werden seit 15.05.2023 immer montags und freitags durchgeführt.
Die automatische Freigabe der durch beauftragte Jägerinnen und Jäger entnommene Proben erfolgt jeweils um 23:00 Uhr am Untersuchungstag, bis zu diesem Zeitpunkt ist Ihre Erreichbarkeit (telefonisch/per E-Mail) erforderlich.
Die Abgabe von Trichinenproben vom Wildschwein kann auch durch eine Dritte Person und muss nicht durch die jagdausübungsberechtigte Person erfolgen. Sie ist ohne vorherige Anmeldung zu folgenden Zeiten möglich:
Montag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Jäger*innen, die gemäß § 6 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) im Besitz einer amtlichen Beauftragung sind, können Wildmarken und -ursprungsscheine käuflich erwerben.
Hier finden Sie den Antrag zur Beauftragung der Trichinenprobenentnahme.