- Richtlinie über die Vergabe des Ehrenbriefs des Main-Kinzig-Kreises (pdf)
- Flyer mit den Informationen zum Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises (pdf)
Antrag auf Verleihung des Ehrenbrief
Bürgerinnen und Bürger können sich bei allen Fragen um das bürgerschaftliche Engagement an die Ehrenamtsagentur wenden. Zur persönlichen Beratung zählen das Aufzeigen der Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements im Main-Kinzig-Kreis ebenso wie auch einen
Überblick zu erhalten, worauf bei ehrenamtlichen Tätigkeiten zu achten ist oder auch die Beantragung der Ehrenamts-Card (E-Card).
Ehrenamtliches Engagement erfordert meist keine spezielle Ausbildung. Dennoch setzen zahlreiche freiwillige Tätigkeiten und Funktionen ein gewisses Maß an Wissen und Orientierung voraus. Um diese Grundlagen zu vermitteln und vorhandene Kompetenzen zu vertiefen, stehen vielfältige Qualifizierungsangebote zur Verfügung. Neben fachlichen Inhalten bieten Fortbildungen und Seminare Raum für Austausch, gemeinsames Lernen und das Erproben neuer Ansätze.
Freiwilliges Engagement ist ein fortlaufender Prozess, der kontinuierlich neue Chancen und Herausforderungen mit sich bringt.
Fort- und Weiterbildungen ermöglichen es, auf Entwicklungen zu reagieren und sich mit aktuellen Themen vertraut zu machen.
Die Ehrenamtsagentur ist Anlaufstelle des hessischen Qualifizierungsprogramms für Ehrenamtliche im sozialen Bereich und bündelt die von den lokalen Bildungsträgern angebotenen Fortbildungen und Seminare im Main-Kinzig-Kreis.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung sind unter dem jeweiligen Link auf der Homepage der Bildungsträger zu finden.
18. März 2026 Praxisorientierte Pressearbeit im Verein - Vom leeren Bildschirm zum gelungenen Zeitungsartikel bildungspartner-mk.de
21. März 2026 Social Media mit Plan – Strategisch sichtbar in der digitalen Welt 3-teiliges Seminar (Folgetermine 13.6. und 15.8.), hanau.de
16. April 2026 Brandschutz für ehrenamtlich Aktive maintal.de
18. April 2026 "Was soll ich denn da sagen?" Workshop Umgang mit rassistischen Äußerungen im Alltag bildungspartner-mk.de
20., 27. + 28. April 2026 Satzungscheck - Grundlagen der Vereinssatzung ehrenamt.mkk.de - keine Seminarplätze mehr frei -
21.+ 23. April 2026 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Vereine hanau.de
23. April 2026 Ehrenamts-Speed-Dating der Stadt Hanau hanau.de
6. Mai 2026 Forum Demokratie und Mitbestimmung maintal.de
7. Mai 2026 Vereinsrecht I - Vereinsgründung und Organe bildungspartner-mk.de
21. Mai 2026 Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften bei Vereinsveranstaltungen bildungspartner-mk.de
21. Mai 2026 Teamerschulung Demokratiewerkstätten bildungspartner-mk.de
23. Mai 2026 Ehrenamts-Speed-Dating der Stadt Hanau hanau.de
30. Mai 2026 Naturnahes Gärtnern maintal.de
8. Juni 2026 Supervision für Schulpat*innen II. maintal.de
9. Juni 2026 Member Journey im (Sport-)Verein- Mitglieder gewinnen und nachhaltig bindenmaintal.de
13. Juni 2026 Social Media mit Plan – Strategisch sichtbar in der digitalen Welt, Teil 2 hanau.de
18. Juni 2026 Vereinsrecht II - Vereinsalltag und Auflösung bildungspartner-mk.de
15. August 2026 Social Media mit Plan – Strategisch sichtbar in der digitalen Welt, Teil 3 hanau.de
7. November 2026 Ehrenamts-Speed-Dating hanau.de
12. November 2026 Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften bei Vereinsveranstaltungen bildungspartner-mk.de
Weitere Seminarangebote für Ehrenamtliche und freiwillig Engagierte bieten auch:
Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung gibt es die Ehrenamts-Card (E-Card).
Inhaberinnen und Inhaber der E-Card erhalten Vergünstigungen bei vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen. Mit der Vergabe der E-Card möchte auch der Main-Kinzig-Kreis seine Anerkennung gegenüber den ehrenamtlich Engagierten ausdrücken. Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Nach Ende der Geltungsdauer kann die E-Card neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Voraussetzungen zur Beantragung der E-Card bei der Ehrenamtsagentur des Main-Kinzig-Kreises:
Digitaler Antrag:
Zur Neubeantragung wie auch für den Folgeantrag bitte die digitale Beantragung der E-Card verwenden.
(Alternativ zum Online-Formular können Sie das Antragsformular ausdrucken: Antrag E-Card zum Ausdrucken)
Mit "Meine Talente für das Ehrenamt" wird es, am Engagement interessierten Menschen ermöglicht, ihre Fähigkeiten und Interessen einzubringen und sich gleichzeitig mit regionalen Vereinen, sozialen Trägern und anderen Organisationen zu vernetzen.
Die Ehrenamtsagentur und die Abteilung Leben im Alter des Main-Kinzig-Kreises haben das Projekt "Meine Talente für das Ehrenamt" ins Leben gerufen. Auf der Karte können potenzielle Ehrenamtliche angeben, welche Bereiche ihnen Spaß machen und wo sie gerne in Zukunft ihr Können und ihre Fähigkeiten ehrenamtlich einbringen möchten.
Der >> Flyer „Meine Talente für das Ehrenamt“ ist in den Gemeinden und Städten in den Rathäusern sowie in Nachbarschaftshilfen und Vereinen erhältlich.
Der ausgefüllte >> Flyer "Meine Talente für das Ehrenamt" kann im Rathaus, bei der Ehrenamtsagentur (Main-Kinzig-Forum, Gelnhausen) abgegeben werden oder per E-Mail gesendet werden an ehrenamtsagentur@mkk.de. Anschließend wird der Kontakt zu möglichen Vereinen und Organisationen vermittelt.
Über die hessenweite Datenbank - >>die Ehrenamtssuchmaschine Hessen - sind Angebote und Suchen sowie offene Stellenangebote vieler Vereine und Organisationen abrufbar.
Ehrenamtssuche Hessen - Suche nach ehrenamtlichen Angeboten in Hessen - Landkreis Main-Kinzig-Kreis (ehrenamtssuche-hessen.de) ist eine hessenweite Datenbank, in der Vereine und Organisationen ihre offenen Stellenangebote, Unterstützungsmöglichkeiten und Suchen eintragen.
Der Main-Kinzig-Kreis hat eine Anerkennungskultur etabliert und bedankt sich auch im Namen des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland für das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger mit der Verleihung von Orden und Ehrungen. Damit wird den ehrenamtlich Engagierten ein herzliches „Dankeschön“ für ihre Zeit und Energie ausgesprochen, die sie außerhalb ihrer beruflichen und privaten Verpflichtungen dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Im Folgenden sind die unterschiedlichen Orden und Ehrungen dargestellt. Bis auf den Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises handelt es sich jeweils um einen Überblick. Weitere Informationen bietet >>die Website der Hessischen Staatskanzlei
Dabei gilt zu beachten:
Die Einreichung eines Vorschlags für alle hier aufgeführten Orden und Ehrenzeichen erfolgt schriftlich bei der Ehrenamtsagentur des Main-Kinzig-Kreises. Hierbei ist zu bedenken, dass das Prüfungsverfahren unter Umständen mehrere Wochen, Monate oder auch Jahre in Anspruch nehmen kann, weil verschiedene Institutionen, Vereine und Gremien, in denen die vorgeschlagene Person u. a. ehrenamtlich tätig ist oder war, angeschrieben und gehört werden müssen sowie bestimmte öffentliche Stellen zu beteiligen sind.
Den Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises können Personen erhalten, die in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens zehn Jahre ehrenamtlich über das normale Maß hinaus tätig waren oder Personen, welche sich besondere Verdienste um das Ehrenamt erworben haben. Die oder der Vorgeschlagene müssen der Auszeichnung würdig sein.
Mitglieder von Parteien und Organisationen, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen können nicht mit dem Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises ausgezeichnet werden.
Wunschtermine für die Verleihung werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Verleihungen anlässlich von Geburtstagen, im Rahmen von karnevalistischen Terminen oder Veranstaltungen von politischen Parteien sind nicht möglich.
Ablehnungen erfolgen grundsätzlich ohne Begründung. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Ehrenbriefes des Main-Kinzig-Kreises besteht nicht.
Erweist sich eine Person der Auzeichnung nicht würdig kann der Ehrenbrief auch nachträglich aberkannt werden.
Eine Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen („Landesehrenbrief“) setzt eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise nach dem 09.05.1945 voraus. Die Vorgeschlagenen müssen der Auszeichnung würdig sein.
Über die Verleihung eines Ehrenbriefs entscheiden seit 1998 die Landrätinnen oder Landräte, beziehungsweise die Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister, in deren Zuständigkeitsbereich die zu Ehrenden wohnen.
Der Hessische Verdienstorden ist eine der höchsten Auszeichnungen, die das Land Hessen vergibt. Dabei werden hervorragende Verdienste um das Land Hessen und seiner Bevölkerung gewürdigt, unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit. Über die Vergabe entscheidet allein der Ministerpräsident, der den Orden auch grundsätzlich übergibt.
Den Hessischen Verdienstorden gibt es in zwei Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande. Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaberinnen und -inhaber wie auch die Zahl der jährlichen Verleihungen begrenzt.
Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin einen anderen Mitmenschen für die Verleihung des Hessischen Verdienstordens vorschlagen, unabhängig davon, ob die betreffende Person ihren Wohnsitz in Hessen hat.
Der Verdienstorden wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf hervorragende Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet und auch junge Menschen verstärkt berücksichtigt werden. Jede Person kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen.
Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen:
Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Als weitere Ausführungen folgen das Verdienstkreuz 1. Klasse, das Große Verdienstkreuz, das Große Verdienstkreuz mit Stern, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das Großkreuz und die Sonderstufe des Großkreuzes.
Bürgerengagement und Zivilcourage in Notsituationen zur Rettung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben in Hessen einen besonderen Stellenwert. Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin eine andere Person für die staatliche Anerkennung einer Rettungstat vorschlagen.
Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er dafür mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.
Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr, kann eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde erfolgen.
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
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