Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
wir ziehen um!
Die neue Adresse lautet:
Barbarossastraße 16-18,
63571 Gelnhausen
Ausführliche Informationen zum Umzug der Trichinenuntersuchungsstelle erhalten Sie in diesem Infoschreiben
Im Rahmen eines effektiven vorbeugenden Verbraucherschutzes werden Lebensmittel auf allen Stufen der Produktion durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht. Wesentliche Aufgabenbereiche im Rahmen der Lebensmittelüberwachung sind die Überwachung von Lebensmittelbetrieben aller Art, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die regelmäßige Überprüfung aller Einrichtungen, die Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen.
Die Kontrollen werden risikoorientiert in regelmäßigen Abständen oder aufgrund von konkreten Beschwerden oder Hinweisen durchgeführt. Im Rahmen der Kontrollen werden Proben der unterschiedlichsten Produkte entnommen und im Labor untersucht.
Die Themenbereiche Tierschutzüberwachung und Tierseuchenbekämpfung sind auf separaten Seiten innerhalb der Lebenslage "Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz" zu finden.
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
wir ziehen um!
Die neue Adresse lautet:
Barbarossastraße 16-18,
63571 Gelnhausen
Ausführliche Informationen zum Umzug der Trichinenuntersuchungsstelle erhalten Sie in diesem Infoschreiben
Risikoorientierte Überwachung von Lebensmittelbetrieben
(Kioske und Imbisse, Schank- und Speisewirtschaften, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien, Molkerei- und Käsereibetriebe, Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe, Primärerzeuger)
relevante Dokumente bzw. Formulare:
Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
relevante Dokumente / Formulare:
Anlassbezogene Verdachtskontrollen
Überwachung der Produktion und Vermarktung von Eiern, Honig und pflanzlichen Lebensmitteln
Überwachung der Getränkeherstellung (Wasser, Erfrischungsgetränke, Bier, Wein, Spirituosen) und des Inverkehrbringens von Getränken
Überwachung der Gewinnung von Milch (Kuh-, Schaf-, Ziegen-, Pferdemilch) sowie deren Verarbeitung (Vorzugsmilch, Konsummilch, Joghurt, Käse, etc.)
relevante Dokumente / Formulare:
Probenziehung
Ahndung von Verstößen
Beratung von Gewerbetreibenden und Bürgern
Relevante Dokumente bzw. Formulare:
Überwachung der Entsorgung Tierischer Nebenprodukte (Küchen- und Speiseabfallentsorgung)
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Relevante Dokumente bzw. Formulare:
Durchführung der Untersuchung auf Trichinen
Einleitung weitergehender mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Untersuchungen im Bedarfsfall
Untersuchung auf BSE (bei Rindern) bzw. TSE (bei Schafen und Ziegen)
Überwachung der Entsorgung Tierischer Nebenprodukte („Schlachtabfälle“, "Konfiskale")
Relevante Dokumente bzw. Formulare:
Sofern Gegenstände unter die unten aufgeführten Begriffsdefinitionen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) fallen, werden diese vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht. Dazu werden Kontrollen auf der Stufe des Einzelhandels sowie bei Herstellern oder Importeuren durchgeführt. Ggf. werden Proben entnommen und zur Untersuchung gebracht.
Was sind Bedarfsgegenstände?
Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die unmittelbar auf dem menschlichen Körper aufgebracht werden. Es wird unterschieden in kosmetische Mittel, die nach der Verwendung auf dem Körper verbleiben (leave-on) und solchen, die nach der Verwendung wieder entfernt werden (rinse-off). Nicht alles, was auf die Haut aufgetragen wird, ist Kosmetik. Die klare Definition der EU-Kosmetikverordnung (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) hilft, kosmetische Mittel z.B. von Arzneimitteln, Bioziden oder auch Lebensmitteln abzugrenzen. Demnach werden kosmetische Mittel nur äußerlich und im Mundraum mit dem Zweck angewendet:
Der intensive Kontakt dieser Mittel mit dem Menschen erfordert eine detaillierte rechtliche Regelung und Kontrolle zum Schutz des Verbrauchers. Daher gibt es bei kosmetischen Mitteln hohe Anforderungen an die Bewertung der Sicherheit und der guten Herstellung sowie Mitteilungspflichten für Hersteller und Importeure.
(Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL)
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier
Die Abgabe von Trichinenproben vom Wildschwein kann auch durch eine Dritte Person und muss nicht durch die jagdausübungsberechtigte Person erfolgen.
Sie ist ohne vorherige Anmeldung in der Regel zu folgenden Zeiten möglich:
Abgabe von digitalen Proben ist jeder Zeit über die Einwurf-Kühlschränke möglich
Der Erwerb von Wildmarken muss durch die jagdaus-übungsberechtigte Person oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte telefonisch unter der 06051/8515510 oder schriftlich per E-Mail an veterinaeramt@mkk.de (Unter Angaben Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie erreichen können).
Die Trichinenuntersuchung für im Main-Kinzig- Kreis erlegte Wildschweine ist Kostenfrei.
Außerdem erhält jeder Jagdausübungsberechtigte bei Abgabe einer Trichinenprobe, Blutprobe sowie einer Rüsselscheibe eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 €.
Hierfür werden vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz kostenfreie Wildmarken sowie Blutröhrchen ausgegeben.
Online-Dienst: Bestellung von Wildursprungsscheinen und Wildmarken
Im Rahmen der Digitalisierung der Trichinenuntersuchungsstelle des Main-Kinzig-Kreises wird seit dem 01.04.2025 die DIWIMA-Software eingesetzt.
Eine kostenlose App ermöglicht Jägerinnen und Jägern eine einfachere und flexiblere Abwicklung der Trichinenuntersuchung.
Ein entsprechendes Infoblatt unterstützt Sie bei der Einrichtung der Software und der Bedienung Infoblatt digitale Trichinenproben
Seit Mai 2025 steht Ihnen an den Standorten Schlüchtern und Gelnhausen eine Einwurfmöglichkeit zur Abgabe digitaler Proben zur Verfügung.
Die Abgabe ist rund um die Uhr möglich.
Bitte beachten Sie oben stehende Angaben zur Leerung.
Die ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Main-Kinzig-Kreis ist in Beschaubezirke aufgeteilt.
Öffentliches Veterinärwesen - Informationen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Die Plattform zur Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ist ein Angebot des Landes Hessen. Dort werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen zu im Rahmen von Kontrollen festgestellten Mängeln zur Verfügung gestellt.
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Gutenbergstraße 2
63571 Gelnhausen
Tel. 06051 85-15510
Mo – Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung erreichbar
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überwiegend im Außendient. Zur Wahrnehmung eines Termins mit Amtstierärztin/Amtstierarzt, Lebensmittelkontrolleurin/Lebensmittelkontrolleur oder Tiergesundheitsaufseherin/Tiergesundheitsaufseher ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Abgabezeiten für Trichinenproben s.o.
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Postfach 1465
63554 Gelnhausen
Telefax: 06051 8515511
Email: veterinaeramt@mkk.de
Tel. 06051 85-15510
Fax 06051 85-15511
Mail: veterinaeramt@mkk.de
In Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten ist die Zentrale Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises Ansprechpartner, Rufnummer
06051 85-55112.
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: info@mkk.de