Wohnen

Wohngeld

Wenn Einkünfte oder Arbeitslosengeld nicht ausreichen, um davon eine passende Wohnung/Eigenheim zu finanzieren, kann Wohngeld beantragt werden.

Welche Hilfen werden rund um das Thema Wohnen angeboten?

Die Abteilung Wohnen und Krankenhilfe bietet für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit Hilfe bei allen Fragen zum Thema Mietschulden und drohendem Wohnungsverlust an. Sie hilft auch bei bereits bestehendem Wohnungsverlust weiter.

Ein Wohnungsverlust kann eintreten infolge von

  • Mietschulden und Mietrückständen
  • Fristloser Kündigung durch den Vermieter nach § 543 BGB
  • Räumungsklage
  • Räumungstermin
  • Zwangsräumung
  • Vermüllung der Wohnung.

Um die Wohnungslosigkeit möglichst gering zu halten, sind wir stets auf der Suche nach geeigneten Wohnungsangeboten. Daher bitten wir Sie, sollten Sie leerstehenden Wohnraum zur Verfügung haben, uns zu kontaktieren und die Wohnung über das Meldeformular zu melden.

Meldeformular Wohnungsangebot (pdf)

Sollten Sie auf der Suche nach einer Unterkunft sein, ist es zunächst ratsam, sich bei der entsprechenden Kommune wohnungssuchend zu melden. Dort gibt es die Möglichkeit einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Dieser stellt einen Nachweis des Anspruches auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung dar (WoBindG/ §27 Abs. 3 bis 5 WoFG).

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine neue Wohnung zu suchen.

  • • online (z.B. www.immobilienscout24.de)
  • auf Nachfrage erhalten Sie wöchentlich aktualisierte lokale Wohnungsangebote aus Internet und Zeitungen
  • Zeitungen aus der Region (z.B. Wochenbote)
  • Aushänge in Supermärkten
  • Fragen Sie bei sozialen Wohnungsbaugesellschaften Übersicht Wohnungsbaugesellschaften (pdf)) nach.

Sie beziehen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und möchten umziehen? Dann ist es sehr wichtig, dass Sie bitte folgende Punkte beachten:

Haben Sie einen triftigen Grund für Ihren Umzugswunsch? Das ist etwa der Fall, wenn Ihr Vermieter Ihnen gekündigt hat. Ein anderes Beispiel ist, dass Ihre Wohnung zu groß oder zu teuer wird, weil eine Person auszieht.

Ihre neue Wohnung muss angemessen sein. Das bedeutet sie darf nicht zu teuer sein und muss im ortsüblichen Mietpreisbereich liegen. Wie viele Quadratmeter Ihnen zustehen, hängt von der Zahl der Bewohner ab.

Bitte fragen Sie vor der Anmietung eines neuen Wohnraumes Ihre zuständige Sachbearbeitung, ob welche Höhe der Kosten für eine Unterkunft für Sie und Ihre Haushaltsgröße angemessen ist.

Hat Ihnen die Ausländerbehörde eine Wohnsitzauflage ausgesprochen, müssen Sie diese ebenfalls beachten.

Vor einem Umzug und Unterzeichnung eines Mietvertrages ist zwingend die Zustimmung der zuständige Sachbearbeitung einzuholen. Auch für einen geplanten Umzug außerhalb des Main-Kinzig-Kreises ist die Zustimmung erforderlich

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, lassen Sie bitte von Ihrem zukünftigen Vermieter eine Mietkostenbescheinigung ausfüllen. Diese können Sie ausdrucken Mietbescheinigung (pdf) oder bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhalten.

Mit der ausgefüllten Mietkostenbescheinigung beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung die Zustimmung zum Wohnungswechsel.

Nach der Zustimmung können Sie den Mietvertrag unterzeichnen. Reichen Sie dann bitte noch eine Kopie des von Ihnen und Ihrem Vermieter unterschriebenen Mietvertrages und ihre Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt nach. Ihr Leistungsanspruch wird dann neu berechnet.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können folgende Hilfen bewilligt werden:

  • Darlehen für die Mietkaution (max. 3 Monatskaltmieten)
  • angemessene Umzugskosten, falls erforderlich
  • evtl. erforderliche Renovierungskosten
  • Wohnungserstausstattung, falls Sie erstmals in eine eigene Wohnung ziehen (bitte genau angeben, was Sie konkret benötigen, z.B. einen Esstisch, 2 Stühle etc.)

Wichtig: Bitte stellen Sie die Anträge für diese Hilfen rechtzeitig vorher. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen gerne an Ihre zuständige Sachbearbeitung

Hilfen für Personen in schwierigen Lebenslagen

Die Hilfen umfassen Maßnahmen, um besondere soziale Schwierigkeiten zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhindern.

Tagessatzauszahlungen finden hessenweit täglich zwischen 10:30 und 11 Uhr statt.

Im Main-Kinzig-Kreis werden diese u.a. in den jeweiligen Kommunen durchgeführt.

Für Personen in Haft gibt es Leistungen, die zur besseren Bewältigung der Situation beitragen können, z. B.

  • Übernahme von Kosten der Unterkunft (in der Regel max. 6 Monate)
  • Taschengeld während der Untersuchungshaft in Ausnahmefällen auf Antrag über die JVA
  • Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitungen der Abteilung Wohnen und Krankenhilfe (pdf)

Sozialer Dienst

Der Soziale Dienst setzt sich mit verschiedensten Problemlagen auseinander und nimmt eine beratende Stellung ein. Diese gestaltet sich in Form von Beratungsgesprächen mit Personen in schwierigen Lebenssituationen.

Außerdem agiert der Soziale Dienst als Vermittler, wobei mit weiteren Anlaufstellen des Main-Kinzig-Kreises kooperiert wird.

>> zum Flyer Sozialer Dienst


Krankenhilfe

Die Krankenhilfe beschreibt eine Leistung des Sozialgesetzbuches für Personen, die trotz Krankenversicherungspflicht nicht krankenversichert sind und die Kosten für Arzt oder Krankenhaus nicht bezahlen können. Die Leistungen der Krankenhilfe dürfen nicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

Personen, die nicht krankenversichert sind (oder werden können) und existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII erhalten

Die Krankenhilfe umfasst die gleichen Leistungen wie die Krankenkasse.

Dazu gehören u.a.:

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Kranken- und Zahnbehandlung
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln
  • Zahnersatz
  • Krankenhausbehandlung
  • Häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe.

Alle genannten Leistungen sollen dem entsprechen, was normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird.

Wie können die Leistungen beantragt werden?
Die Leistungen der Krankenhilfe können im Rahmen eines Antrags auf existenzsichernde Leistungen mit beantragt werden.

>> zur Antrags- und Kontaktseite Existenzsicherung