Pflegekinderdienst

Die Erziehung von Kindern in Pflegefamilien ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, bei dem Kinder für einen bestimmten Zeitraum bei Erwachsenen aufwachsen, mit denen sie in der Regel nicht leiblich verwandt sind.

Man unterscheidet zwischen Kurzzeit-, Wochen-, Vollzeit- und Bereitschaftspflegestellen.

Häufig gestellte Fragen

Bürgerinnen und Bürger (Paare – auch gleichgeschlechtlich - oder Einzelpersonen) aus dem Main-Kinzig-Kreis erhalten bei einer Anfrage zum Thema Pflegekind (persönlich, telefonisch oder per E-Mail) zunächst eine „Kurzinformation“ mit den wesentlichen Anforderungen.

Danach folgt eine Einladung zu ausführlichen Informationsgesprächen im Jugendamt. Hierbei geht es vorrangig um die Abläufe und ausdrücklich auch über die persönlichen Belastungen, die auf Pflegeeltern eintreffen. Erst danach entscheiden sich die interessierten Personen für ein anschließendes Bewerberseminar.

Das Bewerberseminar wird in Gruppen an sechs bis sieben Abendterminen in Gelnhausen im Main-Kinzig-Forum angeboten. Dabei geht es um psychologische, rechtliche, formale Inhalte sowie die Beteiligung anderer Abteilungen des Jugendamtes (Kinderschutz, Amtsvormundschaft, Wirtschaftliche Jugendhilfe – sowie erfahrenen Pflegefamilien)

Anschließend gibt es ein ausführliches Abschlussgespräch im Jugendamt (Festlegung des individuellen Profils sowie Bestätigung der Eignung) Während der gesamten Bewerbungsphase müssen die Beteiligten einen Bewerbungsbogen, einen Lebensbericht, ein Führungszeugnis und ein aktuelles Gesundheitszeugnis abgeben.

Bei einem abschließenden Hausbesuch in der Pflegefamilie werden dann die räumlichen Verhältnisse und die Lebenssituation überprüft. Erst danach besteht bei Eignung die Möglichkeit, ein Pflegekind in der Familie aufzunehmen.

Die möglichen Pflegeeltern müssen im Main-Kinzig-Kreis leben und über genügend Wohnraum verfügen, um ein Kind aufzunehmen. Ferner müssen sie gesund sein und ein eigenes Einkommen haben. Im erweiterten Führungszeugnisses darf keine „Eintragung“ vorliegen, die kindeswohlgefährdend ist.

Eine klassische Altersbeschränkung besteht nicht. Allerdings sollte das Alter der Bewerber in Relation zum Alter eines Pflegekindes stehen. Zudem muss die Bereitschaft zur Teilnahme am Bewerberseminar und zur regelmäßigen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gegeben sein. (Hilfeplanung, Fortbildungen und Pflegeelterngruppen)

Die belegten Pflegeeltern werden regelmäßig vom Jugendamt betreut und haben Anspruch auf Beratung. Über die sogenannte Hilfeplanung wird der Verlauf der Hilfe in der Pflegefamilie begleitet und dokumentiert. Bei Krisen gibt es kurzfristige Unterstützung durch das Team des Pflegekinderdienstes. Bei Fragen zum Unterhalt oder finanziellen Bedarfen des Pflegekindes sind zusätzlich die Beschäftigten Wirtschaftlichen Jugendhilfe ansprechbar.

Leibliche Eltern haben (in der Regel) weiterhin Kontakt zu ihrem Kind, dass in einer Pflegefamilie untergebracht ist. Sie sind bei der Hilfeplanung zu beteiligen und haben grundsätzlich Anspruch auf Umgangskontakte. Über die Biografiearbeit mit dem Pflegekind erhält das Kind (dem Alter entsprechend) Informationen über seine Herkunft und seinen sonstigen Familienangehörigen (z.B. Geschwister) Eltern von Pflegekindern haben auch grundsätzlich Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt.

Während der Zeit in der Pflegefamilie und auch danach haben Kinder (dem Alter entsprechend) Anspruch auf Kenntnis ihrer Herkunft. Sie werden bei der Hilfeplanung mit einbezogen (kindgerecht) und es wird für sie insbesondere auch ein Schutzkonzept in der Pflegefamilie entwickelt (Vertrauensperson wird benannt)

Nach Beendigung einer Hilfe in einer Pflegefamilie kann das Pflegekind jederzeit Einblick in seine Geschichte als Pflegekind erhalten. Die Informationen (Akte) stehen bis zu zehn Jahren nach Beendigung des Pflegeverhältnisses zur Verfügung.

Geschäftszimmer

Hinweis

Weitere Informationen sowie die zuständigen Ansprechpartner enthalten die Seiten des Familienportals:

www.mitkindundkegel.de