Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelüberwachung, Fleischhygieneüberwachung
Im Rahmen eines effektiven vorbeugenden Verbraucherschutzes werden Lebensmittel auf allen Stufen der Produktion durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht. Wesentliche Aufgabenbereiche im Rahmen der Lebensmittelüberwachung sind die Überwachung von Lebensmittelbetrieben aller Art, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die regelmäßige Überprüfung aller Einrichtungen, die Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen.
Die Kontrollen werden risikoorientiert in regelmäßigen Abständen oder aufgrund von konkreten Beschwerden oder Hinweisen durchgeführt. Im Rahmen der Kontrollen werden Proben der unterschiedlichsten Produkte entnommen und im Labor untersucht.
Die Themenbereiche Tierschutzüberwachung und Tierseuchenbekämpfung sind auf separaten Seiten innerhalb der Lebenslage "Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz" zu finden.
Aufgabenbereiche
Risikoorientierte Überwachung von Lebensmittelbetrieben
(Kioske und Imbisse, Schank- und Speisewirtschaften, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien, Molkerei- und Käsereibetriebe, Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe, Primärerzeuger)
relevante Dokumente bzw. Formulare:
- Registrierung / Änderung / Abmeldung von Betrieben (Lebensmittel-, Kosmetik-, Bedarfsgegenstände-, Nahrungsergänzungsmittel-, Futtermittel-, Tabak- Betriebe)
- Vermarktungswege von Wild, Wildfleisch und Wildfleischerzeugnissen durch den Jäger
Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
relevante Dokumente / Formulare:
Anlassbezogene Verdachtskontrollen
Überwachung der Produktion und Vermarktung von Eiern, Honig und pflanzlichen Lebensmitteln
Überwachung der Getränkeherstellung (Wasser, Erfrischungsgetränke, Bier, Wein, Spirituosen) und des Inverkehrbringens von Getränken
Überwachung der Gewinnung von Milch (Kuh-, Schaf-, Ziegen-, Pferdemilch) sowie deren Verarbeitung (Vorzugsmilch, Konsummilch, Joghurt, Käse, etc.)
relevante Dokumente / Formulare:
Probenziehung
Ahndung von Verstößen
Beratung von Gewerbetreibenden und Bürgern
Relevante Dokumente bzw. Formulare:
- Auflistung nationaler Leitlinien für eine "Gute Hygienepraxis"
- Beispiel: Kennzeichnungsliste Allergene & Zusatzstoffe
Überwachung der Entsorgung Tierischer Nebenprodukte (Küchen- und Speiseabfallentsorgung)
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Relevante Dokumente bzw. Formulare:
- Online-Antrag auf Sachkundenachweis zum Schlachten
- Antrag auf Schlachtung im Herkunftsbetrieb; Vereinbarung zur Durchführung der Schlachtung
- Hausschlachtung
- Fleischbeschaubezirke - amtliche Tierärzte inkl. Vertreter
- Mikrobiologische Eigenkontrollen in handwerklichen Metzgereien
- Veterinärbescheinigung Notschlachtung und Ausfüllhinweis für den amtlichen Tierarzt
Überwachung Fleisch gewinnender und verarbeitender Betriebe
Durchführung der Untersuchung auf Trichinen
- Trichinenuntersuchung bei der Probennahme durch Jägerinnen und Jäger (pdf)
- Online-Dienst: Verkauf / Ausgabe von Wildursprungsscheinen und Wildmarken
Einleitung weitergehender mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Untersuchungen im Bedarfsfall
Untersuchung auf BSE (bei Rindern) bzw. TSE (bei Schafen und Ziegen)
Überwachung der Entsorgung Tierischer Nebenprodukte („Schlachtabfälle“, "Konfiskale")
Relevante Dokumente bzw. Formulare:
Sofern Gegenstände unter die unten aufgeführten Begriffsdefinitionen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) fallen, werden diese vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht. Dazu werden Kontrollen auf der Stufe des Einzelhandels sowie bei Herstellern oder Importeuren durchgeführt. Ggf. werden Proben entnommen und zur Untersuchung gebracht.
Was sind Bedarfsgegenstände?
- Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- Packungen, Behältnisse oder sonstige Umhüllungen, die dazu bestimmt sind, mit kosmetischen Mitteln in Berührung zu kommen
- Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen
- Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind
- Spielwaren und Scherzartikel
- Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen, wie Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern, Armbänder
- Reinigungs- und Pflegemittel, die für den häuslichen Bedarf oder für Bedarfsgegenstände bestimmt sind
- Imprägnierungsmittel und sonstige Ausrüstungsmittel für Bedarfsgegenstände, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind
- Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt für Menschen bestimmt sind
Rechtliche Regelungen bei Bedarfsgegenständen
Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die unmittelbar auf dem menschlichen Körper aufgebracht werden. Es wird unterschieden in kosmetische Mittel, die nach der Verwendung auf dem Körper verbleiben (leave-on) und solchen, die nach der Verwendung wieder entfernt werden (rinse-off). Nicht alles, was auf die Haut aufgetragen wird, ist Kosmetik. Die klare Definition der EU-Kosmetikverordnung (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) hilft, kosmetische Mittel z.B. von Arzneimitteln, Bioziden oder auch Lebensmitteln abzugrenzen. Demnach werden kosmetische Mittel nur äußerlich und im Mundraum mit dem Zweck angewendet:
- zu reinigen,
- zu parfümieren,
- das Aussehen zu verändern,
- den guten Zustand zu erhalten oder
- den Körpergeruch zu beeinflussen.
Der intensive Kontakt dieser Mittel mit dem Menschen erfordert eine detaillierte rechtliche Regelung und Kontrolle zum Schutz des Verbrauchers. Daher gibt es bei kosmetischen Mitteln hohe Anforderungen an die Bewertung der Sicherheit und der guten Herstellung sowie Mitteilungspflichten für Hersteller und Importeure.
(Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL)
Weiterführende Informationen
Trichinenuntersuchungen
Die Abgabe von Trichinenproben vom Wildschwein kann auch durch eine Dritte Person und muss nicht durch die jagdausübungsberechtigte Person erfolgen. Sie ist ohne vorherige Anmeldung in der Regel zu folgenden Zeiten möglich:
Montag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Abgabe von digitalen Proben ist jeder Zeit über die Einwurf-Kühlschränke möglich
Leerung des Kühlschranks in der Gutenbergstr. 2 Montag und Freitag 11:00 Uhr
Leerung des Kühlschranks in Schlüchtern Montag und Freiga um 7 Uhr
Wichtige Information
An folgenden Tagen findet keine Probenannahme bzw. /-Untersuchung statt
- 24.12.2025 - 26.12.2025 ( Weihnachtsfeiertage)
- 31.12.2025 - 2.01.2026 (Schließung der Kreisverwaltung)
- Ebenfalls findet zu den genanten Zeiten keine Leerung der Kühlschränke statt!
Am 22. 12. und 29. 12.2025 und 5.01.2026 erfolgt die reguläre Annahme und Untersuchung von Proben.
Digitale Trichinenprobenabwicklung über DIWIMA
Im Rahmen der Digitalisierung der Trichinenuntersuchungsstelle des Main-Kinzig-Kreises wird ab dem 01.04.2025 die DIWIMA-Software eingesetzt.
Eine kostenlose App ermöglicht Jägerinnen und Jägern eine einfachere und flexiblere Abwicklung der Trichinenuntersuchung.
Ein entsprechendes Infoblatt unterstützt Sie bei der Einrichtung der Software und der Bedienung Infoblatt digitale Trichinenproben
Link zur Registrierung als Benutzer bei der DIWIMA-GmbH: http://www.diwima.de/benutzerregistrierung
Laden Sie sich die diwima Wildmarke App auf Ihr Smartphone herunter: iOS Store Andorit Google Play Store
Einwurf-Kühlschrank für digitale Trichinenproben
Ab Mai 2025 steht Ihnen an den Standorten Schlüchtern und Gelnhausen eine Einwurfmöglichkeit zur Abgabe digitaler Proben zur Verfügung.
Die Abgabe ist rund um die Uhr möglich.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Angaben zur Leerung.
Standort Schlüchtern: Gemeinschaftunterkunft Hof Reith 2; Kühlschrank im Innenhof
Standort Gelnhausen: Gutenbergstraße 2, Einwurffenster an der Hausseite
Einschränkung der telefonischen Erreichbarkeit
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
im Rahmen der präventiven Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) führt die Jägerschaft im Main-Kinzig-Kreis derzeit vermehrt Drückjagden durch, um den hohen Schwarzwildbestand zu reduzieren. Dadurch kommt es zu einem erhöhten Aufkommen von Trichinenproben*, die im Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz untersucht werden müssen. Die Annahme dieser Proben und ihre datentechnische Bearbeitung (Untersuchungsergebnisse müssen sicher jeder Probe und jedem Einsender zugeordnet werden) sind sehr zeitintensiv und binden das Personal der Zentrale des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz vollständig.
Bedingt dadurch kann die übliche telefonische Erreichbarkeit zu den Probenannahmezeiten montags von 8 Uhr bis 12 Uhr mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr nicht mehr sichergestellt werden.
Die telefonische Erreichbarkeit muss daher in den o.g. Zeiten eingeschränkt werden. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, telefonische Anliegen außerhalb dieser Zeiten vorzubringen oder eine Mail mit ihrem Anliegen und ihren Kontaktdaten an veterinaeramt@mkk.de zu senden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz werden sich so bald wie möglich mit ihnen in Verbindung setzen.
Diese Maßnahme ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Bei weiterhin hohem Probenaufkommen in 2026 kann eine Verlängerung der Maßnahme erforderlich werden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Team vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
*Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat u.a. die wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass nur gesundheitlich unbedenkliches Fleisch für die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Verkehr gebracht wird. Hierzu zählt bei Haus- und Wildschweinen auch die Sicherstellung der Untersuchung auf Trichinen. Trichinen sind winzige Fadenwürmer mit parasitischer Lebensweise. Die Infektion mit Trichinen (Trichinellose) ist eine mild bis tödlich verlaufende, lebensmittelbedingte Erkrankung beim Menschen, der als hochempfänglicher Wirt gilt.
Trichinenuntersuchungen
werden seit 15.05.2023 immer montags und freitags durchgeführt.
Die automatische Freigabe der durch beauftragte Jägerinnen und Jäger entnommene Proben erfolgt jeweils um 23:00 Uhr am Untersuchungstag, bis zu diesem Zeitpunkt ist Ihre Erreichbarkeit (telefonisch/per E-Mail) erforderlich.
Die Abgabe von Trichinenproben vom Wildschwein kann auch durch eine Dritte Person und muss nicht durch die jagdausübungsberechtigte Person erfolgen. Sie ist ohne vorherige Anmeldung zu folgenden Zeiten möglich:
Montag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Jäger*innen, die gemäß § 6 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) im Besitz einer amtlichen Beauftragung sind, können Wildmarken und -ursprungsscheine käuflich erwerben.
Hier finden Sie den Antrag zur Beauftragung der Trichinenprobenentnahme.
Erwerb von Wildmarken
Der Erwerb von Wildmarken muss jedoch durch die jagdaus-übungsberechtigte Person oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte telefonisch unter der 06051/8515510 oder schriftlich per E-Mail an veterinaeramt@mkk.de (Unter Angaben Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie erreichen können).
Die Trichinenuntersuchung ist ab dem 01.08.2024 wieder Kostenfrei. Außerdem erhält jeder Jagdausübungsberechtigte ab 01.08.2024 bei Abgabe einer Trichinenprobe, Blutprobe sowie einer Rüsselscheibe eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 €. Hierfür werden vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz wieder kostenfreie Wildmarken sowie Blutröhrchen ausgegeben. Sich noch im Umlauf befindliche, kostenfrei ausgegebene Wildmarken, sind Vorab zu Verbrauchen.
Online-Dienst: Verkauf/Ausgabe von Wildursprungsscheinen und Wildmarken
Weitere Informationen
Die ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Main-Kinzig-Kreis ist in Beschaubezirke aufgeteilt.
Öffentliches Veterinärwesen - Informationen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Hygienemängel-Plattform
Die Plattform zur Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ist ein Angebot des Landes Hessen. Dort werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen zu im Rahmen von Kontrollen festgestellten Mängeln zur Verfügung gestellt.
Besucheranschrift
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Gutenbergstraße 2
63571 Gelnhausen
Tel. 06051 85-15510
Terminvereinbarung
Mo – Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung erreichbar
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überwiegend im Außendient. Zur Wahrnehmung eines Termins mit Amtstierärztin/Amtstierarzt, Lebensmittelkontrolleurin/Lebensmittelkontrolleur oder Tiergesundheitsaufseherin/Tiergesundheitsaufseher ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Abgabezeiten für Trichinenproben s.o.
Postanschrift
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Postfach 1465
63554 Gelnhausen
Telefax: 06051 8515511
Email: veterinaeramt@mkk.de
Telefon, Fax, Mail
Tel. 06051 85-15510
Fax 06051 85-15511
Mail: veterinaeramt@mkk.de
In Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten ist die Zentrale Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises Ansprechpartner, Rufnummer
06051 85-55112.
Amtsleitung
- Dr. Stefan Rockett
- 06051 85-15510
- Veterinaeramt@mkk.de
Lebenslagen
- Wirtschaft
- Arbeit und Soziales
- Auto, Verkehr und ÖPNV
- Bauen und Wohnen
- Bildung, Schule und Medien
- Frauenfragen und Chancengleichheit
- Kultur, Sport und Ehrenamt
- Gesundheit
- Familie, Kinder und Jugendliche
- Zuwanderung und Integration
- Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz
- Sicherheit und Ordnung
- Behinderung, Pflege und Alter
Hausanschrift
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: buergerportal@mkk.de
