Für einige Leistungen haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag online zu stellen.
- Datenschutzsicher
- Ortsunabhängig
Für einige Leistungen haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag online zu stellen.
In unserem digitalen Briefkasten können Sie Unterlagen einreichen.
Bei der Einsendung von Unterlagen per Post bitte folgende Punkte beachten:
Datenschutzhinweise
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) für den SGB XII – Bereich
Dieses Merkblatt dient zur Information, wie das Amt für soziale Förderung und Teilhabe des Main-Kinzig-Kreises mit personenbezogenen Daten seiner Kundinnen und Kunden umgeht. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Regelungen der DSGVO und der Sozialgesetzbücher (SGB).
1) Kontaktdaten der Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragten
2) Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlagen
a) Verarbeitungszweck
Das Amt für soziale Förderung und Teilhabe verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem SGB I, SGB X und SGB XII. Das Amt für soziale Förderung und Teilhabe ist nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Sicherung des Lebensunterhaltes sowie Verringerung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen sowie der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dies gilt auch für die Ausstellung von Bescheinigungen. Personenbezogene Daten werden zudem durch das Statistische Bundesamt erhoben.
b) Rechtsgrundlagen
Die Datenverarbeitung durch das Amt für soziale Förderung und Teilhabe erfolgt insbesondere gemäß der §§ 67 ff. SGB X, §§ 121 ff. SGB XII i.V.m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO sowie nach spezialgesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß § 67b SGB X i.V.m. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
3) Personenbezogene Daten
Insbesondere folgende Daten werden vom Amt für soziale Förderung und Teilhabe verarbeitet:
a) Stammdaten und Kontaktdaten
Das sind beispielsweise: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit und Bundesland, Aufenthaltsstatus, Dauer des Aufenthaltstitels, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
b) Daten zur Leistungsgewährung
Das sind beispielsweise: Art und Höhe der angerechneten Einkommen, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, Leistungshöhe sowie Leistungsart, Art der geleisteten Mehrbedarfe, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Vorsorge, Art der Unterbringung, Leistung durch ein persönliches Budget.
c) Gesundheitsdaten
Das sind beispielsweise: Begutachtungen sowie Stellungnahmen durch das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises, Daten für die Beauftragung der Deutschen Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit, Daten zur Schwerbehinderung, Daten zur Durchführung eines Teilhabeverfahrens, Daten zur Erbringung oder Gründe der Nichterbringung von Sozialversicherungsträgern und einer privaten Pflegeversicherung.
d) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten
Das sind beispielsweise: freiwillige Angaben im Bedarfsfall bei Zusatzerhebungen, Kennnummern der/des Leistungsberechtigten, Name und Telefonnummer sowie Adresse für elektronische Post der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
4) Empfänger
Die unter Ziffer 3 genannten Daten könne zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Amtes für soziale Förderung und Teilhabe gemäß der §§ 68 – 77 SGB X an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise: andere Sozialleistungsträger (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Zollbehörden, Finanzämter, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Kfz-Zulassungsstell, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. IT-Dienstleister, Scandienstleister), Vermieter/in (bei Direktzahlungen der Mieten), Energieversorger (bei Direktzahlungen von Gas/Stromabschlägen), Sucht- und Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Beratung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden).
5) Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten werden in meist maschinellen Verfahren zur Berechnung der zustehenden Leistungen zugrunde gelegt. Das Amt für soziale Förderung und Teilhabe setzt dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Die Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellen technologischen Entwicklungen.
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB XII besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung der Leistungsgewährung. Die gleiche Speicherfrist besteht für ärztliche Unterlagen, soweit diese für das Gesundheitsamt vorgelegt wurden. Ein Fall ist dabei beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB XII besteht. Die Speicherfrist von 10 Jahren beruht auf der Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
Ist eine Forderung des Amtes für soziale Förderung und Teilhabe (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften des SGB X, des Bürgerlichen Gesetzbuches und den Vorschriften der Zivilprozessordnung 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
6) Betroffenenrechte
Gemäß der DSGVO bestehen verschiedene Rechte, Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 83 SGB X i.V.m. Artikel 15 bis 18 und 21 der Verordnung.
a) Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre vom Amt für soziale Förderung und Teilhabe verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem schriftlichen Auskunftsantrag sollen Sie Ihr Anliegen präzisieren, um dem Amt für soziale Förderung das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
b) Berichtigung / Vervollständigung
Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Amt für soziale Förderung und Teilhabe verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
c) Löschung
Sofern nachgewiesen wird, das personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. hierzu Punkt 4 Dauer der Speicherung) zu berücksichtigen sind.
7) Widerruf der Einwilligung
Werden Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.
8) Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden, sofern Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen die gesetzliche Grundlagen (SGB X, XII und DSGVO) verstößt.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
9) Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Das Amt für soziale Förderung und Teilhabe kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzung personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Einrichtungen, Pflegedienste und sonstige Dienstleiter, etc. sein. Weiterhin können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
10) Manueller bzw. Automatisierter Datenabgleich
Bei Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, wird gemäß § 118 SGB XII ein regelmäßiger Datenabgleich für alle Handelsmitglieder (Leistungsbezieher/in oder Mitglieder der Einsatzgemeinschaft), auch in automatisierter Form, insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, durchgeführt.
Es darf z.B. abgeglichen werden, ob während des Bezuges von Eingliederungshilfe, Grundsicherungsleistungen oder von Hilfe zum Lebensunterhalt Arbeitslosengeld II gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zugließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich.
Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e Abgabenordnung.
11) Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 2 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.
Bei der Vorlage von Kontoauszügen dürfen Sie Schwärzungen grundsätzlich vornehmen. Schwärzungen sind nur bei Ausgabenbuchungen zulässig, nicht bei Einnahmen. Geschwärzt werden dürfen dabei nur bestimmte Passagen des Empfängers und des Buchungstextes. Dabei muss der zu Grunde liegende Geschäftsvorgang für die Prüfung plausibel bleiben. So ist z.B. bei der Überweisung von Mitgliedsbeiträgen für politische Parteien eine Schwärzung des Namens einer Partei in einem Kontoauszug zulässig, wenn als Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag” erkennbar bleibt. Die von Ihnen vorgelegten Kontoauszüge dürfen in den Akten aufbewahrt/ gespeichert werden, wenn den Kontoauszügen Tatsachen zu entnehmen sind, die sich unmittelbar auf die Anspruchsvoraussetzungen der von Ihnen beantragten Leistungen nach dem SGB IX / SGB XII auswirken. Über die Aufbewahrung/Speicherung Ihrer Kontoauszüge entscheidet die Behörde. Ist eine Aufbewahrung/Speicherung nicht erforderlich, werden Ihre Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Main-Kinzig-Kreis
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
sowie
Dienstag von 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 - 17:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Erstantrag auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
Weitergewährungsantrag für Leistungen nach dem SGB XII
Neuantrag für Personen in besonderen Wohnformen (stationäre Wohnformen der Eingliederungshilfe)
Weitergewährungsantrag für Personen in besonderen Wohnformen
Antrag für einen Zuschuss zum Einzelessen bei Inanspruchnahme eines fahrbaren oder stationären Mittagstisches
Erstantrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt
Weitergewährungsantrag für Leistungen nach dem SGB XII
Weitergewährungsantrag für Personen in besonderen Wohnformen (stationäre Wohnformen der Eingliederungshilfe)
Anerkennungsverfahren für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
für gemeinnützige Träger und Vereine
für gewerblich und selbstständig Tätige
für Einzelpersonen im unmittelbaren Beschäftigungsverhältnis
für Nachbarschaftshilfen
Informationsportale zur Suche von Anbietern von Betreuungs- und Entlastungsangeboten
Anerkennungsverfahren für Angebote zur Unterstützung im Alltag für Nachbarschaftshilfe
Erstantrag von Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen bzw. bei Heimaufnahme
Weitergewährungsantrag von Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen bzw. bei Heimaufnahme
Erstantrag von Hilfe für ambulante Pflege (= zu Hause)
Weitergewährungsantrag von Hilfe für ambulante Pflege (= zu Hause)
Weitergewährungsantrag von Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen bzw. bei Heimaufnahme
Integrationsplatz in Kindertagesstätten
von den Eltern:
von der Kita:
Teilhabeassistenz in Schulen
von den Eltern:
von der Schule:
Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe
Es besteht noch keine Möglichkeit den Antrag online zu stellen.
Die Antragsformulare können auf www.bafög.de kostenlos heruntergeladen werden.
Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung notwendig:
Mit dem BAföG Digital Benutzerkonto oder mit Ihrem neuen Personalausweis (eID) bzw. dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie Ihren Förderantrag über BAföG Digital direkt online stellen und an uns übermitteln.
Mit der BAföG Digital-App können Unterlagen zum bestehenden BAföG-Antrag an das zuständige Amt übermittelt werden und Statusmeldungen empfangen werden.
Die App BAföG Digital steht im Play Store oder App Store zur Verfügung. Wenn Sie Dokumente über die App hochladen möchten, müssen Sie Ihren Antrag über das bafoeg.digital.de stellen.
Buchstaben A – D
Carolin Weber
Telefon: 06051 85-11941
E-Mail: Carolin.Weber@Bafoeg-Hessen.de
Buchstaben S - Z
Sabine Verena Ochs
Telefon: 06051 85-14924
E-Mail: SabineVerena.Ochs@Bafoeg-Hessen.de
Buchstaben E - R
Anette Lauer-Betz
Telefon: 06051 85-11940
E-Mail: Anette.Lauer-Betz@Bafoeg-Hessen.de
Fax: 06051 85-48188
Wohnen
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Frau Süßmilch
Bereich A - P
Raum A.00.101
Telefonnummer 06051 85-48101
Faxnummer 06051 85-48190
Frau Beier
Bereich Q - Z
Raum A.00.101
Telefonnummer 06051 85-48110
Faxnummer 06051 85-48190
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: buergerportal@mkk.de