Einige wenige Pflegedienste beschäftigen 24-Stunden-Betreuungskräfte. Hier können die so genannten Kombinationsleistungen der Pflegekassen in Anspruch genommen werden. Auch hier erfahren Sie mehr bei den Pflegestützpunkten.

Hilfe und Entlastung zu Hause
„Erkennt der Mensch die Freude, die ihm von einem anderen entgegenkommt, so empfindet er in seinem Herzen ein tiefes Entzücken.“
Hildegard von Bingen
Ganz gleich, wie alt jemand ist: Soziale Beziehungen sind stets von großer Bedeutung. Durch sie erfahren Menschen Beistand, emotionale Unterstützung, aber auch zupackende Hilfe, wenn sie diese brauchen. Das direkte Wohnumfeld hat dabei besondere Bedeutung. Kleine Hilfen im Alltag und die Unterstützung durch die Nachbarschaft fördern den sozialen Austausch und machen das Leben leichter. Doch weder Familie noch Nachbarn stehen immer zur Verfügung.
Wer gesund und mobil ist, kann sein Leben selbstbestimmt führen. Für pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung können alltägliche Aufgaben, zum Beispiel Behördengänge oder Arztbesuche, Rezepte in der Apotheke einlösen, den Haushalt bewältigen und täglich für eine warme Mahlzeit sorgen, zu schier unüberwindbaren Hürden werden. Um dem zu entgehen, ist ein gut geknüpftes Netzwerk aus leicht zugänglichen, individuellen Hilfen am eigenen Wohnort wichtig.
Die Mehrheit der pflegebedürftigen Personen im Landkreis möchte in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld leben, ihren Alltag möglichst selbstständig bewältigen und soziale Kontakte pflegen. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen zum Gelingen dieses Wunsches bei und bieten zudem Entlastung für die pflegenden Angehörigen.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und für qualitätsgesicherte Leistungen einzusetzen. Um eine entsprechende Kostenerstattung durch die Pflegekassen zu gewährleisten, benötigen die Angebote eine Anerkennung durch die zuständige Kreisbehörde nach Maßgabe der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV).
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:
- Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
- Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
- Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).
Der folgende Anbieterkreis bietet Unterstützung im Alltag an. Bitte fragen Sie nach, ob eine Abrechnung mit den Pflegekassen möglich ist.
>> zur Übersicht Haushaltsführung, individuelle Hilfen
Wird der Unterstützungsbedarf im eigenen Zuhause immer größer und stoßen Angehörige an ihre Grenzen, können 24 Stunden Betreuungsangebote hilfreich sein.
Oft arbeiten die ortsansässigen Agenturen oder Pflegedienste, welche 24 Stunden Betreuungskräfte vermitteln, mit osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen zusammen. Seit der EU Osterweiterung ist es osteuropäischen Firmen gestattet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland zu entsenden. Die Betreuungskräfte sind in ihrem Herkunftsland steuer und sozialversicherungspflichtig beschäftigt, was über das A1 EU Formular nachgewiesen werden kann.
Menschen, die sich für eine 24 Stunden Betreuung interessieren, sollten berücksichtigen, dass die Pflegekräfte oder Pflegehilfen aus Osteuropa meist keine gelernten Krankenschwestern, Krankenpfleger oder Fachkräfte der Altenpflege sind, sondern vielmehr Betreuungs oder Haushaltshilfen. Diese Kräfte können gewisse pflegerische Tätigkeiten, wie Unterstützung in der Körperpflege und bei Toilettengängen oder Hilfe beim Aufstehen beziehungsweise Zubettgehen, übernehmen. Sie dürfen keine Tätigkeiten ausführen, die verschreibungs oder verordnungspflichtig gemäß der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Hierzu gehört zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten oder die Versorgung von Wunden. Bei Bedarf kann in diesen Fällen der örtliche Pflegedienst unterstützen.
TIPP
Mahlzeiten schmecken in Gesellschaft am besten, gerade dann, wenn man häufig alleine ist. Bei vielen Menschen besteht der Wunsch, ein Mittagessen gemeinsam mit anderen zu sich zu nehmen. Aus diesem Grund werden von einigen Einrichtungen im Main Kinzig Kreis stationäre Mittagstische angeboten. Über Essenszeiten und Anmeldebedingungen und auch über die Möglichkeit, das Essen in Warmhaltebehältern abzuholen, erteilen die Träger der Einrichtungen Auskunft. Menschen mit geringem Einkommen können einen Zuschuss erhalten.
Für nähere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung „Existenzsicherung“ zur Verfügung.
Viele Personen wollen eine warme Mahlzeit genießen, auch wenn sie nicht dazu in der Lage sind, einzukaufen und zu kochen oder beides nicht machen möchten. Für diese Menschen gibt es spezielle Angebote, wie etwa Essen auf Rädern, Mahlzeitendienste oder Menüservices. Fertige Mahlzeiten werden dabei, entweder als Tiefkühlkost oder warme Mahlzeit, bis an die Haus- oder Wohnungstür geliefert. Meist haben die Kundinnen und Kunden die Wahl zwischen Wochenportionen oder täglicher Lieferung. Genaue Informationen, auch zum Umfang der Menü- und Speisenauswahl, könne bei den jeweiligen Anbietern erfragt werden.
Bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze kann vom Main-Kinzig-Kreis eine finanzielle Unterstützung bezogen werden.
Wie schön, wenn die kleine Hilfe über den Gartenzaun funktioniert: nachbarschaftliche Unterstützung ist gelebte Solidarität im engsten Umfeld. Aus Einzelengagements bilden sich oft aktive Initiativen, die sich im Laufe der Zeit zu Vereinen entwickeln. Aus einer Idee und einigen engagierten Menschen werden auf diese Weise gut organisierte Generationenhilfen, Seniorengenossenschaften oder Nachbarschafts und Bürgerhilfen. Ob in ländlichen oder städtischen Regionen: die Nachbarschaftshilfen passen ihre Angebote den Bedürfnissen vor Ort an. So werden sie nicht nur wichtige Ansprechstellen für Hilfebedürftige, sondern sind auch ein Raum, um sich sozial zu engagieren.
Bruchköbel
Bürgerhilfe Bruchköbel
Innerer Ring 1
06181 9398093
info@buergerhilfe-bruchkoebel.de
www.buergerhilfe-bruchkoebel.de
Erlensee
Bürgerverein Soziales Erlensee e.V.
Hauptstraße 39
06183 807835
0162 858 8383
buero@buergerverein-erlensee.de
www.buergerverein-erlensee.de
Hanau
Initiative Nachbarschaftshilfe Kesselstadt e.V.
Philippsruher Allee 45
06181 9197779
buero@nachbarschaftshilfe-kesselstadt.de
www.nachbarschaftshilfe-kesselstadt.de
Die Steinheimer Nachbarschaftshilfe e.V.
Steinheimer Vorstadt 34-36
06181 610963-0
buero@die-steinheimer-nachbarschaftshilfe.de
www.die-steinheimer-nachbarschaftshilfe-ev.de
Die Klein-Auheimer Nachbarschaftsinitiative e.V.
Rathausstraße 16
06181 6752888
nika2010@email.de;
info@ni.klanaam.de
www.ni.klanaam.de
Aktiv in Auheim, Nachbarschaftsinitiative Großauheim/Wolfgang e.V.
Haggasse 1
06181 575699
service@aktiv-in-auheim.de
www.aktiv-in-auheim.de/nachbarschaftshilfe/
Langenselbold
Bürgerhilfe Langenselbold
Rhönstraße 67
06184 9525565
info@buergerhilfe-langenselbold.de
www.buergerhilfe-langenselbold.de
Nachbarschaftshilfe Linsengericht
Amtshofstraße 1
Tel. 06051 709-111, -112
nachbarschaftshilfe@linsengericht.de
www.linsengericht.de/leben-wohnen/
Maintal
Bürgerhilfe Maintal e.V.
Neckarstraße 13
06181 438629
info@buergerhilfe-maintal.de
www.buergerhilfe-maintal.de
Schöneck
Verein für Nachbarschaftshilfe Schöneck e.V.
Südliche Hauptstraße 12
06187 91259
info@nachbarschaftshilfe-schoeneck.de
www.nachbarschaftshilfe-schoeneck.de
Sinntal
Förderverein Mittelpunkt Generation Mensch e.V.
Am Rathaus 11
06664 80-300
gst@generation-mensch.de
www.generation-mensch.de
Ein Hausnotrufsystem kann zur Sicherheit im eigenen Wohnumfeld beitragen. Der Anschluss erfolgt unkompliziert über ein Zusatzgerät des Telefons. Installiert wird es von Mitarbeitenden des ausgewählten Dienstes. Der mit dem Gerät drahtlos in Verbindung stehende Notfallknopf wird als Armband am Handgelenk oder an einem Band um den Hals getragen. Bei Bedarf kann durch leichten Druck auf den Knopf ein Notruf ausgelöst werden. Mitarbeitende melden sich über die installierte Gegensprechanlage und erfragen, ob und welches gesundheitliche Problem besteht. Falls nötig, alarmieren sie einen Rettungswagen. Antwortet die Person nicht, wird ebenfalls Notfall Hilfe gerufen. Der Hausnotruf ist Tag und Nacht aktiv und bietet gerade alleinlebenden Menschen die Möglichkeit, in einer Notsituation einfach und unkompliziert Hilfe zu bekommen. Menschen mit einem Pflegegrad können einen Teil der Kosten nach Antragstellung erstattet bekommen. Auskünfte erteilen die jeweilige Pflegekasse und die Mitarbeitenden des ausgesuchten Dienstes.
Pflegebedürftige Menschen (Pflegegrade 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Der Betrag von bis zu 131 Euro monatlich kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Seit Mitte 2021 ist es in Hessen per Verordnung möglich, auch ehrenamtliche Personen, die hauswirtschaftliche Dienstleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anbieten, über den Entlastungsbetrag abrechnen zu können.
Ab Oktober 2022 sollte bisher ein abgeleisteter Pflegekurs die Voraussetzung für eine Anerkennung und Abrechnung bei den Pflegekassen sein. Diese Bedingungen wurden nun erleichtert.
Die Anforderung für Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer in § 4a Nr. 4 PfluV wird von einem Pflegekurs nach § 45 SGB XI in einen Erste-Hilfe-Kurs umgewandelt. Das Zertifikat des Erste-Hilfe-Kurses darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bei der Anerkennungsstelle (siehe unten) eingereicht werden.
Neben den allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 PfluV i.V.m. § 1 Abs. 3 PfluV ist nach § 4a PfluV ist Folgendes zu beachten:
Leistungen von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern können nur anerkannt werden, wenn
- die Unterstützung auf der Basis eines freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements mit besonderem Bezug ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erfolgt,
- eine Unterstützung von höchstens drei pflegebedürftigen Personen je Kalendermonat erfolgt,
- für Leistungen nur eine zeitlich pauschalisierte Aufwandsentschädigung verlangt wird,
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes nicht länger als drei Jahre zurückliegt, nachgewiesen wird.
Zudem dürfen nach § 4 Abs. 3 PfluV leistungserbringende Personen mit der leistungsempfangenden Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.
Für Fragen zum Anerkennungsverfahren und zur Beantragung wenden Sie sich an die zuständige Anerkennungsstelle des Landkreises:
Main-Kinzig-Kreis
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
50.5 Leben im Alter
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Tel. 06051 85-48070
E-Mail: leben-im-alter@mkk.de
Weitere wichtige Informationen sowie die Antragsunterlagen finden sie hier:
Lebenslagen
- Wirtschaft
- Arbeit und Soziales
- Auto, Verkehr und ÖPNV
- Bauen und Wohnen
- Bildung, Schule und Medien
- Frauenfragen und Chancengleichheit
- Kultur, Sport und Ehrenamt
- Gesundheit
- Familie, Kinder und Jugendliche
- Zuwanderung und Integration
- Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz
- Sicherheit und Ordnung
- Behinderung, Pflege und Alter
Hausanschrift
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Barbarossastraße 16-24
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