Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland in der Europäischen Union (EU) endete mit Ablauf des 31. Januar 2020.
Bis zum 31. Dezember 2020 gilt die Übergangsphase, d. h. bis dahin gilt für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland noch das Unionsrecht. Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen können sich daher grundsätzlich während des Übergangszeitraumes weiterhin in Deutschland sowie der gesamten EU frei bewegen. Erst nach dem Ende des Übergangszeitraumes am 31. Dezember 2020 ändert sich die Rechtslage.
Ab dem 01. Januar 2021 müssen Britinnen und Briten, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, bis zum 30. Juni 2021 ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anzeigen, um dann das neue Aufenthaltsdokument zu erhalten. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nicht ausreichend.
Insofern bereits der Aufenthalt im Main-Kinzig-Kreis, außer Stadt Hanau, angezeigt wurde, wird automatisch eine Bescheinigung über die Anzeige des Aufenthalts (gilt bis 30. Juni 2021) per Post übersandt und es erfolgt eine Termineinladung zur Prüfung einer späteren Ausstellung eines Aufenthaltsdokuments–GB.
Insofern der Aufenthalt noch nicht angezeigt wurde und ein Wohnsitz im Main-Kinzig-Kreis, außer Stadt Hanau, besteht, wird in Kürze ein Schreiben versandt mit der Bitte die Aufenthaltsanzeige an die Ausländerbehörde zu übersenden. Nach Eingang der Aufenthaltsanzeige wird automatisch eine Bescheinigung über die Anzeige des Aufenthalts (gilt bis 30. Juni 2021) per Post übersandt und es erfolgt eine Termineinladung zur Prüfung einer späteren Ausstellung eines Aufenthaltsdokuments–GB.
Familienangehörige, die bereits eine Aufenthaltskarte oder eine Daueraufenthaltskarte besitzen und somit nicht selbst unter das Austrittsabkommen fallen, müssen nicht von sich aus tätig werden. Die Ausländerbehörde kommt auf diese Personen zu um das jeweilige Dokument gegen ein neues Dokument auszutauschen, hierfür wird automatisch eine Termineinladung übersandt (Umtauschzeitraum gilt bis 31. Dezember 2021).
Broschüre BMI (deutsch)
Broschüre BMI (englisch)