Betreuung und Vorsorge

Die Betreuungsbehörde des Main-Kinzig-Kreises nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wahr. Sie unterstützt die Betreuungsgerichte, wirkt in gerichtlichen Betreuungsverfahren mit, registriert berufliche Betreuerinnen und Betreuer und informiert über rechtliche Vorsorge sowie ehrenamtliche Betreuung.


 Digitaler Postkasten

Unterlagen und Nachrichten können sicher und datenschutzkonform über den digitalen Postkasten der Betreuungsbehörde eingereicht werden.

Betreuungsverfahren

Die Betreuungsbehörde wirkt im gerichtlichen Betreuungsverfahren mit und prüft, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Dabei unterstützen wir das Betreuungsgericht bei der Sachverhaltsaufklärung und im weiteren Verfahren

Eine rechtliche Betreuung

kann nur eingerichtet werden, wenn

  • aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Angelegenheiten nicht selbst besorgt werden können
  • ein konkreter Unterstützungsbedarf besteht
  • andere Hilfen oder Unterstützungsangebote nicht ausreichen

Eine rechtliche Betreuung ist stets das letzte Mittel und wird nur eingerichtet, wenn sie erforderlich ist (§ 1814 BGB).

Inhalte

  • Ermittlungen zur Erforderlichkeit einer Betreuung
  • Feststellung des Unterstützungsbedarfs
  • Prüfung vorrangiger Hilfen und Unterstützungsangebote
  • Anhörung der betroffenen Person
  • Kontaktaufnahme zu Angehörigen und sozialen Bezugspersonen
  • Einholung von Auskünften bei Ärzten, Einrichtungen und Diensten
  • Erstellung einer behördlichen Stellungnahme für das Betreuungsgericht
  • Erstellung von Betreuervorschlägen
  • Prüfung der Eignung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • Stellungnahmen zu Aufgabenkreisen und Umfang der Betreuung
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsgerichten

Hinweis zur Verfahrensdauer

Die Dauer eines Betreuungsverfahrens beträgt derzeit durchschnittlich etwa sechs Monate.

Die Bearbeitungszeit hängt jedoch vom Einzelfall ab. Insbesondere medizinische Gutachten, Anhörungen sowie die Beteiligung verschiedener Stellen können den zeitlichen Ablauf beeinflussen.

Wir sind gemeinsam mit dem Betreuungsgericht bemüht, Verfahren möglichst zügig zu bearbeiten. In Einzelfällen kann es dennoch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Betreuungsgerichte

Amtsgericht Gelnhausen – Betreuungsgericht
Philipp-Reis-Straße 9
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 829-0
ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de - Amtsgericht Gelnhausen

Amtsgericht Hanau – Betreuungsgericht
Nußallee 17
63450 Hanau
Telefon: 06181 297-0
ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de - Amtsgericht Hanau




Registrierung beruflicher Betreuerinnen und Betreuer

Die Betreuungsbehörde registriert berufliche Betreuerinnen und Betreuer und prüfen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit nach dem Betreuungsorganisationsgesetz.

Inhalte

  • Registrierung beruflicher Betreuerinnen und Betreuer
  • Prüfung der persönlichen Eignung
  • Nachweis der Sachkunde
  • Führung und Aktualisierung des Registrierungsverzeichnisses
  • Entgegennahme von Änderungsmitteilungen
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsgerichten und Behörden
  • Beratung registrierter Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
  • Informationen zu Fortbildungen und fachlichen Entwicklungen




Rechtliche Vorsorge

Die Betreuungsbehörde informiert über Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Abgrenzung zur rechtlichen Betreuung. Ziel ist es, frühzeitig selbstbestimmte Regelungen zu ermöglichen.

Inhalte

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Zentrales Vorsorgeregister
  • Abgrenzung zwischen Vorsorge und rechtlicher Betreuung
  • Hinweise zur Erstellung von Vorsorgedokumenten
  • Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Betreuungsbehörde

Hinweis

Die Patientenverfügung ermöglicht es, medizinische Behandlungswünsche für den Fall festzuhalten, dass eine eigene Entscheidung nicht mehr möglich ist. Die Betreuungsbehörde informiert über die Abgrenzung zur rechtlichen Vorsorge. Für eine individuelle medizinische Beratung empfehlen wir insbesondere die Hausärztin oder den Hausarzt beziehungsweise Ärztinnen und Ärzte Ihres Vertrauens. Informationen und Unterstützung bieten zudem beispielsweise Hospiz- und Palliativdienste, Wohlfahrtsverbände und weitere Beratungsangebote.




Ehrenamtliche Betreuung

Die Betreuungsbehörde prüft die Eignung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die weitere Begleitung und Schulung erfolgt in der Regel über Betreuungsvereine.

Inhalte

  • Ehrenamtliche Betreuung
  • Angehörigenbetreuung
  • Eignungsprüfung nach § 21 BtOG
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Betreuung
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen

Hinweis

Die Betreuungsbehörde nimmt gesetzliche Aufgaben im Rahmen der Eignungsprüfung wahr. Die Betreuungsvereine übernehmen in der Regel Schulung, Begleitung und vertiefende Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.

Betreuungsvereine

Betreuungsverein Main-Kinzig e. V.

Am Altenzentrum 1
63517 Rodenbach
Telefon: 06184 54715
E-Mail: info@betreuungsverein-mk.de
www.betreuungsverein-mk.de

Betreuungsverein der Lebenshilfe Hanau e. V.
Landstraße 1
63454 Hanau
Telefon: 06181 4289753
E-Mail: betreuungsverein@lebenshilfe-hanau.de
www.lebenshilfe-hanau.de




Kontakt Betreuungsbehörde

Betreuungsbehörde
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-11600
E-Mail: btb@mkk.de