Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse

Bedarfsgegenstände

Bedarfsgegenstände kommen in allen Bereichen des alltäglichen Lebens vor. Sie unterteilen sich in Lebensmittelkontaktmaterialien und sonstige Bedarfsgegenstände. Für beide Kategorien gelten strenge gesetzliche Anforderungen zum Schutz der Verbraucher, sowohl auf deutscher, als auch europäischer Ebene.

Lebensmittelkontaktmaterialien

Lebensmittelkontaktmaterialen kommen bei der Herstellung, Lagerung und beim Verzehr direkt mit den Lebensmitteln in Kontakt z.B. Verpackungsmaterial, Besteck, Kochgeschirr usw. Bedarfsgegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind, sind durch das Glas-Gabel-Symbol oder eine Konformitätserklärung des Herstellers erkennbar.

Weiterführende Informationen:
>> BVL - Lebensmittelkontaktmaterialien

Sonstige Bedarfsgegenstände

Viele Gegenstände, die uns tagtäglich begleiten und Verwendung finden gehören zu den Bedarfsgegenständen. Zusammengefasst gehören folgende Produktgruppen zu den Bedarfsgegenständen:

  • Gegenstände zur Körperpflege und für den Kontakt zur Mundschleimhaut (z.B. Zahn- und Haarbürsten)
  • Verpackungen für kosmetische Mittel
  • Spielwaren
  • Gegenstände zum nicht nur vorübergehenden Kontakt mit dem Menschen (z.B. Kleidung, Schmuck, Perücken)
  • Reinigungs- und Pflegemittel für den Haushalt, Imprägniermittel
  • Mittel zur Raumbeduftung

Weiterführende Informationen:
>> BVL - Was sind sonstige Bedarfsgegenstände?

Wer Bedarfsgegenstände herstellt oder mit Ihnen handelt unterliegt der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Diese überprüft die Einhaltung der je nach Produktgruppe relevanten Rechtsvorschriften und nimmt Proben im Rahmen der EU-weiten und nationalen Monitoring- und Kontrollprogramme.

Bevor Sie in diesem Bereich tätig werden können, muss Ihr Betrieb beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz registriert sein.

Die Registrierung, Änderungen oder Abmeldung von Betrieben können Sie direkt über unseren Online-Antrag (Link) vornehmen.

Das Schnellwarnsystem Safety Gate ist eine europaweit etablierte Seite, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Verbraucherprodukten schützen soll.

Weiterführende Informationen:




Kosmetika, Tätowiermittel

Kosemetika

Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die unmittelbar auf dem menschlichen Körper aufgebracht werden. Es wird unterschieden in kosmetische Mittel, die nach der Verwendung auf dem Körper verbleiben (leave-on) und solchen, die bei der Verwendung wieder entfernt werden (rinse-off). Nicht alles, was auf die Haut aufgetragen wird, ist Kosmetik. Kosmetische Mittel werden nur äußerlich und im Mundraum angewendet mit dem Zweck:

  • zu reinigen,
  • zu parfümieren,
  • das Aussehen zu verändern,
  • den guten Zustand zu erhalten oder
  • den Körpergeruch zu beeinflussen.

Zum Schutz der Anwenderinnen und Anwender unterliegen kosmetische Mittel strengen rechtlichen Vorgaben und der Kontrolle durch die amtliche Lebensmittelüberwachung. Es werden hohe Anforderungen an die Bewertung der Sicherheit und der guten Herstellungspraxis sowie an Mitteilungspflichten für Hersteller und Importeure gestellt.

Tätowiermittel

Mit dem Begriff „Tätowiermittel“ werden Farbstoffe bezeichnet, die in oder unter die menschliche Haut eingebracht werden. Es sind keine kosmetischen Mittel im eigentlichen Sinn. Hierzu gehören:

  • Tätowierfarben
  • Permanent-Make-up
  • Mittel, mit denen Tätowierfarben vor Verwendung gemischt werden, wie Verdünnungsmittel
  • Mittel zum Entfernen von Tätowiermitteln

Rechtlich gehören Tätowiermittel zu den Bedarfsgegenstände (Fußnote LFGB) und unterliegen daher in der praktischen Überwachung u.a. den lokal zuständigen Ämtern für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.

Vor der Vermarktung von Tatowiermitteln ist dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Rezeptur mitzuteilen. Die Verpflichtung zur Prüfung ob Ihr Tatowiermittel sicher ist, besteht unabhängig davon für Hersteller oder Importeur.

Auf der Seite des Verwaltungsportals Hessen sind detailierte Informationen zum Verfahrensablauf aufgeführt:
verwaltungsportal.hessen.de

Neben der Rezepturmeldung müssen sich Hersteller und Importeuer bei der regionalzuständigen Überwachungsbehörde registrieren. Im Main-Kinzig-Kreis steht Ihnen hierfür ein online Antrag zur Verfügung:

>>OZG Antrag

Offizielle Warnungen und Meldungen über nicht sichere Kosmetika werden in Deutschland und Europa über zentrale Plattformen und Datenbanken veröffentlicht. Wenn kosmetische Mittel verbotene, gesundheitsschädliche Stoffe oder Verunreinigungen enthalten, führt dies zu Verkaufsverboten oder öffentlichen Produktrückrufen.

  • Lebensmittelwarnung.de (BVL): Auf diesem gemeinsamen Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit werden aktuelle Rückrufe für Deutschland veröffentlicht. Neben Lebensmitteln listet die Plattform gezielt kosmetische Mittel und Tätowiermittel auf, die ein Gesundheitsrisiko darstellen. [
  • Safety Gate Schnellwarnsystem der EU (ehemals RAPEX): Die Europäische Kommission listet hier wöchentlich gefährliche Verbraucherprodukte. Kosmetika machen einen sehr großen Anteil der Meldungen aus.

Wenn Sie nach der Anwendung von Kosmetika schwere Reaktionen (wie extreme Hautreizungen, Schwellungen oder Verätzungen) erleiden, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Arzt.

Über das Bundesportal des BVL können Verbraucher und Verbraucherinnen direkt digital ernste unerwünschte Wirkungen bei Kosmetika melden.

Informationen zur Meldung von unerwünschten Wirkungen erhalten Sie auf der Kosmetik-Seite des BVL




Tabakerzeugnisse, Vapes

Einleitung was gehört dazu? Tabak und E-Liquids

Hinweis: Import was zu beachten ist

Registrierungslink

Pouches

Snooze

Nicht die zuständige Behörde

Meldepflicht Vereine???

....

Terminvereinbarung

Mo – Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überwiegend im Außendient tätig.

Zur Wahrnehmung eines Termins mit Amtstierärztin/Amtstierarzt, Lebensmittelkontrolleurin/Lebensmittelkontrolleur ist unbedingt eine telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung erforderlich.

Post-Anschrift

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Postfach 1465
Gutenbergstr. 2
63554 Gelnhausen

 

E-Mail: veterinaeramt@mkk.de
Tel.: 06051 85-15510
Fax: 06051 85-15511

In Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten ist die Zentrale Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises Ansprechpartner, Rufnummer 06051 85-55112.