Antrag auf Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister:

Beistandschaft und Beratung
Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, bietet das Jugendamt nach Geburt des Kindes der Mutter Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowie zur Möglichkeit der Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge an.
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen.
Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand eines minderjährigen Kindes mit den Aufgaben der Feststellung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche inklusive der rechtlichen Vertretung des Kindes für diese Aufgabenbereiche vor dem Familiengericht.
Termine für ein persönliches Beratungsgespräch oder für die Einrichtung einer Beistandschaft können mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern während der telefonischen Sprechzeiten vereinbart werden.