Amt für Prüfung und Revision

Das Amt für Prüfung und Revision ist unter anderem dafür zuständig, die Jahresabschlüsse des Landkreises sowie die Verwaltung des Kreises zu prüfen und zu beraten. In seine Zuständigkeit fällt aber auch die Prüfung und Beratung 28 kreisangehöriger Städte und Gemeinden, des Kommunalen Centers für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts) sowie vielfältiger weiterer Institutionen im Main-Kinzig-Kreis.

Eine ausführlichere Erklärung der Aufgaben des Amtes für Prüfung und Revision findet sich in der Revisionsordnung des Amtes für Prüfung und Revision im Main-Kinzig-Kreis .


Haushalte, Bilanzen, Schlussberichte und Beteiligungsberichte finden sich auf der
Seite MKK in Zahlen .

Der Auftrag der Kreisprüfung umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses des Main-Kinzig-Kreises, die Prüfung des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) – Jobcenter, die Prüfung der Kassen des Kreises und der Eigenbetriebe, die Prüfung von Verbänden und Vereinen auf Kreisebene sowie vielfältige Sonderprüfungen/-aufträge im Bereich des Main-Kinzig-Kreises.

Eine weitere Aufgabe ist die Beratung zu allen prüfungsrelevanten Vorgängen.

Das Sachgebiet Kreisprüfung trägt durch (schwerpunktorientierte) Prüfungen und Beratungen dazu bei, Chancen und Risiken bei der Aufgabenwahrnehmung bewusst zu machen, um das kommunale Handeln zu optimieren und präventiv zu wirken.

Die Prüferinnen und Prüfer arbeiten unabhängig, d. h. weisungsfrei und selbstständig, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der kommunalen Regelungen und allgemein anerkannter Prüfungsstandards.

Sachgebietsleitung, Stellvertretende Amtsleitung
Sandra Werthmann

Tel. 06051 85-13524

Die Kreisprüferinnen und Kreisprüfer sind telefonisch über das Geschäftszimmer des Amtes für Prüfung und Revision zu erreichen

Die hauptsächliche Aufgabe der Prüferinnen und Prüfer im Sachgebiet Gemeindeprüfung liegt darin, die Jahresabschlüsse von 28 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, Zweckverbänden, Verbänden und sonst. Körperschaften auf gemeindekommunaler Ebene zu prüfen und deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu testieren. Neu hinzugekommen ist die Aufgabe, die sog. Gesamtabschlüssen abschlusspflichtiger kreisangehöriger Kommunen, ähnlich einem Konzernabschluss in der freien Wirtschaft, zu prüfen.

Daneben fordert die Hessische Gemeindeordnung, dass die Stadt- und Gemeindekassen jährlich überprüft werden.

Darüber hinaus werden ausgewählte Verwaltungsleistungen der Kommunen und deren Verfahren zur Leistungserbringung der Revision unterzogen. Hinzu kommen Sonderprüfungen unterschiedlichster Art, soweit das Amt für Prüfung und Revision hierzu gesetzlich befugt ist sowie die Beratung der Kommunen im Vorfeld oder im Rahmen von Prüfungen finanzrelevanter Vorgänge und Verfahren.

Die Prüferinnen und Prüfer arbeiten unabhängig, d. h. weisungsfrei und selbstständig, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der kommunalen Regelungen und allgemein anerkannter Prüfungsstandards.

Sachgebietsleitung
Jan Washer

Tel. 06051 85-13510

Die Gemeindeprüferinnen und Gemeindeprüfer sind telefonisch über das Geschäftszimmer des Amtes für Prüfung und Revision zu erreichen

Aufgabe der Technischen Prüfung ist die Überprüfung der Einhaltung der geltenden Vorschriften zum Vergabe- und Vertragsrecht. Dies betrifft alle Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträge. Die Prüfungen finden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sowie kontinuierlich als beratende Tätigkeit für alle Einrichtungen des Main-Kinzig-Kreises und für alle zugehörigen Städte und Gemeinden statt.

Die Technische Prüfung arbeitet unabhängig, d. h. weisungsfrei und selbstständig, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der kommunalen Regelungen und allgemein anerkannter Prüfungsstandards.

  • Gourdet, Johanna
    Telefon 06051 85 13521
  • Zinkhan, Carina
    Telefon 06051 85 13520
  • Engel-Ludwig, Aaron
    Telefon 06051 85 13533

Die Vielfältigkeit des Themengebietes Korruptionsprävention erfordert die Bündelung der Aufgaben an einer zentralen Stelle. Diese Aufgabe nimmt die/der Antikorruptionsbeauftrage wahr, die/der in ihrer/seiner Eigenschaft weisungsunabhängig arbeitet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an die/den Antikorruptionsbeauftragte/n wenden, was in gleichem Maße auch für die Bürgerinnen und Bürger gilt.

Zu den Aufgaben zählen unter anderem:

  • Beratung und Aufklärung der Mitarbeiter/innen, deren Vorgesetzen und der Dienststellenleitung
  • Ansprechpartner für Mitarbeiter/innen, Vorgesetze, Bürgerinnen und Bürger, auch ohne Einhaltung des Dienstweges
  • Analyse und Bewertung von Korruptionsanzeichen und anonymen Hinweisen.

Dominik Radke
Tel. 06051 85-13526

Das Geschäftszimmer regelt die täglichen Abläufe des allgemeinen Büroalltags im Amt und koordiniert die Termine. Die Kolleginnen des Geschäftszimmers arbeiten den einzelnen Gebieten (Amtsleitung, technische Prüfung, Kreis- und Gemeindeprüfung) zu.
Sie sind zudem Anlaufstelle für kreisangehörige Kommunen und Städte sowie Ämter und kreiseigene Einrichtungen des MKK und vermitteln den Kontakt mit den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern.

Simone Bathon
Anke Zell
Tel. 06051 85-13503
Tel. 06051 85-13522

Anmeldung

Bitte um vorherige telefonische Anmeldung im Geschäftszimmer

Besucheranschrift

Barbarossastr. 2

Gebäude Kreissparkasse / 2. Stock

63571 Gelnhausen

Postanschrift

Postfach 1465

63569 Gelnhausen

Amtsleitung

  • Claus Wölfinger
  • 06051 85-13500
  • 06051 85-13549
  • rpa@mkk.de

Stellvertretende Amtsleitung

  • Sandra Werthmann
  • 06051 85-13524
  • 06051 85-13549