Einrichtungsaufsicht

Im Rahmen der Jugendhilfe nehmen junge Schutzbedürftige Hilfen zur Erziehung in Anspruch. Um hierbei eine optimale Unterstützung sowie Schutz zu gewährleisten, müssen die Einrichtungen im Prozess des Betriebserlaubnisverfahrens bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierbei berät sie die Einrichtungsaufsicht des Jugendamts und überwacht die konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen.

Die Einrichtungsaufsicht berät Heime und betreute Wohnformen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die nicht nur vorübergehend außerhalb des Elternhauses in Einrichtungen leben, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Bürger können sich im Bedarfsfall mit einer Beschwerde direkt an die Einrichtungsaufsicht des Jugendamts wenden.

§§ 45 - 48a SGB VIII in Verbindung mit §§ 15 - 18 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB)

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag nach Vereinbarung

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