Wögler
Telefon: 06051 85-13913
E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de
Frau Höller
Telefon: 06051 85-13915
E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de
Abteilungsleitung
N.N.
Telefon:
E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de
Eine Baulast ist eine freiwillige schriftliche Erklärung der Eigentumsberechtigten eines Grundstückes (Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbrauchberechtigte). Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden bei der Bauaufsichtsbehörde eingetragen. Die Unterschrift muss öffentlich vom Ortsgericht, Notar oder einer Vermessungsstelle beglaubigt sein. Sie können diese auch persönlich vor der Bauaufsichtsbehörde leisten. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.
Folgende Unterlagen werden benötigt
Die Erklärung wird mit dem Eintrag in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam. Ihre Geltungsdauer ist nicht beschränkt. Werden Grundstücke veräußert, bleiben Baulasten bestehen und werden somit von neuen Eigentümern übernommen. Eine Löschung kann nur in Einzelfällen und mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde und aller Begünstigten vorgenommen werden.
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und eine Abschrift erhalten. Dafür muss man einen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich stellen.
Die Auskunft ist gebührenpflichtig.
Gesetzliche Grundlagen für Baulasten und das Baulastenverzeichnis sind in der Hessischen Bauordnung geregelt (§ 85 HBO) .
Ansprechpartnerinnen Baulast:
Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hammersbach, Langenselbold, Maintal, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Rodenbach, Schöneck
Frau Hixt
Telefon: 06051 85-13950
E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de
Bad Orb, Biebergemünd, Birstein, Brachttal, Flörsbachtal, Gelnhausen, Hasselroth, Jossgrund, Linsengericht, Wächtersbach, Gründau, Freigericht
Frau Schmidt
Telefon: 06051 85-13952
E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de
Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern, Steinau (Ortsteile)
Frau Spieß
Telefon: 06051 85-13995
E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de
Ronneburg, Sinntal, Steinau (Stadt)
Frau Heil
Telefon: 06051 85-13914
E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de
Die Leistungen der Bauaufsichtsbehörde werden nach der Gebührensatzung des Main-Kinzig-Kreises abgerechnet. Grundlage sind zunächst die durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ermittelten durchschnittlichen Rohbaukosten.
Das Hessische Verwaltungskostengesetz und die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sind die Basis für diese Ermittlungen.
Mit Hilfe dieser Grundlage wird dann die für die erbrachte Einzelleistung resultierende Gebühr ermittelt.
Main-Kinzig-Kreis
Amt für Planen, Bauen und Wohnen
Gebäude C
Barbarossastr. 20
63571 Gelnhausen
Main-Kinzig-Kreis
Amt für Planen, Bauen und Wohnen
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 17:30 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail oder Telefon
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: buergerportal@mkk.de