Ab 01.01.2026 ist die Stadt Hanau kreisfrei und hat ein eigenes Sozialamt. Bitte richten Sie Ihre Anliegen und Anträge direkt an die dortige Behörde. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Sozialamt für die Stadt Hanau (ab 1.1.2026)
Soziales - Anträge und Kontakt
Achtung: Änderung für Hanauer Bürgerinnen und Bürger
Antrag stellen oder Weitergewährung beantragen
Für einige Leistungen haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag online zu stellen.
- Datenschutzsicher
- Ortsunabhängig
Dafür wählen Sie bitte in der unten aufgeführten Übersicht ihr Thema aus.
Unterlagen oder Nachrichten senden
In unserem digitalen Briefkasten können Sie Unterlagen einreichen und Nachrichten senden.
Bei der Einsendung von Unterlagen per Post bitte folgende Punkte beachten:
- keine Originale einreichen
(Hinweis: Originale werden 6 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet) - Aktenzeichen, Name und Abteilung auf den Unterlagen vermerken
- Unterlagen sortieren (Kontoauszüge chronologisch)
- keine Heftklammern
Datenschutzhinweise
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) für den SGB XII – Bereich
Dieses Merkblatt dient zur Information, wie das Amt für soziale Förderung und Teilhabe des Main-Kinzig-Kreises mit personenbezogenen Daten seiner Kundinnen und Kunden umgeht. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Regelungen der DSGVO und der Sozialgesetzbücher (SGB).
1) Kontaktdaten der Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragten
- Verantwortliche:
Kreisausschuss Main-Kinzig-Kreis
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Amtsleiterin
Barbarossastraße 16-24
634571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-48047
Mail: Iris.Hurrlein@mkk.de - Datenschutzbeauftragter:
Main-Kinzig-Kreis
Der Kreisausschuss
Datenschutzbeauftragter
Barbarossastraße 16-24
63451 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-15750
Mail: Datenschutz@mkk.de
2) Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlagen
a) Verarbeitungszweck
Das Amt für soziale Förderung und Teilhabe verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem SGB I, SGB X und SGB XII. Das Amt für soziale Förderung und Teilhabe ist nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Sicherung des Lebensunterhaltes sowie Verringerung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen sowie der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dies gilt auch für die Ausstellung von Bescheinigungen. Personenbezogene Daten werden zudem durch das Statistische Bundesamt erhoben.
b) Rechtsgrundlagen
Die Datenverarbeitung durch das Amt für soziale Förderung und Teilhabe erfolgt insbesondere gemäß der §§ 67 ff. SGB X, §§ 121 ff. SGB XII i.V.m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO sowie nach spezialgesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß § 67b SGB X i.V.m. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
3) Personenbezogene Daten
Insbesondere folgende Daten werden vom Amt für soziale Förderung und Teilhabe verarbeitet:
a) Stammdaten und Kontaktdaten
Das sind beispielsweise: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit und Bundesland, Aufenthaltsstatus, Dauer des Aufenthaltstitels, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
b) Daten zur Leistungsgewährung
Das sind beispielsweise: Art und Höhe der angerechneten Einkommen, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, Leistungshöhe sowie Leistungsart, Art der geleisteten Mehrbedarfe, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Vorsorge, Art der Unterbringung, Leistung durch ein persönliches Budget.
c) Gesundheitsdaten
Das sind beispielsweise: Begutachtungen sowie Stellungnahmen durch das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises, Daten für die Beauftragung der Deutschen Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit, Daten zur Schwerbehinderung, Daten zur Durchführung eines Teilhabeverfahrens, Daten zur Erbringung oder Gründe der Nichterbringung von Sozialversicherungsträgern und einer privaten Pflegeversicherung.
d) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten
Das sind beispielsweise: freiwillige Angaben im Bedarfsfall bei Zusatzerhebungen, Kennnummern der/des Leistungsberechtigten, Name und Telefonnummer sowie Adresse für elektronische Post der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
4) Empfänger
Die unter Ziffer 3 genannten Daten könne zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Amtes für soziale Förderung und Teilhabe gemäß der §§ 68 – 77 SGB X an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise: andere Sozialleistungsträger (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Zollbehörden, Finanzämter, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Kfz-Zulassungsstell, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. IT-Dienstleister, Scandienstleister), Vermieter/in (bei Direktzahlungen der Mieten), Energieversorger (bei Direktzahlungen von Gas/Stromabschlägen), Sucht- und Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Beratung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden).
5) Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten werden in meist maschinellen Verfahren zur Berechnung der zustehenden Leistungen zugrunde gelegt. Das Amt für soziale Förderung und Teilhabe setzt dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Die Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellen technologischen Entwicklungen.
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB XII besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung der Leistungsgewährung. Die gleiche Speicherfrist besteht für ärztliche Unterlagen, soweit diese für das Gesundheitsamt vorgelegt wurden. Ein Fall ist dabei beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB XII besteht. Die Speicherfrist von 10 Jahren beruht auf der Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
Ist eine Forderung des Amtes für soziale Förderung und Teilhabe (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften des SGB X, des Bürgerlichen Gesetzbuches und den Vorschriften der Zivilprozessordnung 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
6) Betroffenenrechte
Gemäß der DSGVO bestehen verschiedene Rechte, Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 83 SGB X i.V.m. Artikel 15 bis 18 und 21 der Verordnung.
a) Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre vom Amt für soziale Förderung und Teilhabe verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem schriftlichen Auskunftsantrag sollen Sie Ihr Anliegen präzisieren, um dem Amt für soziale Förderung das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
b) Berichtigung / Vervollständigung
Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Amt für soziale Förderung und Teilhabe verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
c) Löschung
Sofern nachgewiesen wird, das personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. hierzu Punkt 4 Dauer der Speicherung) zu berücksichtigen sind.
7) Widerruf der Einwilligung
Werden Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.
8) Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden, sofern Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen die gesetzliche Grundlagen (SGB X, XII und DSGVO) verstößt.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
9) Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Das Amt für soziale Förderung und Teilhabe kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzung personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Einrichtungen, Pflegedienste und sonstige Dienstleiter, etc. sein. Weiterhin können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
10) Manueller bzw. Automatisierter Datenabgleich
Bei Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, wird gemäß § 118 SGB XII ein regelmäßiger Datenabgleich für alle Handelsmitglieder (Leistungsbezieher/in oder Mitglieder der Einsatzgemeinschaft), auch in automatisierter Form, insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, durchgeführt.
Es darf z.B. abgeglichen werden, ob während des Bezuges von Eingliederungshilfe, Grundsicherungsleistungen oder von Hilfe zum Lebensunterhalt Arbeitslosengeld II gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zugließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich.
Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e Abgabenordnung.
11) Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 2 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.
Bei der Vorlage von Kontoauszügen dürfen Sie Schwärzungen grundsätzlich vornehmen. Schwärzungen sind nur bei Ausgabenbuchungen zulässig, nicht bei Einnahmen. Geschwärzt werden dürfen dabei nur bestimmte Passagen des Empfängers und des Buchungstextes. Dabei muss der zu Grunde liegende Geschäftsvorgang für die Prüfung plausibel bleiben. So ist z.B. bei der Überweisung von Mitgliedsbeiträgen für politische Parteien eine Schwärzung des Namens einer Partei in einem Kontoauszug zulässig, wenn als Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag” erkennbar bleibt. Die von Ihnen vorgelegten Kontoauszüge dürfen in den Akten aufbewahrt/ gespeichert werden, wenn den Kontoauszügen Tatsachen zu entnehmen sind, die sich unmittelbar auf die Anspruchsvoraussetzungen der von Ihnen beantragten Leistungen nach dem SGB IX / SGB XII auswirken. Über die Aufbewahrung/Speicherung Ihrer Kontoauszüge entscheidet die Behörde. Ist eine Aufbewahrung/Speicherung nicht erforderlich, werden Ihre Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Besucheranschrift
Main-Kinzig-Kreis
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Postanschrift
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
sowie
Dienstag von 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 - 17:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Anträge stellen für folgende Bereiche:
Existenzsicherung - finanzielle Unterstützung
Online-Anträge
Erstantrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt
Weitergewährungsantrag für Leistungen nach dem SGB XII
Weitergewährungsantrag für Personen in besonderen Wohnformen (stationäre Wohnformen der Eingliederungshilfe)
Anträge per Post
Erstantrag auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- Erstantrag auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) (pdf)
- Merkblatt zur Antragstellung (pdf)
- Mietkostenbescheinigung
- Hinweise zur Gewährung von Leistungen
- Merkblatt Datenschutz SGB XII
Weitergewährungsantrag für Leistungen nach dem SGB XII
Neuantrag für Personen in besonderen Wohnformen (stationäre Wohnformen der Eingliederungshilfe)
- Neuantrag für Personen in besonderen Wohnformen
- Zusatzblatt Antrag besondere Wohnformen
- Hinweise zur Gewährung von Leistungen für Personen in besonderen Wohnformen
- Antrag Mehrbedarf Mittagsverpflegung § 42 b SGB XII
- Mietkostenbescheinigung
- Einverständniserklärung Direktzahlung Teile d. Regelleistung
- Einverständniserklärung Direktzahlung Kosten der Unterkunft
- Einverständniserklärung Direktzahlung Mehrbedarf Mittagsverpflegung
- Merkblatt Datenschutz SGB XII
Weitergewährungsantrag für Personen in besonderen Wohnformen
Antrag für einen Zuschuss zum Einzelessen bei Inanspruchnahme eines fahrbaren oder stationären Mittagstisches
Leben im Alter
Online-Anträge
Anerkennungsverfahren für Angebote zur Unterstützung im Alltag für Nachbarschaftshilfe
Anträge per Post
Anerkennungsverfahren für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
für gemeinnützige Träger und Vereine
- Erhebungsbogen I
- Hilfe zur Konzeptstruktur zu Erhebungsbögen
- Tätigkeitsbericht Vorlage
- Pflegeunterstützungsverordnung
Möglichkeiten zur Anteilsförderung nach § 45c SGB XI
für gewerblich und selbstständig Tätige
für Einzelpersonen im unmittelbaren Beschäftigungsverhältnis
- Erhebungsbogen III
- Vereinfachtes Konzept zu Erhebungsbogen III
- Tätigkeitsbericht Vorlage
- Pflegeunterstützungsverordnung
für Nachbarschaftshilfen
Informationsportale zur Suche von Anbietern von Betreuungs- und Entlastungsangeboten
Kontakt
Pflege
Online-Anträge
Erstantrag von Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen bzw. bei Heimaufnahme
Weitergewährungsantrag von Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen bzw. bei Heimaufnahme
Anträge per Post
Erstantrag von Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen bzw. bei Heimaufnahme
- Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII
- Zusatzfragebogen bei Hilfen innerhalb von Einrichtungen
- Anlage zum Sozialhilfeantrag: Wohngeldvollmacht
- Anlage zum Sozialhilfeantrag: Einverständniserklärung zur Direktzahlung an die Pflegeeinrichtung (pdf)
- Informationsblatt Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen (pdf)
- Merkblatt Antragstellung Heimpflege (pdf)
Weitergewährungsantrag von Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen bzw. bei Heimaufnahme
Erstantrag von Hilfe für ambulante Pflege (= zu Hause)
- Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII
- Zusatzfragebogen Angaben zu Familienangehörigen (pdf)
- Merkblatt Antragstellung amb. HzP (pdf)
Weitergewährungsantrag von Hilfe für ambulante Pflege (= zu Hause)
Behinderung
Anträge per Post
Integrationsplatz in Kindertagesstätten
von den Eltern:
- Antrag der Personensorgeberechtigten (nur bei Neuanträgen)
- Aufenthaltstitel der Eltern und des Kindes (bei Nicht-EU-Bürger*innen)
- Einverständniserklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht für den Sozialpädagogischen Dienst
- Einverständniserklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht für das Gesundheitsamt
- aktuelle medizinische oder therapeutische Berichte (z.B. Frühförderung, Ergo-, Logopädie, SPZ)
- Kopie des U-Hefts
- Kopie des Impfpasses
von der Kita:
- Trägerantrag PDF
Bei Folgeanträgen bitte Seiten 3 bis 5 sowie die Personalauflistung ausfüllen. - Trägerantrag (Excel)
- Trägerantrag - Personalauflistung (PDF)
Bitte beachten: Zum Trägerantrag ist eine Personalauflistung erforderlich. - Erhebungsbogen der Kita anhand ICF-CY
- Anwesenheitslisten
(Anwesenheitslisten für die Integrationsplätze erhalten Sie bei den Ihnen bekannten Ansprechpersonen im Amt für soziale Förderung und Teilhabe) - Ausfüllhinweise zu den Anwesenheitslisten
Teilhabeassistenz in Schulen
von den Eltern:
- formeller Antrag ( bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Einverständniserklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht für den Sozialpädagogischen Dienst
- Aufenthaltstitel der Eltern und des Kindes (bei Nicht-EU-Bürger*innen)
- aktuelle medizinische Unterlagen (z.B. Arzt, Ärztin, SPZ, Ergotherapie, Logopädie etc.)
- Pflegegutachten (falls vorhanden)
- Schwerbehindertenbescheid sowie ggf. Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Auftragsbestätigung des ausgewählten Trägers
von der Schule:
- Erhebungsbogen der Schule (Detaillierte Beschreibung des Bedarfs an Teilhabeassistenz)
- Förderdiagnostische Stellungnahme mit Förderplan (falls vorhanden)
- Protokoll Förderausschuss (falls vorhanden)
Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe
- Bitte nehmen Sie für die Antragsstellung direkt Kontakt mit den Sachbearbeitungen der Eingliederungshilfe (pdf) auf.
Online-Anträge
Es besteht noch keine Möglichkeit den Antrag online zu stellen.
Kontakt Behinderung
Bildungspaket für Kinder
Online-Anträge
Anträge per Post
Kontakt Bildung
Ausbildungsförderung (BAföG)
Anträge per Post
Die Antragsformulare können auf www.bafög.de kostenlos heruntergeladen werden.
Folgende Unterlagen sind in der Regel für die Bearbeitung notwendig:
- Formblätter 01, 02, 03
- Unterlagen zur Ausbildung
- Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen
- Einkommensteuerbescheide der Eltern, Elternteile oder des Ehepartners des vorletzten Kalenderjahres
Online-Anträge
Mit dem BAföG Digital Benutzerkonto oder mit Ihrem neuen Personalausweis (eID) bzw. dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie Ihren Förderantrag über BAföG Digital direkt online stellen und an uns übermitteln.
Mit der BAföG Digital-App können Unterlagen zum bestehenden BAföG-Antrag an das zuständige Amt übermittelt werden und Statusmeldungen empfangen werden.
Die App BAföG Digital steht im Play Store oder App Store zur Verfügung. Wenn Sie Dokumente über die App hochladen möchten, müssen Sie Ihren Antrag über das bafoeg.digital.de stellen.
Kontakt
Sabine Verena Ochs
Telefon: 06051 85-48077
E-Mail: SabineVerena.Ochs@Bafoeg-Hessen.de
Wohnen
Online-Anträge
Es besteht noch keine Möglichkeit Anträge online einzureichen.
Kontakt Wohnen
Bestattung
Online-Anträge
Es besteht noch keine Möglichkeit den Antrag online zu stellen.
Kontakt Bestattungskosten
Frau Süßmilch
Bereich A - P
Raum A.00.101
Telefonnummer 06051 85-48101
Frau Beier
Bereich Q - Z
Raum A.00.101
Telefonnummer 06051 85-48110
Lebenslagen
- Wirtschaft
- Arbeit und Soziales
- Auto, Verkehr und ÖPNV
- Bauen und Wohnen
- Bildung, Schule und Medien
- Frauenfragen und Chancengleichheit
- Kultur, Sport und Ehrenamt
- Gesundheit
- Familie, Kinder und Jugendliche
- Zuwanderung und Integration
- Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz
- Sicherheit und Ordnung
- Behinderung, Pflege und Alter
Hausanschrift
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: buergerportal@mkk.de
