Ausbildungsförderung (BAföG)

Für schulische Ausbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) monatlich eine finanzielle Unterstützung gezahlt werden.

Der Bereich Ausbildungsförderung in Gelnhausen ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler zuständig.

Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • die Ausbildung ist förderungsfähig
  • die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt
  • eine Finanzierung durch eigenes Einkommen
    und Vermögen ist nicht möglich
  • eine Finanzierung durch das Einkommen des
    Ehegatten oder der Eltern ist nicht möglich

Zuständigkeiten

Der Bereich Ausbildungsförderung in Gelnhausen ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler zuständig.

Studierende beantragen die Ausbildungsförderung beim Studentenwerk am jeweiligen Studienort.

Anträge auf Aufstiegs-BAföG (AFBG) für Bewohner des Main-Kinzig-Kreises können beim Studentenwerk in Gießen, Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen, Telefon 0641 40008-452 oder -433 beantragt werden.

Ausführliche Informationen dazu finden sich unter Studentenwerk Gießen - Bereich Studienfinanzierung.

Antrag stellen

Bundesausbildungsförderungsgesetz

Antrag digital stellen
Mit dem BAföG Digital Benutzerkonto oder mit Ihrem neuen Personalausweis (eID) bzw. dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie Ihren Förderantrag auf www.bafoeg.digital.de direkt online stellen und an uns übermitteln.

BAföG Digital-App
Ab sofort ist es möglich, zur Unterstützung Ihrer Antragstellung die BAföG Digital-App zu nutzen. So haben Sie den Bearbeitungsstand Ihres Antrages immer im Blick.

Die App BAföG Digital steht im Play Store oder App Store zur Verfügung. Wenn Sie Dokumente über die App hochladen möchten, müssen Sie Ihren Antrag über das bafoeg.digital.de stellen.





Für unverbindliche BAföG-Berechnung steht der BAföG-Rechner zur Verfügung.

Die Antragsformulare können auf www.bafög.de kostenlos heruntergeladen werden.

Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung notwendig:

  • Formblätter 01, 02, 03
  • Unterlagen zur Ausbildung
  • Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen
  • Einkommensteuerbescheide der Eltern,
    Elternteile oder des Ehepartners des vorletzten Kalenderjahres

Besucheranschrift

Main-Kinzig-Kreis

Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Barbarossastr. 24
63571 Gelnhausen

Erreichbarkeit

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nach telefonischer Vereinbarung möglich

allgemeine Faxnummer: 06051 85-48188

Ansprechpartner

Je nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten.

 Buchstaben A – D

Carolin Weber

Telefon: 06051 85-48091
E-Mail: Carolin.Weber@Bafoeg-Hessen.de

 Buchstaben E - R

Anette Lauer-Betz

Telefon: 06051 85-48048
E-Mail: Anette.Lauer-Betz@Bafoeg-Hessen.de

 Buchstaben S - Z

Sabine Verena Ochs

Telefon: 06051 85-48077
E-Mail: SabineVerena.Ochs@Bafoeg-Hessen.de