Landrat Thorsten Stolz

Thorsten Stolz wurde am 1. September 1979 in Gelnhausen geboren. Seit 2010 ist er verheiratet und Vater zweier Kinder.

Er studierte an der Verwaltungsfachhochschule in Frankfurt mit den Schwerpunkten Verwaltungsrecht, Kommunalrecht und öffentliche Finanzen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Studiums im Jahr 2003 arbeitete er als Diplom-Verwaltungswirt in der Finanzverwaltung der Stadt Frankfurt.

Im Jahr 2006 wurde Thorsten Stolz zum Bürgermeister der Stadt Gelnhausen gewählt. 2012 bestätigten ihn die Bürgerinnen und Bürger für eine zweite Amtszeit als Oberhaupt der Kreisstadt.

Bei der Kommunalwahl im März 2016 wurde er in den Kreistag des Main-Kinzig-Kreises gewählt.

2017 haben die Bürgerinnen und Bürger Thorsten Stolz zum Landrat des Main-Kinzig-Kreises gewählt. Im Rahmen der Landratswahl 2023 wurde er in diesem Amt bestätigt und ab 18. Juni 2023 für eine zweite Amtszeit gewählt.

Landrat Thorsten Stolz bekennt sich zu einem starken Staat, zur kommunalen Daseinsvorsorge und setzt sich dafür ein, dass die Main-Kinzig-Kliniken, die Kreiswerke Main-Kinzig und die Alten- und Pflegezentren weiterhin in Trägerschaft des Main-Kinzig-Kreises bleiben.

Mit einem Förderprogramm "Ländlicher Raum" legte er für den Main-Kinzig-Kreis ein Programm auf, das Anreize schaffen soll, in ländlich strukturierten Kommunen Wohnraum zu erwerben und zu erhalten. Zur Schaffung von bezahlbaren Wohnraum strebt er die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft an.

Den bereits starken Wirtschaftsstandort Main-Kinzig stärkt Landrat Stolz durch einen engen und kontinuierlichen Dialog mit den heimischen Unternehmen mit Investitionen in die Infrastruktur sowie durch eine intensive Zusammenarbeit mit Verbänden und Organisationen.

In der Pandemiezeit und angesichts der Herausforderungen der folgenden Jahre hat Thorsten Stolz verwaltungsinterne Veränderungen angestoßen, etwa die Zusammenlegung der Bereiche Gesundheit und Gefahrenabwehr, eine beschleunigte Digitalisierung und eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit der Beschäftigten.

In der Zuständigkeit des Landrats liegen unter anderem das Finanz- und Personalressort, die Kommunalaufsicht, die Bereiche Digitalisierung, Kultur, Sport und Ehrenamt, die Baugenehmigungsbehörde und der Vorsitz in verschiedenen Aufsichtsräten in kreiseigenen Gesellschaften.

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