Existenzsicherung
Um den Bedarf des täglichen Lebens finanziell sicherstellen zu können, gibt es unter anderem die Leistungen des Sozialgesetzbuches XII.
Wer kann die Leistungen erhalten?
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder das Rentenalter erreicht haben - Hilfe zum Lebensunterhalt
Personen, die teilweise erwerbsgemindert sind und aus gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate und nur bis zu 3 Stunden täglich arbeiten können.
Voraussetzung ist außerdem, dass keine andere Person (zum Beispiel: Eltern, Familie) finanziell unterstützen kann. Dabei werden jedoch bestimmte Beträge des Einkommens nicht berücksichtigt. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt.
Erwerbsfähige Personen können Leistungen beim KCA beantragen.
Bevor diese Hilfen bewilligt werden können, wird geprüft, ob vorrangige Leistungen (z. B. Rente, Unterhalt, Wohngeld oder andere Sozialhilfeleistungen) in Frage kommen.
Welche Leistungen können bewilligt werden?
- finanzielle Mittel für den Grundbedarf des täglichen Lebens, z. B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie
- angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarf für bestimmte Lebenssituationen
Die Leistungshöhe ist vom Einkommen und Vermögen abhängig.
Wie können die Leistungen beantragt werden?
Im Main-Kinzig-Kreis ist das Amt für soziale Förderung und Teilhabe für diese Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII zuständig.
Die notwendigen Unterlagen sind auf unserer Antrags- und Kontaktseite zu finden.
Sozialer Dienst
Der Soziale Dienst setzt sich mit verschiedensten Problemlagen auseinander und nimmt eine beratende Stellung ein. Diese gestaltet sich in Form von Beratungsgesprächen mit Personen in schwierigen Lebenssituationen.
Außerdem agiert der Soziale Dienst als Vermittler, wobei mit weiteren Anlaufstellen des Main-Kinzig-Kreises kooperiert wird.
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