Fax: 06051 85-11354
E-Mail: Kreisjugendhilfeausschuss@MKK.de
Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Kreisjugendhilfeausschusses sind in § 71 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt. Die Aufgaben des Kreisjugendhilfeausschusses ergeben sich aus § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII.
Die nähere Ausgestaltung für den Main-Kinzig-Kreis ist in der Satzung für das Kreisjugendamt des Main-Kinzig-Kreises niedergelegt.
Nach § 71 Abs. 1 SGB VIII setzt sich der Kreisjugendhilfeausschuss in bestimmten Stimmenverhältnissen aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft (d. h. des Kreistages), von in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männern sowie Vertreterinnen und Vertretern der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zusammen.
Auch Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
Im Main-Kinzig-Kreis sind 17 stimmberechtigte und 13 beratende Mitglieder im Kreisjugendhilfeausschuss tätig. Vorsitzender ist der Kreisbeigeordnete Winfried Ottmann.
Der Kreisjugendhilfeausschuss besitzt gegenüber dem Kreistag Antragsrecht.
Nach § 71 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII hat er auch Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft (Kreistag) bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und gefassten Beschlüsse.
Die Amtszeit des Kreisjugendhilfeausschusses entspricht der Wahlzeit des Kreistages. Allerdings führt der Kreisjugendhilfeausschuss die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Kreisjugendhilfeausschusses weiter.
Die Sitzungen des Ausschusses sind in der Regel öffentlich.
Die Organisation des Kreisjugendhilfeausschusses und die Betreuung der Sitzungen wird durch das Kreisjugendamt übernommen. Ansprechpartner ist Frau Hentschel, Telefon (über Assistenz) 06051 85-11303.
Zur Vor- und Aufbereitung der Sachthemen hat der Kreisjugendhilfeausschuss des Main-Kinzig-Kreises drei Fachausschüsse (Unterausschüsse) gebildet. Im Einzelnen sind das:
Diese Fachausschüsse haben ausschließlich beratende Funktion, ihre Arbeitsaufträge werden durch den Kreisjugendhilfeausschuss bestimmt. Die Mitglieder der Fachausschüsse müssen nicht dem Kreisjugendhilfeausschuss angehören.
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