Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelüberwachung, Fleischhygieneüberwachung
Im Rahmen eines effektiven vorbeugenden Verbraucherschutzes werden Lebensmittel auf allen Stufen der Produktion durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht. Wesentliche Aufgabenbereiche im Rahmen der Lebensmittelüberwachung sind die Überwachung von Lebensmittelbetrieben aller Art, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die regelmäßige Überprüfung aller Einrichtungen, die Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen.
Die Kontrollen werden risikoorientiert in regelmäßigen Abständen oder aufgrund von konkreten Beschwerden oder Hinweisen durchgeführt. Im Rahmen der Kontrollen werden Proben der unterschiedlichsten Produkte entnommen und im Labor untersucht.
Die Themenbereiche Tierschutzüberwachung und Tierseuchenbekämpfung sind auf separaten Seiten innerhalb der Lebenslage "Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz" zu finden.
Aufgabenbereiche
Risikoorientierte Überwachung von Lebensmittelbetrieben
(Kioske und Imbisse, Schank- und Speisewirtschaften, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien, Molkerei- und Käsereibetriebe, Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe, Primärerzeuger)
relevante Dokumente bzw. Formulare:
- Registrierung / Änderung / Abmeldung von Betrieben (Lebensmittel-, Kosmetik-, Bedarfsgegenstände-, Nahrungsergänzungsmittel-, Futtermittel-, Tabak- Betriebe)
- Vermarktungswege von Wild, Wildfleisch und Wildfleischerzeugnissen durch den Jäger
Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
relevante Dokumente / Formulare:
Anlassbezogene Verdachtskontrollen
Überwachung der Produktion und Vermarktung von Eiern, Honig und pflanzlichen Lebensmitteln
Überwachung der Getränkeherstellung (Wasser, Erfrischungsgetränke, Bier, Wein, Spirituosen) und des Inverkehrbringens von Getränken
Überwachung der Gewinnung von Milch (Kuh-, Schaf-, Ziegen-, Pferdemilch) sowie deren Verarbeitung (Vorzugsmilch, Konsummilch, Joghurt, Käse, etc.)
relevante Dokumente / Formulare:
Probenziehung
Ahndung von Verstößen
Beratung von Gewerbetreibenden und Bürgern
Relevante Dokumente bzw. Formulare:
- Auflistung nationaler Leitlinien für eine "Gute Hygienepraxis"
- Beispiel: Kennzeichnungsliste Allergene & Zusatzstoffe
Überwachung der Entsorgung Tierischer Nebenprodukte (Küchen- und Speiseabfallentsorgung)
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Relevante Dokumente bzw. Formulare:
- Online-Antrag auf Sachkundenachweis zum Schlachten
- Hausschlachtung
- Fleischbeschaubezirke - amtliche Tierärzte inkl. Vertreter
- Mikrobiologische Eigenkontrollen in handwerklichen Metzgereien
- Veterinärbescheinigung Notschlachtung und Ausfüllhinweis für den amtlichen Tierarzt
Überwachung Fleisch gewinnender und verarbeitender Betriebe
Durchführung der Untersuchung auf Trichinen
- Trichinenuntersuchung bei der Probennahme durch Jägerinnen und Jäger (pdf)
- Online-Dienst: Verkauf / Ausgabe von Wildursprungsscheinen und Wildmarken
Einleitung weitergehender mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Untersuchungen im Bedarfsfall
Untersuchung auf BSE (bei Rindern) bzw. TSE (bei Schafen und Ziegen)
Überwachung der Entsorgung Tierischer Nebenprodukte („Schlachtabfälle“, "Konfiskale")
Relevante Dokumente bzw. Formulare:
Sofern Gegenstände unter die unten aufgeführten Begriffsdefinitionen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) fallen, werden diese vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht. Dazu werden Kontrollen auf der Stufe des Einzelhandels sowie bei Herstellern oder Importeuren durchgeführt. Ggf. werden Proben entnommen und zur Untersuchung gebracht.
Was sind Bedarfsgegenstände?
- Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- Packungen, Behältnisse oder sonstige Umhüllungen, die dazu bestimmt sind, mit kosmetischen Mitteln in Berührung zu kommen
- Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen
- Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind
- Spielwaren und Scherzartikel
- Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen, wie Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern, Armbänder
- Reinigungs- und Pflegemittel, die für den häuslichen Bedarf oder für Bedarfsgegenstände bestimmt sind
- Imprägnierungsmittel und sonstige Ausrüstungsmittel für Bedarfsgegenstände, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind
- Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt für Menschen bestimmt sind
Rechtliche Regelungen bei Bedarfsgegenständen
Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die unmittelbar auf dem menschlichen Körper aufgebracht werden. Es wird unterschieden in kosmetische Mittel, die nach der Verwendung auf dem Körper verbleiben (leave-on) und solchen, die nach der Verwendung wieder entfernt werden (rinse-off). Nicht alles, was auf die Haut aufgetragen wird, ist Kosmetik. Die klare Definition der EU-Kosmetikverordnung (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) hilft, kosmetische Mittel z.B. von Arzneimitteln, Bioziden oder auch Lebensmitteln abzugrenzen. Demnach werden kosmetische Mittel nur äußerlich und im Mundraum mit dem Zweck angewendet:
- zu reinigen,
- zu parfümieren,
- das Aussehen zu verändern,
- den guten Zustand zu erhalten oder
- den Körpergeruch zu beeinflussen.
Der intensive Kontakt dieser Mittel mit dem Menschen erfordert eine detaillierte rechtliche Regelung und Kontrolle zum Schutz des Verbrauchers. Daher gibt es bei kosmetischen Mitteln hohe Anforderungen an die Bewertung der Sicherheit und der guten Herstellung sowie Mitteilungspflichten für Hersteller und Importeure.
(Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL)
Weiterführende Informationen
Trichinenuntersuchungen
Die Abgabe von Trichinenproben vom Wildschwein kann auch durch eine Dritte Person und muss nicht durch die jagdausübungsberechtigte Person erfolgen. Sie ist ohne vorherige Anmeldung zu folgenden Zeiten möglich:
Montag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Die Trichinenuntersuchung ist ab dem 01.08.2024 wieder Kostenfrei.
Außerdem erhält jeder Jagdausübungsberechtigte ab 01.08.2024 bei Abgabe einer Trichinenprobe, Blutprobe sowie einer Rüsselscheibe
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 €.
Hierfür werden absofort vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz wieder kostenfreie Wildmarken sowie Blutröhrchen ausgegeben.
Sich noch im Umlauf befindliche, kostenfrei ausgegebene Wildmarken, sind vorab zu Verbrauchen.
Weitere Informationen
Die ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Main-Kinzig-Kreis ist in Beschaubezirke aufgeteilt.
Öffentliches Veterinärwesen - Informationen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Hygienemängel-Plattform
Die Plattform zur Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ist ein Angebot des Landes Hessen. Dort werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen zu im Rahmen von Kontrollen festgestellten Mängeln zur Verfügung gestellt.
Besucheranschrift
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Gutenbergstraße 2
63571 Gelnhausen
Tel. 06051 85-15510
Terminvereinbarung
Mo – Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung erreichbar
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überwiegend im Außendient. Zur Wahrnehmung eines Termins mit Amtstierärztin/Amtstierarzt, Lebensmittelkontrolleurin/Lebensmittelkontrolleur oder Tiergesundheitsaufseherin/Tiergesundheitsaufseher ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Abgabezeiten für Trichinenproben s.o.
Postanschrift
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Postfach 1465
63554 Gelnhausen
Telefax: 06051 8515511
Email: veterinaeramt@mkk.de
Telefon, Fax, Mail
Tel. 06051 85-15510
Fax 06051 85-15511
Mail: veterinaeramt@mkk.de
In Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten ist die Zentrale Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises Ansprechpartner, Rufnummer
06051 85-55112.
Amtsleitung
- Dr. Stefan Rockett
- 06051 85-15510
- Veterinaeramt@mkk.de
Lebenslagen
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- Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz
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- Behinderung, Pflege und Alter
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