Kulturförderung

Der Main-Kinzig-Kreis fördert kulturtreibende Vereine, Verbände und Initiativen sowie Bildungseinrichtungen und Heimat- und Geschichtsvereine. Neben überkommunal wirksamen Projekten und notwendigen Anschaffungen werden mithilfe der jährlichen Kreisbeihilfen die Gesang- und Musikvereine, deren Kreisverbände, öffentliche Musikschulen (VdM) und Theatergruppen in ihrer täglichen Arbeit gefördert.

Kulturförderung im Main-Kinzig-Kreis

Förderrichtlinien (gültig ab 01.01.2024)

1. Der Main-Kinzig-Kreis stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes Mittel zur gezielten Förderung von kulturellen Einrichtungen und Projekten, kulturtreibenden Vereinen, Verbänden, Institutionen, Initiativen, Körperschaften und Einzelpersonen zur Verfügung.

2. Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden und werden grundsätzlich unter Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches bewilligt. Der Fachbereich Kultur bzw. das Amt für Prüfung und Revision sind berechtigt, ihre Verwendung zu überprüfen.

3. Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung des Main-Kinzig-Kreises dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

4. Voraussetzungen für die Bewilligung von Förderungen sind, dass die Antragssteller nicht gewinnorientiert auftreten und sich idealistisch am kulturellen Leben im Main-Kinzig-Kreis beteiligen.

5. Anträge sind beim Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte, Fachbereich Kultur, einzureichen.

1.1. Förderberechtigte

Förderberechtigt sind Gesang- und Musikvereine sowie Spielmanns- und Fanfarenzüge aus dem Main-Kinzig-Kreis.

1.2. Gegenstand und Umfang der Förderung

Die Vereine erhalten eine jährliche Kreisbeihilfe in Höhe von 150 € als Zuschuss zur Beschäftigung von Chorleiter*innen und Dirigent*innen.

Für die Beschäftigung musikalischer Leitungen von Nachwuchsformationen erhalten die Vereine einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss von mindestens 100 € bis maximal 150 € (variabel je nach Haushaltslage).

Zur Erhaltung eines vereinseigenen Klaviers können die Vereine eine jährliche Zuwendung von maximal 75 € beantragen.

1.3. Antragsverfahren

Anträge sind bis spätestens 01. Oktober jeden Jahres einzureichen.

Bei Maßnahmen zur Erhaltung des vereinseigenen Klaviers sind entsprechende Rechnungskopien einzureichen.

Die Auszahlung der Kreisbeihilfe erfolgt zum Ende eines Haushaltsjahres.

2.1. Förderberechtigte

Förderberechtigt sind die Kreisverbände der gesang- und musiktreibenden Vereine im Main-Kinzig-Kreis (derzeit: Chorverband Main-Kinzig, Chorverband Hanau Stadt & Land, Chorverband Kinzig-Sinn, Hessischer Musikverband / Bezirk Main-Kinzig, Kreisfeuerwehrverband Main-Kinzig).

2.2. Gegenstand und Umfang der Förderung

Für zentrale Leistungs- und Verwaltungsaufgaben wird jährlich eine Kreisbeihilfe in Höhe von 3 € pro aktivem Mitglied mit Wohnsitz im Main-Kinzig-Kreis zur Verfügung gestellt.

Für jedes aktive Mitglied im Alter bis 18 Jahren wird ein weiterer Zuschuss in Höhe von 2 € gewährt.

2.3. Antragsverfahren

Die Auszahlung der Kreisbeihilfe erfolgt unterjährig nach Antragstellung.

3.1. Förderberechtigte

Förderberechtigt sind öffentliche Musikschulen mit Sitz im Main-Kinzig-Kreis, die dem Verband deutscher Musikschulen - Landesverband Hessen e.V. angeschlossen sind.

3.2. Gegenstand und Umfang der Förderung

Zur Unterstützung der Arbeit der Musikschulen stellt der Main-Kinzig-Kreises eine jährliche Fördersumme in Höhe von 25.000 € zur Verfügung.

Die Verteilung der Gelder wird in Anlehnung an den Verteilerschlüssel des Landes Hessen für die VdM-Musikschulen unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Jahresstunden, Schülerzahl und Personalkosten gestaltet.

3.3. Antragsverfahren

Der Antrag ist formlos einzureichen. Er muss alle zur Berechnung des Verteilerschlüssels notwendigen Angaben enthalten.

Die Auszahlung der Kreisbeihilfe erfolgt unterjährig nach Antragstellung.

4.1. Förderberechtigte

Förderberechtigt sind kulturtreibende Vereine aus dem Main-Kinzig-Kreis mit eigenständigen, regelmäßig auftretenden Amateurtheatergruppen.

4.2. Gegenstand und Umfang der Förderung

Die Vereine erhalten eine jährliche Kreisbeihilfe in Form eines Produktionskostenzuschusses in Höhe von 150 €.

Für die Aufführungen durch Nachwuchsformationen erhalten die Vereine einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss von mindestens 100€ bis maximal 150 € (variabel je nach Haushaltslage).

4.3. Antragsverfahren

Anträge sind bis spätestens 01. Oktober jeden Jahres einzureichen. Die Auszahlung der Kreisbeihilfe erfolgt jeweils zum Ende eines Haushaltsjahres.

5.1. Förderberechtigte

Förderberechtigt sind kulturtreibende Vereine und Gruppen aus dem Main-Kinzig-Kreis.

5.2. Gegenstand und Umfang der Förderung

Die Antragsteller können einen Zuschuss für die Durchführung von Freizeiten mit musischem Schwerpunkt, Probewochen o.ä. in festen Einrichtungen beantragen.

Zuschüsse werden gewährt für

• Freizeiten mit min. acht Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die an min. drei und max. 21 Tagen (An- und Abreisetag eingeschlossen) im Jahr der Antragsstellung stattgefunden haben,

• Teilnehmende im Alter bis 27 Jahren.

Die Förderung je Teilnehmer*in und Tag beträgt 3€.

Nicht förderfähig sind

• Klassenfahrten,

• zentrale Veranstaltungen der Chor- und Musikverbände, die mit anderen Kreis-, Landes- oder Bundesmitteln gefördert werden,

• Auslandsfahrten, die im Rahmen von Partnerschaften der Städte und Gemeinden durchgeführt werden,

• Fahrten, die von anderen Ämtern des Main-Kinzig-Kreises gefördert werden.

5.3. Antragsverfahren

Anträge sind bis spätestens 30. November eines Jahres einzureichen.

Den Anträgen ist eine Rechnungskopie der Unterkunft beizufügen. Für den Fall, dass nicht alle Teilnehmenden bis 27 Jahren für die gesamte Dauer der Freizeit anwesend waren, ist außerdem eine Übersicht beizufügen, welche die Zahl der Teilnehmenden nach der jeweiligen Aufenthaltsdauer aufschlüsselt.

6.1. Förderberechtigte

Förderberechtigt sind kulturtreibende Vereine und Gruppen aus dem Main-Kinzig-Kreis.

6.2. Gegenstand und Umfang der Förderung

Die Vereine und Gruppen können einen Zuschuss für die Fahrt zu einem internationalen oder national bedeutsamen Festival außerhalb des Main-Kinzig-Kreises beantragen, wenn

• eine herausragende überregionale Wirkungskraft des Festivals ersichtlich ist (zentrale deutsche Chor- oder Orchesterwettbewerbe, internationale Festivals mit hoher Reputation etc.),

• ihnen im Rahmen des Festivals angemessene Plattformen geboten werden, sich aktiv als kulturelle Repräsentanten des Main-Kinzig-Kreises zu präsentieren.

Nicht förderfähig sind Konzertreisen / einfache Vereinsausflüge oder kleinere Begegnungen mit ausgesuchten Ensembles.

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.

6.3. Antragsstellung

Anträge sind spätestens vier Wochen vor Reisebeginn einzureichen.

Ihnen ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen, der Eigenmittel und etwaige Drittmittel (beantragt und/oder bereits bewilligt) ausweist.

Die Fördermittel werden unterjährig nach Antragstellung ausgezahlt. Spätestens drei Monate nach der Teilnahme ist ein Verwendungsnachweis in Form einer Teilnahmebescheinigung und eines zahlenmäßigen Nachweises entsprechend der Gliederung im Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.

7.1. Förderberechtigte

Förderberechtigt sind kulturtreibende Vereine, Einrichtungen und Körperschaften, die Gemeinnützigkeit aufweisen.

7.2. Gegenstand und Umfang der Förderung

Für die Anschaffungen von Gegenständen mit einem Einzel- bzw. Paketbeschaffungswert von mindestens 500 € (brutto) kann ein Investitionskostenzuschuss beantragt werden.

Die Anschaffungen müssen ausschließlich und unmittelbar den regelmäßigen künstlerisch-kulturellen Aktivitäten des Antragstellers dienen bzw. für dessen kulturelle Infrastruktur bedeutsam sein.

Nicht förderfähig sind Anschaffungen für den administrativen Betrieb, Kostüme und Uniformen sowie Notenmaterial.

Ein Zuschuss kann nur für Gegenstände bewilligt werden, die im Jahr der Antragsstellung angeschafft worden sind oder deren Anschaffung bevorsteht. Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der Kosten, jedoch nicht mehr als 2.500 EUR pro Gegenstand/Paket, und wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.

7.3. Antragsstellung

Dem Antrag sind eine Beschreibung der Anschaffung, ein entsprechendes Angebot einer Lieferfirma (bei bereits getätigten Anschaffungen: Rechnungskopie), eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids sowie ein Finanzierungsplan beizufügen, der Eigenmittel und etwaige Drittmittel (beantragt und/oder bereits bewilligt) ausweist.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt unterjährig nach Vorlage eines Verwendungsnachweises in Form einer quittierten Rechnung. Gegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis oberhalb der gültigen GWG-Grenze, aktuell von mehr als 800 € netto, sind zu inventarisieren. Die Inventarnummern sind im Verwendungsnachweis anzugeben.

8.1. Förderberechtigte

Förderberechtigt sind kulturtreibende Vereine, Verbände, Körperschaften, Institutionen und Initiativen.

8.2. Gegenstand und Umfang der Förderung

Für kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte kann eine Förderung beantragt werden.

Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen (z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien) innerhalb eines begrenzten Zeitraumes sowie die Fertigstellung von Publikationen zu kulturellen oder kulturhistorischen Themengebieten.

Die Projekte müssen überkommunale Wirkung aufweisen und/oder sich vom alltäglichen Tätigkeitsfeld des Antragsstellers abheben.

Die Förderung geschieht in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung. Bei Förderungen bis 2.500 € kann auch eine Festbetragsfinanzierung gewährt werden.

8.3. Antragsstellung

Dem Antrag sind eine inhaltliche Projektbeschreibung mit Zielsetzung und Zielgruppenbestimmung sowie ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen, der neben den eingeplanten Eigen- und Drittmitteln auch die beim MKK beantragten Fördermittel ausweist.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt unterjährig nach Antragsstellung. Spätestens drei Monate nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis in Form eines zahlenmäßigen Nachweises entsprechend der Gliederung im Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.

Der Main-Kinzig-Kreis stiftet jährlich einen Kulturpreis.

Der Preis besteht in einer Zuwendung in Höhe von 15.000 €. Der Preis kann geteilt werden.

Der Preis wird für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Volkskunde oder benachbarter künstlerischer, wissenschaftlicher oder kunsthandwerklicher Bereiche verliehen, die einen unmittelbaren Bezug zum Main-Kinzig-Kreis haben. Ein Teil des Preises kann zur Nachwuchsförderung junger Künstler und Künstlerinnen verliehen werden.

Der Preis wird an Einzelpersonen, juristische Personen des Privatrechts oder Vereinigungen verliehen, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Main-Kinzig-Kreis haben oder deren Tätigkeit sich auf den Main-Kinzig-Kreis erstreckt.

Der Preis wird von einer Jury verliehen.

Der Preis wird in einer öffentlichen Feierstunde durch den Landrat des Main-Kinzig-Kreises den Preisträgerinnen und Preisträgern überreicht. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben dem Preis eine Urkunde, die vom Landrat und dem/der Vorsitzenden der Jury unterzeichnet ist.

Die zur Auswahl der Preisträger berufene Jury besteht aus dem Landrat, zwei weiteren Mitgliedern des Kreisausschusses, dem/der Vorsitzenden des Kreistagsausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Partnerschaften, fünf weiteren Mitgliedern des Fachausschusses sowie sechs sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern.

Die zwei Mitglieder des Kreisausschusses sowie die sechs sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode vom Kreisausschuss gewählt und entsandt. Die fünf Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Partnerschaften werden für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode von ihrem Ausschuss gewählt und in die Jury entsandt.

Die Mitglieder der Jury wählen aus ihren Reihen für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode eine oder einen Vorsitzenden. Die Geschäftsführung liegt im Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte, Fachbereich Kultur.

Anträge auf Kulturförderung

Anträge auf Kulturförderung stellen Sie am einfachsten über unseren Online-Antrag.

Sollten Sie die Antragsstellung per Post oder E-Mail bevorzugen, senden wir Ihnen die benötigten Formulare auf Anfrage gerne zu.

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